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Spezielle Konstellation Schwanger

  • Mirko07
  • 17. September 2021 um 09:29
  • Mirko07
    3
    Mirko07
    Beiträge
    6
    • 17. September 2021 um 09:29
    • #1

    Hallo an alle,

    Ich habe hier viel gelesen und habe eine spezielle Situation.

    Meine Frau ist schwanger im 4 Monat und hat ein Beschäftigungsverbot. Sie bekommt weiter ihr Gehalt. Sie kommt aus einem Drittland und hat eine befristete Aufenthaltstitel bis September 2022.

    Ich fange im Oktober meine Arbeit in Basel an. Wir spielen mit dem Gedanken in die Schweiz oder als Grenzgänger zu wohnen.

    Ich selbst bin Deutscher.

    1. Würde meine Frau weiter ihr Gehalt bzw. Elterngeld bis September 2022 erhalten, wenn wir in die Schweiz umziehen oder sollen wir lieber in Deutschland bleiben um auf Nummer sicher zu gehen?

    2. Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Muss sie eine KV in der schweiz abschliessen oder bleibt sie weiter noch über die deutsche KV versichert?

    Hat jemand eine ähnliche Situation gehabt?

    Ich bedanke mich bei allen.

  • Kabelsalat
    32
    Kabelsalat
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    Wohnort
    Südbaden (Grenzgänger)
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    2011
    • 17. September 2021 um 10:23
    • #2

    1. Elterngeld gibt's nur mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

    2. Wenn deine Frau nach wie vor einen Job in Deutschland hat, bleibt sie über diesen krankenversichert (wenn du als Grenzgänger in der Schweiz arbeitest). Mit Kindern ist man sogar gezwungen, im Wohnsitzland krankenversichert zu sein (also der Elternteil, der nicht in der Schweiz arbeitet) (https://www.sympany.ch/de/privatkunde…enzgaenger.html)

  • Mirko07
    3
    Mirko07
    Beiträge
    6
    • 17. September 2021 um 22:48
    • #3

    Sorry bei den ersten Frage meinte ich Mutterschaftsgeld und nicht Elterngeld

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