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Umzug auf den 1.1. Abmeldung über die Feiertage?

  • Notengonombre
  • 11. November 2021 um 16:39
  • Notengonombre
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    Notengonombre
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    7
    • 11. November 2021 um 16:39
    • #1

    Ihr Lieben,

    vermutlich wurde diese Thematik schon einmal besprochen, aber ich vertraue nicht auf Beiträge, die schon älter als 2 Jahre sind! :winking_face:

    Ich habe nach mühsamer Bewerbungsphase endlich einen Job in der Schweiz bekommen! Juhu!!!

    Diesen werde ich am 1.1. antreten.

    Da ich viele Urlaubstage und Überstunden angesammelt, kann ich meinen Job in Deutschland bereits Ende November verlassen und somit werde ich auch im Laufe der ersten Dezemberwochen umziehen.

    Laut meiner Stadt ist eine Abmeldung aus Deutschland erst eine Woche vor Umzug möglich.

    Weiß jemand von euch, ob es sinnvoller ist bezüglich der Steuern, den Dezember voll in Deutschland angemeldet zu sein?

    Oder ist es auch möglich, dass ich mich schon früher in der Schweiz anmelde und im Laufe des Dezembers in Deutschland abmelde.

    Da eine Woche vor dem 1.1. ja zwischen den Jahren ist, bin ich mir wegen des Vorgehens wirklich unsicher.

    Ich freue mich riesig über eure Anworten.

    Viele Grüße

  • Kerstin
    22
    Kerstin
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    • 11. November 2021 um 23:30
    • #2

    Hallo

    kommt auf deine Gemeinde an. Manche brauchen für die Anmeldung in der Schweiz die Abmeldung aus Deutschland.

    Wann du genau dich ab - oder anmeldest sollte abhängig von den Öffnungszeiten sein - hier ist in vielen Gemeinden 1.1. und 2.1. ein Feiertag

    Ab wann läuft dein Mietvertrag? Du hast in der Schweiz 14 Tage Zeit, dich anzumelden, daher kann man hier das Datum gut anpassen. Bedenke, du bist ab dem ersten Tag der Anmeldung krankenversicherungspflichtig (du hast zwar drei Monate Zeit, dir eine Kasse auszuwählen, aber es wird rückwirkend auf den Tag der Anmeldung berechnet)

    Daher wäre mein Tipp, mach es so, wie deine Zeit es zulässt - melde dich vor dem Umzug ab und nach dem Umzug an

    LG

    Kerstin

  • basileus
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    basileus
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    • 12. November 2021 um 09:21
    • #3
    Zitat von Notengonombre

    und somit werde ich auch im Laufe der ersten Dezemberwochen umziehen.

    Ich bin etwas verwirrt. Im Titel schreibst du "Umzug auf den 1.1.", und dann später dass du auch schon im Dezember umziehen kannst.

    Hast du schon eine Wohnung bzw. einen Mietvertrag unterschrieben in der Schweiz? Falls ja: ab wann gilt dieser?

    Zitat von Notengonombre

    Weiß jemand von euch, ob es sinnvoller ist bezüglich der Steuern, den Dezember voll in Deutschland angemeldet zu sein?

    Das spielt keine Rolle. Du musst so oder so eine Steuererklärung in Deutschland für 2021 abgeben, da du dort unterjährig (bzw. in deinem Fall das ganze Jahr beschäftigt warst). Ein paar Tage mehr oder weniger spielen dabei keine Rolle für die Steuer.

    Ein Punkt, der mir gerade eingefallen ist: ich vermute, du bist noch bis 31.12.2021 bei deinem deutschen Arbeitgeber beschäftigt. Hier weiss ich nicht, ob ein Umzug inkl. Abmeldung vor dem 31.12.2021 eventuell Fragen vom deutschen Finanzamt nach sich ziehen könnte. Theoretisch könnte das sogar Auswirkungen auf deinen deutschen Arbeitgeber haben (Stichwort Betriebsstätte im Ausland), wobei ich bei 4 Woche nicht davon ausgehe.

    Zitat von Notengonombre

    Oder ist es auch möglich, dass ich mich schon früher in der Schweiz anmelde und im Laufe des Dezembers in Deutschland abmelde.

    Wie von Kerstin schon geschrieben: manche Schweizer Gemeinden verlangen eine Abmeldebestätigung aus DE, bevor man sich anmelden kann. Ruf am besten bei deiner zukünftigen Gemeinde an und frag nach.

    Zitat von Notengonombre

    Laut meiner Stadt ist eine Abmeldung aus Deutschland erst eine Woche vor Umzug möglich.

    Deutsche Behörden halt. Steht nicht in der Dienstvorschrift: GEHT ALSO NICHT!

    Woher will der deutsche Beamte allerdings wissen, wann genau du umziehst?

  • zwergnase
    1
    zwergnase
    Gast
    • 12. November 2021 um 12:38
    • #4
    Zitat von Notengonombre

    Laut meiner Stadt ist eine Abmeldung aus Deutschland erst eine Woche vor Umzug möglich.

    Das ist bei uns ähnlich, ich wollte mich bereits 3 Wochen vorher in der Gemeinde abmelden, da mein Umzugstermin bereits geplant ist.

    Geht nach deren Aussage nur 2-3 Tage vorher, als ob das was ändern würde :face_with_raised_eyebrow:

  • Notengonombre
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    Notengonombre
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    • 13. November 2021 um 12:18
    • #5

    Ihr Lieben,

    da habe ich euch wohl zu viele wichtige Informationen vorenthalten. Entschuldigt die Verwirrung.

    Ich werde im Laufe des Dezembers meine Wohnung räumen und zu meinem Freund in die Schweiz ziehen.

    Er wohnt nicht weit von der deutschen Grenzen und meiner Heimatstadt, in der meine Eltern noch leben und ich einen Zweitwohnsitz gemeldet habe.

    Zitat von Kerstin

    Ab wann läuft dein Mietvertrag? Du hast in der Schweiz 14 Tage Zeit, dich anzumelden, daher kann man hier das Datum gut anpassen. Bedenke, du bist ab dem ersten Tag der Anmeldung krankenversicherungspflichtig (du hast zwar drei Monate Zeit, dir eine Kasse auszuwählen, aber es wird rückwirkend auf den Tag der Anmeldung berechnet)

    Das mit der Krankenversicherung ist natürlich ein wichtiger Punkt, vielen Dank für den wertvollen Hinweis, liebe Kerstin.

    Zitat von basileus

    Das spielt keine Rolle. Du musst so oder so eine Steuererklärung in Deutschland für 2021 abgeben, da du dort unterjährig (bzw. in deinem Fall das ganze Jahr beschäftigt warst). Ein paar Tage mehr oder weniger spielen dabei keine Rolle für die Steuer.

    Ein Punkt, der mir gerade eingefallen ist: ich vermute, du bist noch bis 31.12.2021 bei deinem deutschen Arbeitgeber beschäftigt. Hier weiss ich nicht, ob ein Umzug inkl. Abmeldung vor dem 31.12.2021 eventuell Fragen vom deutschen Finanzamt nach sich ziehen könnte. Theoretisch könnte das sogar Auswirkungen auf deinen deutschen Arbeitgeber haben (Stichwort Betriebsstätte im Ausland), wobei ich bei 4 Woche nicht davon ausgehe.

    Danke für deinen Beitrag, basileus. Ich habe noch einmal etwas recherchiert und bei den Schweiz Handbüchern (https://www.auswandern-schweiz.net/schweiz-handbuch/umzug) folgenden Hinweis gefunden:

    WANN MELDE ICH MICH IN DEUTSCHLAND AB? NACH ENDE DES ARBEITSVERTRAGS ODER MIETVERTRAGS?

    Die Abmeldung steht im direkten Zusammenhang mit dem Wohnsitz. Du meldest dich am Tag des Auszugs oder kurz vorher bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt ab. Ob dein Arbeitsvertrag noch läuft, sprich noch Urlaub beziehst oder Überstunden abbaust spielt für die Abmeldung keine Rolle.

    Ich bin trotz allem etwas verwirrt. Da ich an de Grenze aufgewachsen bin ist die Schweiz für mich ein Teil Heimat und kein fremdes Land, diese Bürokratie habe ich wirklich unterschätzt :winking_face:

    Danke für eure wertvollen Hinweise, es ist schön zu wissen, dass man hier nicht alleine ist.

  • basileus
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    • 14. November 2021 um 10:02
    • #6
    Zitat von Notengonombre

    Er wohnt nicht weit von der deutschen Grenzen und meiner Heimatstadt, in der meine Eltern noch leben und ich einen Zweitwohnsitz gemeldet habe.

    Bitte mit dem Zweitwohnsitz aufpassen. Wenn du deinen aktuellen Hauptwohnsitz abmeldest, wird dein aktueller Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz in Deutschland. Das kann dir beim Thema Steuern später auf die Füsse fallen, da du dann sowohl einen Wohnsitz in CH als auch einen in DE hast. Nur als Tip.

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