Hallo Zusammen,
folgende zu unserer Situation:
- Ich arbeite in CH seit Juli 2021 und besitze den G-Ausweis inkl. Wochenaufenthalt. Mein Lebensmittelpunkt ist FFM und dort wohnt und arbeitet auch meine Frau.
- Wir haben erfahren, dass meine Frau schwanger ist. Der Plan ist, dass sie weiterhin bei dem deutschen Arbeitgeber bleibt.
- Dadurch, dass sie auch ab und zu in der CH unter der Woche bleibt (HO - ist kein Problem bis zu 25% und der Arbeitgeber weiß Bescheid) möchte Sie auch hier im Fall der Fälle versichert bleiben.
- Die Elternzeit wird sie komplett in CH verbringen und wie es mit dem Job in DE danach weitergeht ist noch unklar, aber höchstwahrscheinlich wird Sie den Job kündigen und etwas in der Schweiz suchen
- Das Kind soll in der CH zur Welt gebracht werden.
Welche Vorgehensweise bzw. Reihenfolge sollen wir am besten haben? Meines Erachtens ergibt sich folgendes:
- Ich beantrage B-Bewilligung
- Ich beantrage den Nachzug meiner Frau
- Meine Frau klärt mit Krankenkasse in DE, dass Sie den E106 Formular erhielt (hab mich bereits informiert, sollte kein Problem sein).
- Mit E106 wird die KK in DE auf die KK in CH zugehen und hoffentlich wird der Antrag genehmigt
- Die Deutsche Adresse wird erstmal bleiben, sie wird sich erst dann abmelden wenn die Mutterschutz Zeit beginnt (6 Wochen vor Entbindung)
- Nach Abmeldung wird sie dann den Arbeitgeber informieren und bei L-Bank in BW die Elterngeld beantragen
- Kindergeld wird dann in der CH beantrag, da das Kind hier wohnt.
Ich bin gespannt oder einer von euch diese Übung schon gemacht hat und kann was dazu sagen. Ich freue mich auf die Rückmeldungen.
viele Grüsse