Hallo zusammen
Ich befinde mich im Einbürgerungsverfahren im Kanton Zürich und habe bereits das Gemeindebürgerrecht erhalten.
Weiss jemand, wann man den Brief oder die Bestätigung erhält, dass man innerhalb der Schweiz (z. B. in einen anderen Kanton) umziehen darf, ohne dass das Einbürgerungsverfahren abgebrochen wird?
Mein Mann hat damals in seinem Einbürgerungsverfahren so einen Brief erhalten, ist sich aber nicht mehr sicher, ob dies nach dem Erhalt des Kantonsbürgerrechts war oder erst später.
Kommt dieses Schreiben vom Kanton Zürich oder erst vom Bund?
Vielen Dank für eure Erfahrungen!
Liebe Grüsse