Weiss jemand, ob ich einen Leihwagen, den ich in Deutschland miete, beim Grenzübertritt in die Schweiz beim Zoll anmelden muss,
wenn der Wagen innerhalb von 4 Wochen wieder ausgeführt wird?
Wohnsitz ist in der Schweiz, Führerschein noch deutsch?
Und wie verhält sich die Zoll-Konstellation deutscher Leihwagen beim Umzug, Rückgabeort Schweiz?
Gruss
Martin