Behandlung der Zeit in CH bezüglich Krankenversicherung der Rentner in D

  • Hallo,


    ich möchte gerne für einige Jahre in die Schweiz ziehen und dort arbeiten. Ein Arbeitsangebot habe ich auch schon. Eine Sorge die mich etwas plagt ist wie die Zeit in der Schweiz später behandelt wird, wenn ich wieder zurück in D komme.


    Als Rentner kann man in D unter bestimmten Umständen der Krankenversicherung der Rentner beitreten: https://www.deutsche-rentenver…icherung-der-rentner.html. Im Allgemeinen ist das von Vorteil. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist jedoch: "

    Sie müssen die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. Diese erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ihr Erwerbsleben ist dabei der Zeitraum zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung."


    Nun gibt es ja in der Schweiz dieses Modell der gesetzlichen Krankenversicherung in dieser Form nicht. Jeder muss sich selbst privat versichern. Ich würde gerne wissen ob die Zeit in der Schweiz dann nicht als Zeit "in der gesetzlichen Krankenversicherung" gilt. Im Internet habe ich dazu nicht viel gefunden.

  • Die Gesundheitsversicherungen sind im Rahmen der EU harmonisiert und die Schweiz ist diesem System ebenfalls beigetreten. Daher gelten die Versicherungsmodelle der Schweiz in anderen EU-Staaten als "gesetzliche Versicherung" und es dürfte kein Problem sein.


    Der korrekte Ansprechpartner für diese Frage, vor allem wenn es eine rechtssichere Auskunft sein soll, dürfte hier zu finden sein.