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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Familiennachzug mit Kindern und Grenzübertritt

  • zwergnase
  • 17. November 2021 um 09:36
  • zwergnase
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    zwergnase
    Gast
    • 17. November 2021 um 09:36
    • #1

    Ich hätte da mal eine Frage zum Familienachzug. Habe das Forum schon durchsucht aber nichts konkretes gefunden.

    Soweit ich das verstanden habe, kann ich, sofern ich den B-Ausweis in der Hand habe, sofort den Familiennachzug angehen.

    Nur wie verhält es sich beim Grenzübertritt?

    Kann ich meine Familie gleich beim Umzug mitnehmen und an der Grenze Familiennachzug angeben und anschliessend

    bei der Gemeinde anmelden und das Gesuch auf Nachzug stellen?

    Oder muss ich erst das Gesuch stellen und darf meine Familie erst nachholen, wenn der Nachzug gewährt ist?

    Kann es an der Grenze Probleme geben, wenn beim Umzug das Gesuch über den Nachzug noch nicht gestellt, bzw. noch nicht genehmigt ist?

    Ich weiss, dass sich meine Familie 90 Tage ohne Titel hier aufhalten darf, aber meine Kinder dürfen in dieser Zeit

    wahrscheinlich auch keine Schule besuchen, oder gibt es da evtl. eine Ausnahmeregelung?

    Zu Info: Es sollte eigentlich keine Probleme mit der Genehmigung geben, familiäre Verhältnisse sind gegeben, allesamt EU-Bürger, 4,5 Zimmer Wohnung

    für 5 Personen ist vorhanden und finanzielle Verhältnisse sind auch ausreichend.

    Gruss

    Martin

  • Immenhof
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    • 17. November 2021 um 12:44
    • #2

    Solltest du direkt beantragen können, wenn du auch gehst. Die Kinder sollten trotzdem die Schule besuchen können, da sie ja gemeldet sind(am besten die Schule auch schon vorher über die Gemeinde kontaktieren. Sie sind dankbar). Da auch sans-papier in die Schule können, sollte es nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen und der ist ka bei euch sowieso gestellt und in Bearbeitung.

  • jan82
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    • 17. November 2021 um 12:51
    • #3
    Zitat von zwergnase

    Nur wie verhält es sich beim Grenzübertritt?

    Also ich würde das Gesuch nach dem Umzug stellen und sie dann zur Schule schicken - fertig. Und den Zöllner interessiert nicht wer da noch im Auto sitzt. Viele melden sich ja erst nach dem Umzug vor dem Stellenantritt an. Kann mir nicht vorstellen, dass da irgendetwas Probleme macht.

  • MotU
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    • 17. November 2021 um 13:20
    • #4

    Hoi,

    ich denke auch, dass die alle direkt mit einreisen können mit der EU-Bürgerschaft. Meine Frau ist Drittstaatlerin und die musste erst einmal eine Einreiseerlaubnis von ausserhalb der Schweiz beantragen, bevor wir dann offiziell den Familiennachzug durchführen konnten. Aber wie gesagt, das sollte bei Euch wegfallen.

  • jan82
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    • 17. November 2021 um 13:30
    • #5

    Wobei Deine Frau ja aus Belarus kommt, oder? Ich frage deshalb, weil ich gerade gelernt habe (ich reise kommende Woche mit eine Belarus-Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Polen ein), dass auch eine EU-Aufenhaltsbewilligung (in Polen heisst die "Karta pobytu") ausreicht, um in die Schweiz einzureisen. Und vermutlich hat sie ja vorher eine Deutsche Karte gehabt - davon gehe ich jetzt mal aus. Hilft dem Fragesteller nicht, aber vielleicht steht mal jemand von euch vor dieser Frage. Dann muss das EDA (siehe Anlage) die Mail nicht zweimal schreiben :grinning_squinting_face:

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    zwergnase
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    • 17. November 2021 um 13:53
    • #6

    Vielen Dank für die Antworten, das hilft mir schon mal weiter :thumbs_up:

    Wenn ich weiss, dass die Kinder in die Schule und Kindergarten dürfen, dann kann ich guten Gewissens meine Familie gleich mitnehmen.

    Werde wie empfohlen zuvor mal in der Gemeinde Bescheid geben.

    Gruss

    Martin

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    • 17. November 2021 um 14:08
    • #7
    Zitat von jan82

    Wobei Deine Frau ja aus Belarus kommt, oder? Ich frage deshalb, weil ich gerade gelernt habe (ich reise kommende Woche mit eine Belarus-Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Polen ein), dass auch eine EU-Aufenhaltsbewilligung (in Polen heisst die "Karta pobytu") ausreicht, um in die Schweiz einzureisen. Und vermutlich hat sie ja vorher eine Deutsche Karte gehabt - davon gehe ich jetzt mal aus. Hilft dem Fragesteller nicht, aber vielleicht steht mal jemand von euch vor dieser Frage. Dann muss das EDA (siehe Anlage) die Mail nicht zweimal schreiben :grinning_squinting_face:

    Da meine Frau auch Belarusin ist erlaube ich mir mal hier zu antworten. War bei uns das gleiche, sie hatte eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland aber Staatsbügerschaft Belarus. Sie musste daher bei der Schweizer Botschaft in Deutschland ein nationales Schweizer Visum für den Familiennachzug beantragen. Erklärung ist, dass die Niederlassungserlaubnis zwar zum Reisen ausreicht, allerdings mit Wohnsitzverlegung erlischt, daher muss ein nationales Schweizer Visum beantragt werden. War aber schlussendlich einer der einfacheren Schritte :winking_face:

  • jan82
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    • 17. November 2021 um 14:10
    • #8

    Faszinierend - vielleicht verwechsle ich auch gerade MotU und Dich bzw. eure Ehefrauen :grinning_squinting_face:

  • MotU
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    • 17. November 2021 um 15:27
    • #9

    jan82 Nein tust Du nicht :winking_face:

    Wenn ich mich richtig erinnere musste sie zuerst zur Botschaft in Deutschland. Daraufhin wurde dann eine Fallnummer generiert, die dann hier bearbeitet werden konnte... oder war es umgekehrt?... egal, in 6 Jahren sind wir eh Schweizer, wenn alles gut geht :face_with_tears_of_joy: :CH:

  • Markus Schulz
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    • 17. November 2021 um 16:33
    • #10
    Zitat von zwergnase

    zuvor mal in der Gemeinde Bescheid geben

    Es empfiehlt sich dringend dies abzuklären. Je nach Alter entsteht eine Pflicht zum Besuch, das muss unterjährig ganz sicher zuvor abgeklärt werden. Der Kindergarten ist Teil der Schule und daher nicht mit dem Kindergarten in Deutschland zu vergleichen.


    Für den Kanton Bern gilt:

    Eintritt in den Kindergarten

    Der Kindergarten ist obligatorisch und eigenständiger Teil der elf Jahre dauernden Volksschule In der Regel dauert er zwei Jahre. Jedes Kind, das bis am 31. Juli vier Jahre alt geworden ist, tritt im August in den Kindergarten ein. Entscheidend für den Eintritt ist das Alter.

  • zwergnase
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    zwergnase
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    • 17. November 2021 um 16:46
    • #11

    Markus,

    ja, das ist mir bekannt.

    Kiga ist hier Vorschule, wir wissen von einer befreundeten Auswanderin, dass ihre Kinder hier im Kiga erst mal ordentlich was aufzuholen hatten.

    Französisch wird auch ein Fach. wo es viel aufzuholen gibt, dafür dürften sie in Englisch etwas weiter sein.

    Aber Kinder lernen schnell und passen sich sowieso viel schneller an, als Erwachsene, da hab ich die geringsten Bedenken.

    Gruss

    Martin

  • Immenhof
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    • 17. November 2021 um 19:17
    • #12
    Zitat von zwergnase

    Markus,

    ja, das ist mir bekannt.

    Kiga ist hier Vorschule, wir wissen von einer befreundeten Auswanderin, dass ihre Kinder hier im Kiga erst mal ordentlich was aufzuholen hatten.

    Französisch wird auch ein Fach. wo es viel aufzuholen gibt, dafür dürften sie in Englisch etwas weiter sein.

    Aber Kinder lernen schnell und passen sich sowieso viel schneller an, als Erwachsene, da hab ich die geringsten Bedenken.

    Gruss

    Martin

    Die Schule wird schlichtweg froh sein, wenn sie alles für die Kinder bereitstellen und besorgen kann :). Dann können die Kinder gleich schön begrüsst werden.

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  • fellohr
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    • 27. Dezember 2022 um 00:46
    • #13

    Hallo MotU  jan82  xcimo

    Ich reihe mich mal als 4. Im Bunde eine mit Belarussicher Frau.

    Wir könnten bald einen Klub auf machen "Männer mit belarussichen Frauen". 😄

    Zu dem Thema: Meine Frau hat derzeit nur einen Aufenthaltstitel. Mit dem muss sie dann vermutlich auch erst zur schweizerischen Botschaft und die MotU sagt eine Fall Nummer generieren lassen?

    Diese einfach später an der Grenze vorzeigen und dort auch direkt den Familiennachzug beantragen oder wie läuft das ab?

    Erleuchtet mich bitte

  • jan82
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    • 27. Dezember 2022 um 07:01
    • #14

    Meine Frau ist Polin. Das ist immerhin EU, aber teilweise etwas strenger als bei deutschen…

  • xcimo
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    • 3. Januar 2023 um 22:25
    • #15
    Zitat von fellohr

    Hallo MotU  jan82  xcimo

    Ich reihe mich mal als 4. Im Bunde eine mit Belarussicher Frau.

    Wir könnten bald einen Klub auf machen "Männer mit belarussichen Frauen". 😄

    Zu dem Thema: Meine Frau hat derzeit nur einen Aufenthaltstitel. Mit dem muss sie dann vermutlich auch erst zur schweizerischen Botschaft und die MotU sagt eine Fall Nummer generieren lassen?

    Diese einfach später an der Grenze vorzeigen und dort auch direkt den Familiennachzug beantragen oder wie läuft das ab?

    Erleuchtet mich bitte

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    Ich kann hier nur aus unserer Erfahrung sprechen - wie weiter oben schon beschrieben, wurde das Visum nur für die Wohnsitzverlegung in die Schweiz benötigt - hier war es allerdings zwingend notwendig. Reisen in die Schweiz sollte deine Frau auch mit DE Aufenthaltserlaubnis können. Im Zweifel mal bei der Botschaft nachfragen (wir waren beim Konsulat in FFM, die waren sehr entgegenkommend). Viel Erfolg schonmal :smiling_face:

  • fellohr
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    • 3. Januar 2023 um 22:31
    • #16

    Danke für deine Rückmeldung.

    In einem anderen Thema hatte ich vorhin schon mal geschrieben das ich mit der Botschaft Kontakt aufgenommen habe.

    Diese teilten mir mit:

    Normalerweise ist es so, dass Drittstaatsangehörige, die in die Schweiz ziehen möchten (z.B. Familiennachzug) bei der zuständigen schweizerischen Vertretung ein Gesuch für ein nationales Visum (D) einreichen müssen.

    Gemäss VEV Art. 9 sind jedoch seit Mai 2022 Drittstaatsangehörige mit einem gültigen und anerkannten heimatlichen Reisedokument sowie einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates (z.B. Deutschland) von der Visumpflicht befreit.

    Wenn Ihre Ehefrau also zum Zeitpunkt der Übersiedlung in die Schweiz noch einen gültigen deutschen Aufenthaltstitel besitzt, benötigt sie kein schweizerisches nationales Visum.

  • MotU
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    • 9. Januar 2023 um 10:04
    • #17

    Ja, wie im anderen Thread von mir bereits erläutert, war das früher komplizierter. (Du musstest den Familiennachzug beantragen, mit der Nummer und den Dokumenten muss die Frau zur Botschaft, um dann ein Visum zu erhalten). Da sie mit mir als Deutschem verheiratet war, ich bereits den B-Ausweis hatte und Vertrag mit gebügend Einkommen, war das reine Formsache und nur viel Zeit und Formulare ausfüllen.

    Ich vermute, dass das auch der Grund war, weshalb sie das abgeschafft haben.

    Dasselbe ist beim C-Ausweis. Als Deutscher habe ich den "einfach" nach 5 Jahren erhalten und meine Frau gleich mit, weil sie mit mir verheiratet war, sprich kein Deutsch-Test, keine besondere Integration oder ähnliches. Eheurkunde und mein Pass haben gereicht :man_shrugging_medium_light_skin_tone:

  • jan82
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    • 9. Januar 2023 um 12:46
    • #18
    Zitat von MotU

    Dasselbe ist beim C-Ausweis. Als Deutscher habe ich den "einfach" nach 5 Jahren erhalten und meine Frau gleich mit, weil sie mit mir verheiratet war, sprich kein Deutsch-Test, keine besondere Integration oder ähnliches. Eheurkunde und mein Pass haben gereicht :man_shrugging_medium_light_skin_tone:

    Das scheint unterschiedlich zu sein. Meine Frau musste Deutsch nachweisen. Sie hatte aber C2 und brauchte nur B1.

  • Monika
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    • 9. Januar 2023 um 15:03
    • #19

    🤣 für den C Ausweis musste ich auch Deutsch nachweisen.

  • jan82
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    • 9. Januar 2023 um 15:24
    • #20
    Zitat von Monika

    🤣 für den C Ausweis musste ich auch Deutsch nachweisen.

    Das erscheint sinnvoll!

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