Im Kanton Zürich ist das nicht (mehr?) notwendig
Familiennachzug mit Kindern und Grenzübertritt
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zwergnase -
17. November 2021 um 09:36
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Hallo zusammen,
da meine Frau russische Staatsbürgerin mit einer deutschen Niederlasungserlaubnis ist, ist das Thema für mich auch relevant. Ich hätte eine Frage. Ihr schreibt hier alle von der schweizer Botschaft. Kann das Visum für die Wohnsitzverlegung wirklich nur die Botschaft ausstellen, oder reicht da auch ein Konsulat aus?
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Ein (General-) Konsulat sollte da auch ausreichen. Die gibt ja massig in Deutschland.
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Waren in FFM im Konsulat, war damals kein Problem
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Fellor, xcimo, danke für die Antworten!
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Ich werde auch Ende November einen sog. Drittstaatler heiraten, die mit nationalen Visum D eingereist ist , dass nur noch bis 5. Dez. gültig ist. Aber davon abgesehen muss sie die Heimreise am 01.12. aus beruflichen Gründen schon wieder antreten. Meine Frage ist, welche Dokumente werden für die Wiedereinreise bzw. schon beim Check-in des Abflughafens des Drittlandes benötigt (Reisepass und Ausländerausweis oder Reisepass und Aufenthaltsbewilligung)
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