Guten Tag zusammen!
Ich habe im Forum gesucht, allerdings meine Frage bisher noch nicht so gefunden.
Ich bin Deutscher Staatsbuerger und fange am 01.02.2022 in Zurich einen neuen Beruf an. Meine Ehefrau ist Russische Staatsbuergerin und hat eine Deutsche Aufenthaltsgenehmigung.
Meine Frau hat von ihrem aktuellem Arbeitgeber in Deutschland eine Zusage bekommen, dass sie Sie auch in Zurich direkt ab 01.02 einstellen wuerden. Soweit so gut.
Das letzte 'Problem' was bleibt ist: Sie wuerden Sie nur einstellen wenn Sie durch mich eine Arbeitserlaubnis erhaelt. Soweit ja auch eigentlich kein Problem.
Allerdings kann ich fuer sie den Familiennachzug, und damit die Arbeitserlaubnis, erst beantragen sobald ich meine B-Bewilligung habe. Meine B-Bewilligung kann ich (soweit ich weiss) erst beantragen wenn ich eine Wohnung in Zurich habe.
Nun habe ich ueberlegt ob ich naechste Woche nach Zurich fliege, mir fuer ein Wochenende ein Hotel oder Airbnb miete, und so versuche die B-Bewilligung zu beantragen. Soweit ich weiss geht es da mehr um den unbefristeten Arbeitsvertrag, als um die Wohnung. Hat jemand hiermit Erfahrungen gemacht? Sobald ich meine B-Bewilligung habe kann ich bei der Schweizer Vertretung in Deutschland auch den Familiennachzug beantragen.
Die Alternative waere, meine Frau faengt ihren Job erst zum 01.03 an. Hat jemand Erfahrung damit wie lange die B-Bewilligung dauert, und wie lange der Familiennachzug dauert? Soweit ich weiss kann man in beiden Faellen anfangen zu arbeiten, sobald der Antrag eingereicht ist.
Vielen Dank schon einmmal fuer Eure Hilfe!
LG
Frederik