Arbeiten in Deutschland - Wohnen in der Schweiz - kein Grenzgänger

  • Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir ja jemand bei meiner Frage weiterhelfen.

    Ich arbeite und wohne zur Zeit in Düsseldorf.

    Da meine Arbeit bisher und auch zukünftlich immer nur im Home Office stattfindet und ich mich in unzähligen Besuchen und Urlauben in die Schweiz verliebt habe, würde ich gerne dauerhaft zu meinem Bruder nach Zürich ziehen, wo dieser schon zwei Jahre wohnhaft und beschäftigt ist.

    Mein Arbeitgeber hat keinerlei Einwände.

    Gibt es hier Auflagen zum Erwerb der Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre, wie z.B. Gehaltsminimum etc. oder generell für diese Konstellation? Ich habe bisher wenig informatives für diese Konstellation gefunden

    und wäre für jede Hilfe sehr dankbar.

    LG

    Mike

  • Zur Bewilligung kann ich nichts sagen, aber ich will darauf hinweisen, dass du den Aspekt Sozialversicherungen (inkl. Krankenversicherung) nicht ausser Acht lassen solltest - du müsstest wohl nach wie vor die Beiträge in Deutschland zahlen. Siehe https://dvka.de/de/arbeitgeber…_erwerbstaetigkeit_1.html

    Krankenversichern müsstest du dich in der Schweiz - es sei denn, du bist in Deutschland privat versichert, die PKV würde auch in der Schweiz leisten und die KV in der Schweiz würde dich schlechterstellen.

  • Hoi,


    Für die B-Bewilligung benötigst Du einen Arbeitsvertrag (am besten unbefristet) und einen Mietvertrag, soweit Du EU-/ EFTA-Staatsbürger bist. Einen festen Grenzwert gibt es nicht, aber es muss halt genügend sein, dass Du Deinen Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe bestreiten kannst.


    Lieberjott hat leider recht, dass andere Punkte wichtiger sind und gut durchdacht bzw. -gerechnet werden müssen, ob sich die Konstellation in Deinem Fall auch tatsächlich lohnt.

  • Einen festen Grenzwert gibt es nicht, aber es muss halt genügend sein, dass Du Deinen Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe bestreiten kannst.

    Ich würde pauschal mit CHF 3'000.- pro Monat rechnen. Netto, nicht brutto. Das ist der Betrag, den viele Kantone als Richtwert nehmen für den Lebensunterhalt pro Monat.


    Da meine Arbeit bisher und auch zukünftlich immer nur im Home Office stattfindet

    Deine Arbeit im Homeoffice könnte für deinen Arbeitgeber eine neue Betriebsstätte in der Schweiz bedeuten. Ob das deinem AG klar ist, kann ich nicht beurteilen. Da kennt sich Markus Schulz deutlich besser aus als ich.

  • Nach dem Diskussionsstand der OECD, an dem sich auch die Schweiz orientiert, entsteht hier definitiv eine Betriebsstätte. Und bei 100% HO gehe ich auch davon aus, dass die SV komplett in der Schweiz liegt, da es sich ja nicht um eine Entsendung durch den AG handelt.


    Und das macht es für den AG je nach Grösse kompliziert bis unmöglich. Die Lohnbuchhaltung ist ein Thema, steuerliche Aspekte ebenso.

  • Ich stand vor 2 Jahren vor dem gleichen Problem, mein damaliger deutscher Arbeitgeber wollte mich gerne behalten und wir haben überlegt wie man das hinbekommen könnte. Die Überlegungen haben aber nicht lang gedauert


    • Auch mit einem guten deutschen Gehalt muss man die höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz berücksichtigen, im Vergleich zu Frankfurt bezahle ich zur Zeit in Zürich allein schon das doppelte an Miete für eine vergleichbare Wohnung, das wäre nur mit einer spürbaren Senkung des Lebensstandards (weniger Essen gehen usw.) machbar gewesen.
    • Zumindest in der Anfangszeit wäre vermutlich ein weiterer Mitarbeiter in Verwaltung und Buchhaltung in Vollzeit damit beschäftigt gewesen, das zu organisieren bzw. erst mal herauszufinden wie man da überhaupt ordnungsgemäss vorgehen muss.

    Fazit: Loose/Loose für beide Seiten, ich bin dann wie eigentlich geplant zu einer Partnerfirma gewechselt und habe immer noch guten Kontakt zur alten Firma.

  • Hallo zusammen,


    meine Frau steht aktueller vor "ähnliche" Situation - Sie arbeitet in DE und ist schwanger und möchte auf jeden Fall so früh wie möglich zu mir nach CH umziehen. Klar ist es bereits, dass Sie es tun kann während Elternzeit, aber es ist noch zu klären was passiert während Mutterschutz (6 Wochen vor Entbindungstermin). Sie hatte eigentlich geplant, bereits in dieser Zeit nicht mehr in DE zu wohnen, bzw. angemeldet sein. Jetzt sollen die HRs mal prüfen in wie weit das geht. Ich hoffe, dadurch dass dieses Zeit sehr überschaubar ist, braucht der Arbeitgeber ja keine Betriebsstätte zu gründen (wobei er in CH bereits auch eine Firma hat....)


    Wenn ich mehr weiß, werde ich euch berichten.


    Grüße