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Feiertage nach Wohnort oder Arbeitsort

  • ThoWe
  • 30. Oktober 2021 um 08:18
  • ThoWe
    3
    ThoWe
    Beiträge
    3
    • 30. Oktober 2021 um 08:18
    • #1

    Hallo,

    ich kann mir die Antwort auf die Frage schon vorstellen, aber ich habe nirgendwo eine definitive Antwort dazu gefunden. Gelten bei einer Anstellung in der Schweiz die Feiertage am Wohnort oder die am Arbeitsort (welcher ja in einem anderen Kanton liegen kann)?

  • Immenhof
    4
    Immenhof
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    Beiträge
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    • 30. Oktober 2021 um 09:10
    • #2

    Wie vermutlich auch in Deutschland nach Arbeitsort.

  • Maik
    43
    Maik
    Administrator
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    Wohnort
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    Dresden
    • 30. Oktober 2021 um 09:51
    • #3

    Die Feiertage gelten nach Arbeitsort. Der Wohnort spielt keine Rolle dafür.

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  • basileus
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    • 30. Oktober 2021 um 10:51
    • #4

    Wie von Maik schon richtig gesagt, gilt der Arbeitsort. Sonst würden alle Schweizer auf einmal in Graubünden oder Uri wohnen :winking_face:

    Wobei es aber auch Ausnahmen geben kann: wenn die Zentrale z.B. in einem Kanton sitzt, in welchem ein Feiertag ist, kann es sein, dass die Zweigniederlassungen auch einen Feiertag haben (so geschehen damals bei mir - Zentrale war in ZH und hatte den 2. Jänner als Feiertag, die Zweigniederlassung in BS hätte keinen Feiertag gehabt im Kanton, hatte aber trotzdem einen Ruhetag).

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