Hallo zusammen,
ich konnte im Forum nichts dazu finden, daher erstelle ich einen neuen Thread.
Am 04.06.2021 habe ich (zu dieser Zeit wohnhaft in Deutschland) ein Auto in DE gekauft (Kaufvertrag), der Beginn der Autoversicherung ist auf den 10.06.2021 datiert und das Anmeldedatum des Wohnsitzes in der Schweiz auf den 09.12.2021.
Beim Umzug in die Schweiz muss das Auto länger als 6 Monate im Besitz sein, um als Übersiedlungsgut zu gelten und damit keine Abgabegebühren anfallen.
So steht das zumindest bei comparis.ch.
https://www.comparis.ch/umzug-schweiz/…o-umzug-schweiz
Beim Zoll wurde uns aber gesagt, dass die Zeit zwischen Versicherungsbeginn und Umzug zu beachten ist und nicht das Datum des Besitzerwerbes.
Sprich, uns fehlt genau 1 Tag um auf die 6 Monate zu kommen (Versicherungsbeginn bis Anmeldedatum Schweiz), damit das Auto nicht verzollt werden muss.
Hat jemand Erfahrung, ob das Auto nun verzollt werden muss? Oder wird da ein Auge zugedrückt (bei einem anderen Zollbeamten), da es nur 1 Tag ist?
Wir hatten auch versucht das Anmeldedatum bei der Gemeinde rückwirkend zu ändern; dies war jedoch nicht möglich.
Wir sind um jeden Ratschlag sehr dankbar!
Beste Grüße
Eugen