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Auswandern in die Schweiz als Paar ohne verheiratet zu sein!

  • RobLenaHH2016
  • 3. Januar 2016 um 10:21
  • RobLenaHH2016
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    RobLenaHH2016
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    • 3. Januar 2016 um 10:21
    • #1

    Hallo liebe Forum Gemeinde,

    meine Freundin und ich wohnen aktuell im Raum Hamburg. Wir planen dieses Jahr in die Schweiz auszuwandern.

    Aufgrund der Entfernung Hamburg - Schweiz und das wir beide aktuell noch in Anstellung sind und dies vorerst auch bleiben wollen, war der vorläufige Plan für uns, ich suche mir einen festen Job in der Schweiz. Sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde, wird nach einer Wohnung gesucht (innerhalb der 3 Monate Kündigungsfrist) und alles weitere erledigt. Meine Freundin (tätig als med. Fachangestellte) wollte dann nach dem Umzug in die Schweiz sich dort einen Job suchen. Selbstverständlich ziehen wir gemeinsam in unsere neue Wohnung und ich trage vorerst die Kosten. Wir sind allerdings noch nicht verheiratet, leben allerdings seit 2 Jahren zusammen.

    Nun meine Frage, ist eine Auswanderung unter diesen Gesichtspunkten überhaupt möglich oder müssen wir verheiratet sein? Was muss evtl. bei diesem Vorhaben wichtiges beachtet werden, was wir aktuell nicht berücksichtigt haben!?

    Vielen Dank für Eure Mithilfe! :CH:

  • HansiSee
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    HansiSee
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    • 4. Januar 2016 um 13:02
    • #2

    Hi RobLena,

    einer Auswanderung steht meines Wissens nichts im Wege. Ihr müsst nicht zwingend verheiratet sein um in die Schweiz auswandern zu dürfen. Jedoch ist, wie von dir bereits erwähnt, ein Arbeitsvertrag notwendig! Zur Sicherheit würde ich aber nochmal beim Migrationsamt im betreffenden Kanton nachschauen.

  • Maik
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    Maik
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    • 9. Januar 2016 um 18:13
    • #3

    Besser ist es sicher, wenn ihr verheiratet seid oder ihr beide eine Arbeitsstelle vorweisen könnt. Als medizinische Fachangestellte sollte sich etwas finden lassen.

    Bei verheirateten Paaren ist es kein Problem, wenn nur einer einen Job hat. Wie es das Amt für Migration für unverheiratete Paare sieht weiss ich leider nicht genau. Wenn ihr schon sehr lange zusammen seid, dann könnte es Möglichkeiten geben. Zwei Jahre sind aber wahrscheinlich zu wenig. Ich würde daher schriftlich beim Migrationsamt des betreffenden Kanton nachfragen. Kann durchaus je nach Kanton unterschiedlich sein.

    Schöne Grüsse
    Maik

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