Kann jemand helfen? Verwirrung nach Gesuch um Erteilung des Führerausweises

  • Hallo Zusammen


    ich habe ein Schreiben vom Strassenverkehrsamt bekommen, nachdem ich mein Gesuch eingereicht habe - Info: Bin ital. Staatsangehöriger.

    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, was die jetzt von mir verlangen? Hier der Haupttext:


    Wir teilen Ihnen mit, dass nach internationalem und schweizerischem Recht nur ausländische Führerscheine anerkannt werden können, die im Wohnsitzstaat erworben worden sind.


    Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns eine Bescheinigung von der zuständigen Behörde zuzustellen, welche Auskunft über die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland, zum Zeitpunkt des Erwerbes Ihres Führerscheins gibt. Wir erwarten Ihre Antwort innert 30 Tagen.


    Vielleicht hat hier ja schonmal jemand ein solches Schreiben erhalten.


    LG

  • Leider fehlen bei deinem Post ein paar Angaben. Erstmal ein paar Fragen:

    • bist du schon in der Schweiz angemeldet? Falls ja: seit wann?
    • hast du vorher in Deutschland gelebt und hattest dort deinen Wohnsitz? Falls: wie lange hast du dort gelebt?

    Der Text vom Schweizer(?) Strassenverkehrsamt ist für mich relativ eindeutig: die Schweizer verlangen, dass du einen deutschen Führerschein vorzeigst. Falls du länger als 6 Monate (ich glaube das ist die Frist in DE) gelebt hast, hättest du deinen italienischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen müssen.


    Das sind alles nur Mutmassungen. Die Frage wäre erstmal, in welchem Land du bisher gelebt hast (ich gehe davon aus, dass es nicht Italien war).


    VG basileus

  • Hi basileus


    Ich bin seit Ende Juli 2021 (also ca. 3,5 Monate in der Schweiz angemeldet) und bin in Deutschland geboren und habe dort bis eben Juli gelebt, also mein ganzes bisheriges Leben dort verbracht.


    Der Text ist vom Strassenverkehrsamt Bern - und die haben meinen deutschen Führerschein im Original bei sich im Moment. Ebenso habe ich eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung mit eingereicht.


    LG

  • Der Text ist vom Strassenverkehrsamt Bern - und die haben meinen deutschen Führerschein im Original bei sich im Moment.

    Ich würde einfach mal bei denen anrufen. Eventuell fragen sie deshalb nach, weil du italienischer Staatsbürger bist.

    Wenn du in DE geboren bist, dann solltest du eine Geburtsurkunde haben. Da du dein ganzes Leben in DE gewohnt hast, kannst du den Führerschein ja nur in DE erworben haben.


    PS: ich habe meinen deutschen Führerschein damals im Strassenverkehrsamt abgegeben und habe einen Zettel bekommen, dass der Schweizer Führerausweis bereits bestellt wurde. Der Führerausweis kam dann 3 Tage später. Ich hoffe, du hast auch so einen Zettel. Sonst könntest du aktuell kein Auto fahren in der Schweiz.

  • Ich würde einfach mal bei denen anrufen. Eventuell fragen sie deshalb nach, weil du italienischer Staatsbürger bist.

    Wenn du in DE geboren bist, dann solltest du eine Geburtsurkunde haben. Da du dein ganzes Leben in DE gewohnt hast, kannst du den Führerschein ja nur in DE erworben haben.


    PS: ich habe meinen deutschen Führerschein damals im Strassenverkehrsamt abgegeben und habe einen Zettel bekommen, dass der Schweizer Führerausweis bereits bestellt wurde. Der Führerausweis kam dann 3 Tage später. Ich hoffe, du hast auch so einen Zettel. Sonst könntest du aktuell kein Auto fahren in der Schweiz.

    Ich werde am Montag früh gleich anrufen. Ich verstehe das so, als müsste ich jetzt nachweisen dass ich zum Zeitpunkt, zu dem ich meinen Führerschein gemacht habe, einen Wohnsitz in DE hatte. Das ist aber irgendwie unlogisch.


    Ich habe mein Gesuch über eine Polizeidienststelle eingereicht, weil ich es zeitlich nicht zum Strassenverkehrsamt geschafft habe und das Polizeibüro länger offen hat.


    Ausser einer Führerscheinkopie sowie dem Schreiben, dass ich mein Original DE-Führerschein einschicken soll, was ich getan habe, habe ich nichts in der Hand... :thinking_face:

  • Es geht darum, dass du nicht in Deutschland wohnst und bspw. in Polen deinen Führerschein machst, weil es einfacher ist. Es werden nur dann Fahrprüfungen anerkannt, wenn du diese in dem Land ablegst in dem du zu diesem Zeitpunkt deinen Wohnsitz hast (und eine Frist kommt auch noch dazu). Ist bei dir ja alles kein Problem. Nachweis erbringen und das war’s…

  • Ausser einer Führerscheinkopie sowie dem Schreiben, dass ich mein Original DE-Führerschein einschicken soll, was ich getan habe, habe ich nichts in der Hand...

    Wie oben bereits geschrieben, war es bei mir etwas anders. Ich habe vom Strassenverkehrsamt ein Dokument bekommen, welches als vorläufiger Führerschein gegolten hat. Der einzige Nachteil war, dass ich mich mit diesem Dokument per Auto nur in der Schweiz bewegen konnte.


    Einfach anrufen. Ich denke das lässt sich schnell klären. Und ansonsten das, was jan82 noch geschrieben hat. Wird schon :smiling_face_with_smiling_eyes:

  • Danke für eure Antworten, ich habe auf meine Mail ans Strassenverkehrsamt schon eine Antwort bekommen. War wirklich unkomplizierter als ich zuerst dachte:


    Wir danken Ihnen für die Zustellung der Abmeldebestätigung. Damit können wir den Prozess weiterbehandeln.


    Da Sie noch nicht mehr als ein Jahr in der Schweiz sind, können Sie auf den Schweizer Strassen Fahrzeuge führen und in einer Verkehrskontrolle erwähnen, dass das Original-Dokument bei uns ist.


    Also habe ich nur die Abmeldebestätigung aus DE einreichen müssen, damit es weiter geht.