Hallo Gemeinde
Ich hab eine Frage. Ich arbeite ab 01.11 in CH, ich werde ja die Aufenthaltsbewilligung B bekomme, nun ist meine Frau noch 2 Jahre in elternzeit in D, und bleibt diese 2 Jahre auch noch in der Heimat.
Darf sie sich bei mir unter der Woche aufhalten ? Oder wie ist das da mit den 90 Tagen die man bleiben darf
Ich finde leider keine Antworten