Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand bei meiner Frage weiterhelfen.
Ich arbeite und wohne zur Zeit in Düsseldorf.
Da meine Arbeit bisher und auch zukünftlich immer nur im Home Office stattfindet und ich mich in unzähligen Besuchen und Urlauben in die Schweiz verliebt habe, würde ich gerne dauerhaft zu meinem Bruder nach Zürich ziehen, wo dieser schon zwei Jahre wohnhaft und beschäftigt ist.
Mein Arbeitgeber hat keinerlei Einwände.
Gibt es hier Auflagen zum Erwerb der Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre, wie z.B. Gehaltsminimum etc. oder generell für diese Konstellation? Ich habe bisher wenig informatives für diese Konstellation gefunden
und wäre für jede Hilfe sehr dankbar.
LG
Mike