Hallo zusammen,
ich bitte um Entschuldigung, falls das schon diskutiert wurde aber ich habe generell leider keine Information dazu gefunden.
Ich werde zum Februar eine neue Arbeit in der Schweiz anfangen. Meine Frau und ich sind noch bis einschliesslich Januar beim deutschen Arbeitgeber beschäftigt. Ich bin deutscher aber meine Frau hat die australische Staatsbürgerschaft und muss daher ja etwas warten, bis sie über den Familiennachzug die Arbeitserlaubnis bekommt.
Wir haben jetzt schon einen Mietvertrag und haben überlegt, ob wir uns bereits jetzt offiziell in der Schweiz anmelden, damit meine Frau möglichst schnell die Arbeitsserlaubnis bekommt. Damit würden wir aber dann wahrscheinlich schon in der Schweiz für die restlichen 2 Monate steuerpflichtig für den Job in D, richtig? Da ja aber die Steuern in Deutschland bereits abgeführt wurden, müssen wir aufgrund von DBA wohl in der Schweiz nichts mehr zahlen? Können wir das dann einfach in der Steuererklärung (Schweiz) angeben? Oder gibt es da irgendwelche Überlappregelungen? Ich würde mir vorstellen, dass das ja recht viele Leute betrifft, weil ja eigentlich immer ein kleiner Überlapp entsteht.
Vielen Dank!
Matthias