Hallo zusammen,
ich studiere in der Grenzregion (in DE) und habe seit einigen Jahren einen kleinen Nebenjob in er Schweiz (Einkünfte pro Jahr ca 5000 CHF). Durch Corona habe ich 2020 nur noch knapp 3000 CHF verdient und daher für 4 Monate einen Nebenjob (Midjob) in Deutschland angenommen, um mein Studium und Alltag zu finanzieren. Im Januar 2021 kam eine Mail des Schweizer Arbeitgebers mit dem Hinweis, dass ausländische Beschäftigungen mit mehr als 25% Verdienst oder Arbeitszeit im Vergleich zur Schweizer Beschäftigung nicht zulässig sind, da dies die Sozialversicherungspflicht nach Deutschland bewegen würde und der Schweizer Arbeitgeber dies aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands nicht duldet. Mein Verhältnis für 2020 liegt bei ca 60/40 (CH/DE). Mir war diese Regelung nicht bekannt und sie wurde bis dahin auch nie aktiv im Unternehmen kommuniziert (sicher konnte man diese Info finden, wenn man das Thema auf dem Schirm hatte). Nun steht die Steuererklärung für 2020 an und ich habe mich wieder mit der Thematik beschäftigt, was mir etwas Bauchschmerzen aus Angst vor möglichen Konsequenzen bereitet. Macht es Sinn, das Finanzamt vor Abgabe zu kontaktieren und die Problematik einmal mündlich zu besprechen oder würden die mich auch nur weiterleiten?