Pensionskasse/Hauskauf bei Rückwanderung in die Schweiz

  • Wieso denkst du gerade bei meiner Frau?

    Naja, wegen der Staatsbürgerschaft, da könnte einen Sachbearbeiter annehmen, dass sie schon mal in der Schweiz gearbeitet haben müsste.

    Aber ich nehme an, dass es eigentlich keine Möglichkeit gibt, für die neue Pensionskasse etwas über andere Kanäle herauszufinden, wenn ihr angebt, dass keine Austrittsabrechnungen bzw. Freizügigkeitsguthaben gibt.

    Die ganze Informationsweitergabe erfolgt ja anhand der Austrittsabrechnungen; es gibt meines Wissens kein Zentralregister. Es sei denn, ihr landet aus blödem Zufall wieder bei genau der gleichen Pensionskasse bzw. Sammelstiftung bei welcher ihr schon vorher mal wart.

  • Ich habe die Staatsbürgerschaft :winking_face:


    Habe ich mir auch so gedacht. Das wäre ein blöder Zufall. Aber ich denke, dass es sehr unwahrscheinlich wäre bei genau der Stiftung zu landen. Selbst wenn, kann man ja bei dem neuen potenziellen Arbeitgeber vorher fragen welche Vorsorgeeinrichtung Sie haben.


    Dann sind wir etwas beruhigt. Es geht uns ja nur darum eine Möglichkeit zu finden wieder in die Schweiz zu können und im besten Fall ohne Verluste. Wäre ja schlimm wenn wir das Geld aus der Pension durch die Rückkehr in die Schweiz verlieren würden. Dann wäre ein großer Teil der Altersvorsorge weg. Wenn wir das Haus so verkaufen können, dass wir Gewinn machen, dann würden wir auch sicher wieder freiwillig das Geld einzahlen. Wenn der Verkauf jetzt keinen Gewinn machen würde, dann vermieten wir lieber und zahlen nicht ein. Dann fangen wir zwar bei "0" an, aber dann wäre das Haus ein Teil der Altersvorsorge. Beim Verkauf kommen halt die Nebenkosten, die man aufschlagen müsste und eine Strafe an die Bank das man frühzeitig zurückzahlt.


    Aber vielen Dank für ganze Auskünfte. Das hat uns sehr geholfen.

  • Ich erinnere mich an einen Kollegen, der vor gut einem Jahr nach D zurück gekehrt ist.


    Er hat dann von D aus eine bestehende Hypothek (100.000 Euro) auf eine zuvor gekaufte ETW in Deutschland aus dem Guthaben auf dem CH Freizügigkeitskonto getilgt.


    Es wurde aber definitiv kein Eintrag ins Grundbuch vorgenommen, ihm wurde lediglich gesagt, er dürfe die Wohnung einige Jahre lang nicht verkaufen.

    Und ich kann mich nicht erinnern, dass in Deutschland eine Einkommensteuer darauf berechnet wurde. Er hatte nur einen obligatorischen Teil.

    Scheint einfach so aus der Schweiz direkt an seine Bank in Deutschland geflossen zu sein und die Hypothek wurde getilgt.


    Ich frage aber bei Gelegenheit mal nach.