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Steuern / Heirat / Deutschland - Schweiz / Veranlagung

  • SwissExpert
  • 11. September 2021 um 15:19
  • SwissExpert
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    SwissExpert
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    70
    • 11. September 2021 um 15:19
    • #1

    Hallo Zusammen

    Person A mit Visum L in der Schweiz als Single. Zahlt Quellensteuer Tarif A (Monatstarif für Alleinstehende).

    Freundin lebt in Deutschland und arbeitet dort.

    Was passiert nach einer Heirat?

    Wäre es möglich, dass Ehefrau weiterhin als Single ihr Einkommen veranlagt. Ehemann aber in Tarif C (Monatstarif für Doppelverdiener) aufsteigt?

    Welchen Nachweis will der Arbeitgeber von Person A in der Schweiz sehen? Heiratsurkunde?

    Kommunizieren Finanzämter Deutschland und Schweiz miteinander in diesem Fall? Person A hat natürlich Angst davor, dass sein Einkommen zukünftig in Deutschland versteuert werden muss .

  • Helge
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    Helge
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    • 14. September 2021 um 18:51
    • #2

    Soweit ich das verstehe, würde die in der Schweiz lebende Person nach dem Schweizer Tarif für Verheiratete Steuern zahlen. Das Einkommen des in Deutschland lebenden Ehepartners würde in Deutschland versteuert werden, allerdings würde das Einkommen des Schweizer Partners zur Bestimmung des Steuertarifs hinzugerechnet (Progressionsvorbehalt). Die Finanzämter kommunizieren wohl nicht aber du bist natürlich verpflichtet, die Heirat bei allen relevanten Stellen zu melden. Daraufhin kann das Finanzamt in Deutschland natürlich deinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz in Frage stellen und entsprechende Beweise verlangen.

    Es kann aber auch ganz anders sein und kommt sehr auf die persönliche Situation an (wieviel Zeit man in D oder CH verbringt, die Distanz zwischen den Wohnorten der Ehepartner, Nationalitäten, Art des Arbeitgebers, Art der Tätigkeit, usw. )

  • SwissExpert
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    SwissExpert
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    • 15. September 2021 um 19:39
    • #3
    Zitat von Helge

    Soweit ich das verstehe, würde die in der Schweiz lebende Person nach dem Schweizer Tarif für Verheiratete Steuern zahlen. Das Einkommen des in Deutschland lebenden Ehepartners würde in Deutschland versteuert werden, allerdings würde das Einkommen des Schweizer Partners zur Bestimmung des Steuertarifs hinzugerechnet (Progressionsvorbehalt). Die Finanzämter kommunizieren wohl nicht aber du bist natürlich verpflichtet, die Heirat bei allen relevanten Stellen zu melden. Daraufhin kann das Finanzamt in Deutschland natürlich deinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz in Frage stellen und entsprechende Beweise verlangen.

    Es kann aber auch ganz anders sein und kommt sehr auf die persönliche Situation an (wieviel Zeit man in D oder CH verbringt, die Distanz zwischen den Wohnorten der Ehepartner, Nationalitäten, Art des Arbeitgebers, Art der Tätigkeit, usw. )

    Aber wieso sollte Ehefrau bei der deutschen Steuererklärung das Einkommen des Ehemannes (aus der Schweiz) angeben?

    In Deutschland dürfen Eheleute doch auch einzeln veranlagen (auch wenn beide in DEU leben) wenn sie im Streit sind oder dauerhaft getrennt lebend aber noch verheiratet. Dann gilt für beide halt Klasse 1.

    Zumindest war das mein Verständnis.

  • Simon
    6
    Simon
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    Beiträge
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    • 19. September 2021 um 10:46
    • #4

    Soweit ich weiß, kann man sich jederzeit für die Einzelveranlagung entscheiden.

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