Hallo,
ich habe jetzt schon einige Tage mit Google und diesem Forum verbracht und komme leider doch nicht so ganz mit den gesammelten Informationen zu Recht.
Ich habe vor in die Schweiz zu meiner Freundin in das schöne Berner Oberland auszuwandern.
Bisher existiert das alles erst in meinem Kopf und ich habe noch keine Arbeitsstelle, aber nach fast 3 Jahren Wochenendbeziehung kann ich mir das jetzt vorstellen.
Für mich würde dann ein kompletter Umzug in die Schweiz in Frage kommen mit einer Aufenthaltsbewilligung "B"
Nun ist es so, dass ich zwei schuldenfreie Eigentumswohnungen in Deutschland besitze die ich aufgrund der 10 Jahres-Spekulationsfrist nicht verkaufen kann.
Daher nun die Frage nach den zu erwartenden Steuern die ich zu zahlen habe und was ich wo angeben muss.
Ich unterlege das mal mit fiktiven Zahlen um Werte nennen zu können die das auch etwas besser veranschaulichen wie ich finde.
Jahresgehalt in der Schweiz: 120'000 sFr
Wert der vorhandenen Eigentumswohnungen: 500'000 sFr
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung: 20'000 sFr
Schweiz:
Jahresgehalt brutto: 120.000
Daraus müsste ich dann Quellensteuer in Höhe von 14`000 sFr (1 Kind -wohnt aber bei seiner Mutter in Deutschland, geschieden, keine Konfession) entrichten.
(https://www.belogin.directories.be.ch/taxme-neskovaq…uerrechner.html)
Aufgrund des Progressionsvorbehalt des Doppelbesteuerungsabkommen würden die 20'000 sFr aus Vermietung und Verpachtung noch zu meinem schweizerischen Jahresgehalt hinzugerechnet werden oder?
Müsste ich dann eine Steuererklärung in der Schweiz machen, da ich dann Einkünfte in Höhe von 140'000 sFr hätte?
Kommt dann immer noch der Abzug der Quellensteuer zum Zuge da das Einkommen mit 140'000 über der Quellensteuergrenze von 120'000 sFr liegt?
Muss ich generell eine Steuererklärung machen, da ich vermietetes eigentum in Deutschland habe?
Für die Vermögenssteuer muß ich dann noch die Eigentumswohnungen in Höhe von 500'000 sFr angeben die dann besteuert werden?
Deutschland:
Hier hätte ich ein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 19.000 EUR (= 20'000 sFr) das dann beschränkte Einkommenssteuerpflichtig wäre?
Der Progressionsvorbehalt wird nur einmal berücksichtigt (bei dem Land des Lebensmittelpunkts also bei mir die Schweiz) und somit wird mein schweizer Einkommen in Höhe von 120'000 sFr nicht berücksichtigt?
d.h es bleibt letztendlich die 19.000 EUR in Deutschland mit dem entsprechenden Steuersatz zu versteuern.
In Deutschland habe ich einen Steuerberater der höchst wahrscheinlich Klarheit bei dem Punkt "Steuern in Deutschland" schaffen kann, aber mit dem schweizer Steuerrecht kennt er sich definitiv nicht aus.
Deshalb hier meine Fragen und es ist mir klar, dass ich hier keine finale Steuerberatung eines Treuhänders erhalte, aber mit Sicherheit einige Hinweise die mich weiterbringen und mir helfen mein Konstrukt zu verstehen.
Ich bedanke mich schonmal bei euch und wünsche eine schöne und besinnliche Weihnacht.
Viele Grüße
Henning