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  4. GrenzgÀnger

Abmeldung Schweiz/Wohneigentum erwerben Grenzregion

  • HalloVonMarie
  • 4. Dezember 2021 um 09:30
  • HalloVonMarie
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    HalloVonMarie
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    11
    • 4. Dezember 2021 um 09:30
    • #1

    Guten Morgen Allerseits 🌟

    Ich und mein Freund wohnen und arbeiten in der Schweiz und haben uns nun ein Haus in Deutschland (Grenzregion)

    Das Haus werden wir teilweise ĂŒber unsere Pensionskasse, bzw. 3. SĂ€ule finanzieren.

    Gerne hĂ€tte ich einige Fragen dazu 😉

    Hat hier jemand eine Àhnliche Erfahrung oder Informationen?

    Dazu hÀtte ich noch Fragen zur Abmeldung in der Ch.

    Ich wĂŒrde mich ĂŒber jeden kleinen Austausch freuen 😉

    Wer weiss bisschen von diesen Themen?

    Liehen Dank schon voraus,

    Liebe GrĂŒsse

    Marie

  • lieberjott
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    • 4. Dezember 2021 um 11:56
    • #2

    Mh, man kann da jetzt seitenweise drĂŒber schreiben...hast du denn konkrete Fragen?

    Auf jeden Fall wÀre es sinnvoll den Vorbezug zu machen, so lange ihr noch in der Schweiz wohnhaft und steuerpflichtig seid, weil dann nur die vergleichsweise geringe Quellensteuer des Kantons der PK anfÀllt.

    Ansonsten: Wird eine Schweizer oder eine deutsche Bank bei der Finanzierung (sofern nötig) unterstĂŒtzen? Die Gepflogenheiten bei Banken in Deutschland sind etwas anders, da könnte der Vorbezug etwas mĂŒhsamer werden.

  • HalloVonMarie
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    HalloVonMarie
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    11
    • 4. Dezember 2021 um 14:10
    • #3

    Vielen Dank fĂŒr die Antwort 😉

    Wir haben eine Baufinanzierung mit einer deutschen Bank vereinbart (unser Haus ist in Deutschland)

    Meine PK wird ausbezahlt. Spielt es aber nicht keine Rolle, ob man sie vor oder nach der Abmeldung auszahlen lÀsst?

    Da wird die Quelensteuer in beiden FÀllen fÀllig (auf Schweizer Seite) ? Bitte sonst gerne korrigieren.

    Und Erfahrungen mit der 3. SĂ€ule?

    Es wurde mir mitgeteilt, dass man dafĂŒr eine AbmeldungsbestĂ€tigung benötigt....

    Genauso beim FreizĂŒgigkeitskonto von meinem Partner (seine PK liegt da) wollen die eine AbmeldebestĂ€tigung.

    Kennst du dich da aus?

    Hast du Erfahrungen mit der Abmeldung bei der Gemeinde? Muss man da SteuerklÀrung schnell machen?

    Oder da man ein GrenzgÀnger wird, das Schweizersteuerkonto beibehÀlt?

    Oder kriegt man einfach eine AbmeldebestÀtigung und alles andere passiert spÀter?

    Vielen lieben Dank fĂŒr die Hilfe!!!! :smiling_face_with_halo:

  • lieberjott
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    • 5. Dezember 2021 um 12:07
    • #4
    Zitat von HalloVonMarie

    Meine PK wird ausbezahlt. Spielt es aber nicht keine Rolle, ob man sie vor oder nach der Abmeldung auszahlen lÀsst?

    Da wird die Quelensteuer in beiden FÀllen fÀllig (auf Schweizer Seite) ? Bitte sonst gerne korrigieren.

    Ja das habe ich ja beschrieben. Wenn du vor der Abmeldung auszahlen lÀsst, ist nur die vergleichsweise geringe Quellensteuer in Schweiz fÀllig.
    Wenn du den Vorbezug erst machst, wenn du schon in Deutschland steuerpflichtig wĂ€rst, mĂŒsstest du noch in Deutschland heftige Steuern drauf bezahlen - könntest dir aber die Quellensteuer erstatten lassen.

    Zitat

    Und Erfahrungen mit der 3. SĂ€ule?

    Nein...

    Zitat

    Genauso beim FreizĂŒgigkeitskonto von meinem Partner (seine PK liegt da) wollen die eine AbmeldebestĂ€tigung.

    FĂŒr einen Vorbezug brauchst du keine AbmeldebestĂ€tigung - es sei denn, du willst das FZK komplett auflösen.

    Zitat

    Hast du Erfahrungen mit der Abmeldung bei der Gemeinde? Muss man da SteuerklÀrung schnell machen?

    Da habe ich keine Ahnung, aber das hat ja mit dem Hauskauf nichts zu tun. Eventuell gibt's in anderen Threads bereits Infos dazu.

  • HalloVonMarie
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    HalloVonMarie
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    • 5. Dezember 2021 um 18:47
    • #5

    Vielen Dank fĂŒr die tollen AntwortenđŸ‘đŸŒ

    Verstehe ich das richtig, wenn man auf dem FZK etwas behÀlt, auch wenn es z.B. nur 1000 CHF wÀren, braucht es keine AbmeldebestÀtigung?

  • HalloVonMarie
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    HalloVonMarie
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    • 5. Dezember 2021 um 18:49
    • #6

    Da unser Kapital auch ĂŒber die PK und FZK geht, braucht es leider beim FZK eine AbmeldebestĂ€tigung der Gemeinde fĂŒr die Auszahlung....

    Deshalb ist einander gekoppelt.

    Oder gibt es eine andere Idee?

  • lieberjott
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    • 6. Dezember 2021 um 08:28
    • #7

    Ein Vorbezug geht - wenn die Voraussetzungen fĂŒr WEF bzw. den Vorbezug erfĂŒllt sind - immer ohne irgendwelche AbmeldebestĂ€tigungen.

    Du musst realisieren, dass ein Vorbezug und eine Auszahlung wegen Verlassens der Schweiz zwei sehr unterschiedliche Dinge sind. Und bei letzterem kann ja glaube ich nur das Überobligatorium ausgezahlt werden (bei Wegzug in die EU).

  • HalloVonMarie
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    HalloVonMarie
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    11
    • 6. Dezember 2021 um 11:44
    • #8

    Beides geht auf die Baufinanzierung, d.h. Vorbezug.

    Bei PK (direkt beim Arbeitgeber) geht es ohne AbmeldebestÀtigung

    Beim FZK (PK) wird eine AbmeldebestÀtigung benötigt.....

  • lieberjott
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    • 6. Dezember 2021 um 13:52
    • #9
    Zitat von HalloVonMarie

    Beides geht auf die Baufinanzierung, d.h. Vorbezug.

    Bei PK (direkt beim Arbeitgeber) geht es ohne AbmeldebestÀtigung

    Beim FZK (PK) wird eine AbmeldebestÀtigung benötigt.....

    Dann wĂŒrde ich bei der FreizĂŒgigkeitsstiftung mal nachfragen, auf welchen Passus in ihrem Reglement bzw. aus dem entsprechenden Bundesgesetz sie sich denn stĂŒtzen. Manche stellen sich da etwas dĂ€mlich an. Oder will die FreizĂŒgigkeitsstiftung die AbmeldebestĂ€tigung zu einem spĂ€teren Zeitpunkt als Nachweis, dass ihr dann tatsĂ€chlich dort euren Hauptwohnsitz habt?

    Oder liegen Bedingungen vor (z.B. Alter) die einen normalen Vorbezug unmöglich machen?

    Einmal editiert, zuletzt von lieberjott (6. Dezember 2021 um 14:18)

  • HalloVonMarie
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    • 6. Dezember 2021 um 14:34
    • #10

    Alter ist ĂŒberhaupt kein Problem....

    Sie wollen das Geld erst ĂŒberhaupt auszahlen, wenn die AbmeldebestĂ€tigung vorliegt. Aber wir wollen uns noch nicht abmelden, da erst gewisse Rennovationen anstehen und wollen erst dann in das Haus ziehen.....

    Die AbmeldebestÀtigung kommt in Frage, wenn man einfach so das Land verlÀsst....

    Aber meiner Meinung nach sollte möglich sein das Geld fĂŒr Eigentumanschaffung (auch in Ausland) frei sein....

    Hast du vielleicht eine Quelle?

  • lieberjott
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    • 6. Dezember 2021 um 15:08
    • #11
    Zitat

    Aber meiner Meinung nach sollte möglich sein das Geld fĂŒr Eigentumanschaffung (auch in Ausland) frei sein....

    Das sage ich ja auch die ganze Zeit.
    Erst Abmeldung und dann Geld funktioniert nicht - ich kann mich ja schlecht abmelden, wenn ich das zu beziehende Objekt noch gar nicht effektiv gekauft habe.

    Hier findet man alles aus offizieller Seite:

    https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/so
foerderung.html

    Sowie https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6561/download (da steht auch was zu SĂ€ule 3a)

    Eventuell ist das nicht die einzige HĂŒrde, die ihr nehmen mĂŒsst. Bei meinem Vorbezug hatte sich eine PK zuerst geweigert, den Vorbezug direkt an den VerkĂ€ufer des Objekts auszuzahlen - das ist zwar in der Schweiz unĂŒblich (da es ĂŒber Banken und die BankbestĂ€tigung lĂ€uft - in Deutschland jedoch eher nicht), aber definitiv laut Gesetz bzw. ergĂ€nzenden Bedingungen möglich.

  • HalloVonMarie
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    • 6. Dezember 2021 um 15:47
    • #12

    Vielen Dank fĂŒr die LinksđŸ‘đŸŒ

    Ich habe sie durchgelesen. Und das ist hilfreich....

    Ich werde sie meinem Partner geben und man muss vermutlich nochmals mit der Bank, die das FZK verwaltet, sprechen....

    Ist mĂŒhsam diese BĂŒrokratieđŸ‘đŸŒ

  • lieberjott
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    • 6. Dezember 2021 um 15:57
    • #13
    Zitat von HalloVonMarie

    Vielen Dank fĂŒr die LinksđŸ‘đŸŒ

    Ich habe sie durchgelesen. Und das ist hilfreich....

    Ich werde sie meinem Partner geben und man muss vermutlich nochmals mit der Bank, die das FZK verwaltet, sprechen....

    Ist mĂŒhsam diese BĂŒrokratieđŸ‘đŸŒ

    Ja, leider! Ich wĂŒnsche euch viel Erfolg - uns hatte das wirklich einige Nerven gekostet.

  • HalloVonMarie
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    • 6. Dezember 2021 um 22:41
    • #14

    Vielen DankđŸ‘đŸŒ ja wird uns auch einige Nerven Kosten.

    Verstehe ich Dich richtig, dass du in der Schweiz gelebt hast und du nach Deutschland (GrenzgÀnger) umgezogen bist?

  • lieberjott
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    • 7. Dezember 2021 um 08:51
    • #15
    Zitat von HalloVonMarie

    Vielen DankđŸ‘đŸŒ ja wird uns auch einige Nerven Kosten.

    Verstehe ich Dich richtig, dass du in der Schweiz gelebt hast und du nach Deutschland (GrenzgÀnger) umgezogen bist?

    Nein, habe als GrenzgĂ€nger den Vorbezug gemacht. Hatte aber Kollegen, die als AnsĂ€ssige ebenfalls einen Vorbezug (fĂŒr ein Haus in Frankreich) getĂ€tigt haben.

  • HalloVonMarie
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    HalloVonMarie
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    • 7. Dezember 2021 um 17:47
    • #16

    Verstehe, danke!

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