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Empfehlung für Ausländerrecht

  • MotU
  • 16. Dezember 2021 um 16:19
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    • 16. Dezember 2021 um 16:19
    • #1

    Liebes Forum,

    meine Schwiegereltern (beides Deutsche) leben derzeitig in den USA und möchten gerne wieder zurück nach Europa, genauer gesagt in die Schweiz. Sie glauben mir nicht, dass selbst aus den USA kommend, sie einfach hierhin kommen können (der Arbeitsvertrag von ihm wird bei der Schweizer Arbeitsstätte fortgeführt). Somit bekäme er den B-Ausweis und sie über den Familiennachzug ebenfalls. Ebenso möchten sie aus den USA heraus direkt etwas kaufen. Was geht, aber ich habe davon abgeraten, wegen des Lex Koller.

    Da sie sich das nicht vorstellen können, suchen sie nun einen Fachanwalt für Ausländerrecht, der ihnen das schriftlich und verbindlich sagt... Könnt ihr da jemanden empfehlen? Gerne als persönliche Nachricht an mich!

    Danke im Voraus

  • Markus Schulz
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    • 16. Dezember 2021 um 19:59
    • #2

    Direkt kaufen geht doch relativ problemlos, sie müssen nur die Bewilligungsfreiheit des Kaufes entscheiden lassen.

    Wenn also einer einen Arbeitsvertrag vorweisen kann:

    - Kontakt Migrationsamt und dieses orientieren, Zusicherung der Bewilligung anfragen (braucht es für das Grundbuchinspektorat später ohnehin)

    - zuständiges Grundbuchinspektorat kontaktieren (kann man ab dem Entscheid welche Liegenschaft man kaufen möchte)

    - Entscheid fällen lassen. Dazu müssen sie nachweisen das dies ihr alleiniger Wohnsitz ohne direkte Rückkehrmöglichkeit in eine andere bestehende Immobilie ist (falls sie eine im Ausland haben sollte diese vermietet oder in der nachweisbaren Vermarktung sein.)

    - Kaufen (dafür benötigen sie eine Schweizer Bank, da ein Kauf ohne Zahlungsversprechen einer hiesigen Bank nicht funktioniert, und das unabhängig davon ob man eine Finanzierung braucht oder nicht.)

    - Zügeln

    - :CH:

    Wir haben das innert 6 Wochen komplett durchgezogen (inkl. zügeln). Wenn Gemeinde, Kanton und Bund keinen Rechtsmittelverzicht nach dem Entscheid erklären dauert es aber 3-4 Wochen länger. Bei uns hatten dies aber alle 3 erklärt, daher ging es sehr schnell.

    Deine Eltern können gerne bei mir anfragen, auch wenn ich kein Fachanwalt bin. Dafür bin ich aber relativ fit in allen Vorgängen die den Kauf/Verkauf von Immobilien betreffen. Und das Lex Koller durfte ich sowohl für den Hauserwerb als auch die nachgängig gekaufte Ferienimmobilie für mich selbst studieren. Vielleicht wollen sie ja ein Haus bei uns kaufen :money_mouth_face: :winking_face:

  • MotU
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    • 16. Dezember 2021 um 21:35
    • #3

    Hoi,

    Danke für die Zusammenfassung und das Angebot der Hilfe. Da ich aber keine Lust mehr auf die Diskussion mit den SCHWIEGEReltern habe, suche ich in der Tat einfach einen Anwalt und gebe den Kontakt weiter :winking_face:

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