Hallo zusammen
Meine Frau ist deutsche Staatsangehörige, ich bin Schweizer, wir leben seit 30 Jahren im Kanton Zürich. Die Mutter meiner Frau ist letztes Jahr in Deutschland verstorben. Meine Frau hat - zusammen mit ihren zwei in Deutschland wohnenden Schwestern - die Wohnung der Mutter in Deutschland geerbt. Meiner Frau wurden nun vom deutschen Staat die gleichen Erbschaftssteuern wie ihren zwei in Deutschland lebenden Schwestern belastet.
Wir haben uns nun gefragt, ob dies wirklich korrekt ist (denn nach der Schweizer Regelung wäre diese Erbschaft für meine Frau ja steuerfrei...).
Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema gemacht? Welcher Staat hat dann in einem Erbfall genau was besteuert?
Hier konkret die zwei Punkte, die uns nun interessieren:
- offenbar hat sich Deutschland wegen der in Deutschland gelegenen Liegenschaft zuständig gefühlt, meine in der Schweiz lebende Ehefrau mit ERBSCHAFTSSTEUERN zu belegen ==> ist das andern Forumsmitgliedern auch schon so passiert und somit "normal" (und hoffentlich nicht irrtümlich erfolgt)?
- kann meine Frau diese deutschen Erbschaftssteuern in der Schweiz von der Einkommens-Steuer abziehen?
- die Erbengemeinschaft in Deutschland (mit den 2 in Deutschland lebenden Schwestern) wird noch einige Jahre weiterbestehen ==> ist somit wegen des (vermieteten) Hauses in den nächsten Jahren für meine Frau nun quasi "analog" auch mit deutschen EINKOMMENS- und VERMÖGENSSTEUERN zu rechnen? Oder ist dafür dann plötzlich die Schweiz zuständig?
Ich bin gespannt auf Eure Erfahrungen und Meinungen!
Viele Grüsse
Jodok