Ich hätte da mal eine Frage zum Familienachzug. Habe das Forum schon durchsucht aber nichts konkretes gefunden.
Soweit ich das verstanden habe, kann ich, sofern ich den B-Ausweis in der Hand habe, sofort den Familiennachzug angehen.
Nur wie verhält es sich beim Grenzübertritt?
Kann ich meine Familie gleich beim Umzug mitnehmen und an der Grenze Familiennachzug angeben und anschliessend
bei der Gemeinde anmelden und das Gesuch auf Nachzug stellen?
Oder muss ich erst das Gesuch stellen und darf meine Familie erst nachholen, wenn der Nachzug gewährt ist?
Kann es an der Grenze Probleme geben, wenn beim Umzug das Gesuch über den Nachzug noch nicht gestellt, bzw. noch nicht genehmigt ist?
Ich weiss, dass sich meine Familie 90 Tage ohne Titel hier aufhalten darf, aber meine Kinder dürfen in dieser Zeit
wahrscheinlich auch keine Schule besuchen, oder gibt es da evtl. eine Ausnahmeregelung?
Zu Info: Es sollte eigentlich keine Probleme mit der Genehmigung geben, familiäre Verhältnisse sind gegeben, allesamt EU-Bürger, 4,5 Zimmer Wohnung
für 5 Personen ist vorhanden und finanzielle Verhältnisse sind auch ausreichend.
Gruss
Martin