Arbeitslos und mit Auto nach D ziehen

  • Hallo ihr :smiling_face:

    Ich habe mich mal versucht, hier ein wenig schlau zu lesen, ganz so einfach ist es jedoch nicht.
    Eventuell kann mir ja jemand helfen.

    Ich selber lebe in D und meine Partnerin wohnt (noch) in CH.

    Ich bin in D beruftätig, habe eine Wohnung.

    Sie (Deutscher Perso und wohnhaft in CH) ist nicht berufstätig (jedoch auch nicht Arbeitslos in CH gemeldet).
    Sie hat ein Auto, welches sie selber bezahlt hat, jedoch auf dem Namen des ex Partners noch gemeldet (Sowohl Fahrzeugbrief als auch Versicherung läuft über den EX-Partner.

    Nun die große Frage: Kann sie, als nicht gemeldete Arbeitslose nach D einreisen? Muss sie eine Wohnung vorweisen? Kann sie das Auto mitnehmen, auch wenn dies über den EX-Partner gemeldet ist?

    Ich hoffe sehr, es kann uns jemand helfen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Ramgo

    Als Deutscher solltest du auch nach Deutschland einreisen können. Das Auto kann sie nur mitnehmen wenn sie es in Deutschland beim Zoll anmeldet, bedeutet sie führt das Auto nach Deutschland ein, hier muss sie es natürlich abmelden, das kann allerdings nur der Fahrzeughalter, er muss es umschreiben lassen auf sie, sonst wird das nichts. Was hat sie denn für eine Bewilligung? Denn auch mit deutscher Nummer ist es nur beschränkt zulässig hier rum zu fahren, muss man einige Bestimmungen beachten.
    Am Besten ihr erkundigt euch bei den zuständigen Behörden, Zoll, Strassendverkehrsamt.
    Alles Gute