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Werden die Kinder und Ehe bei der Lohnabrechnung als Aufenthalter berücksichtigt? Und noch ein paar Fragen

  • sky2020
  • 8. Oktober 2021 um 21:58
  • sky2020
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    sky2020
    Beiträge
    2
    • 8. Oktober 2021 um 21:58
    • #1

    Hallo,

    ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Wir wohnen zur Zeit in Bonn. Ich werde nächste Woche einen Arbeitsvertag (Arbeitsbeginn 01.12.2021) bei einem Unternehmen in Zürich

    unterscheiben. Ich plane die ersten 6 Monaten in Zürich ohne meine Familie als Aufenthalter zu wohnen.

    Danach werde ich mit meiner Familie zu einem an Zürich nahliegenden Ort (Wladshut Thielingen oder Lottstetten) in Deuschland umziehen und als Grenzgänger arbeiten. Ich habe ein

    paar Fragen zu meinem Fall:

    1. Werden die Kinder und Ehe bei der Lohnabrechnung für die ersten 6 Monaten als Aufenthalter berücksichtigt? Meine Familie wird die ersten 6 Monate weiterhin in Deutschland wohnen und werde alle 2 Wochen nach Hause fahren.

    2. Wenn ich für längere Zeit (z.B 2 Jahre) weiterhin als Aufenthalter in der Schweiz arbeite, muss man in diesem Fall die Steuererklärung in Deutschland machen? Bin ich Deutschland wegen meiner Familie steuerpflichtig? Meine Frau ist Hausfrau und ich habe 2 Kinder.

    3. Muss man für die Aufenthaltsbewilligung B einen Mietvertrag vorliegen oder reicht es der Arbeitsvertag?

    4. Mein Arbeitsort wäre in Zürich (Urdorf). Wo kann man am besten in Deutschland als Grenzgänger wohnen? Waldshut Thielingen, Lottstetten ...?

    5. Wie viel beträgt zur Zeit der Rundfunkbeitrag in der Schweiz? Muss man den jährlich oder monatlich oder pro Quartal bezahlen?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Simon
    6
    Simon
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    40
    • 10. Oktober 2021 um 20:54
    • #2

    zu 1: ja wird berücksichtigt. Du hättest die Steuerklasse C2: (C=verheiratet) 2= (Anzahl Kinder). Wichtig ist noch ob Kirchensteuerpflichtig bist oder nicht.

  • sky2020
    2
    sky2020
    Beiträge
    2
    • 10. Oktober 2021 um 21:01
    • #3

    Hallo Simon,

    vielen Dank für deine Antwort! Super dann weiße ich Bescheid. Ich bin nicht kirchensteuerpflichtig.

  • MotU
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    MotU
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    • 11. Oktober 2021 um 11:43
    • #4

    Hi Sky,

    ad 3. Ja, Du benötigst auch einen Mietvertrag, um nachzuweisen, dass Du auch tatsächlich in der Schweiz sesshaft bist.

    ad 4. Waldshut-Tiengen (nicht Thielingen), ist ein beliebter Ort. Ist auch ein nettes kleines Städtchen mit allen Geschäften, die es so braucht. Mir persönlich wäre es aber doch etwas zu weit weg ~1h mit dem Auto OHNE Stau und den wird es garantiert geben (Grenzübergang, A3 von Baden nach Zürich). Ich würde wahrscheinlich Hohentengen am Hochrhein anschauen. Ist zwar deutlich kleiner, aber dafür sind es nur 35min mit dem Auto. Oder halt Lottstetten, das sind auch nur 37min.

    ad 5. Die serafe wird normalerweise jährlich in Rechnung gestellt. Man kann es auf Antrag aber auch auf Quartalsrechnung umstellen. Für Privathaushalte sind das 335.-CHF

    https://www.serafe.ch/de/abgabe/abgabeuebersicht/

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