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Aufenthaltsbewilligung "B" Eigentum in Deutschland

  • 25henning25
  • 23. Dezember 2021 um 17:28
  • 25henning25
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    25henning25
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    • 23. Dezember 2021 um 17:28
    • #1

    Hallo,

    ich habe jetzt schon einige Tage mit Google und diesem Forum verbracht und komme leider doch nicht so ganz mit den gesammelten Informationen zu Recht.

    Ich habe vor in die Schweiz zu meiner Freundin in das schöne Berner Oberland auszuwandern.
    Bisher existiert das alles erst in meinem Kopf und ich habe noch keine Arbeitsstelle, aber nach fast 3 Jahren Wochenendbeziehung kann ich mir das jetzt vorstellen.

    Für mich würde dann ein kompletter Umzug in die Schweiz in Frage kommen mit einer Aufenthaltsbewilligung "B"
    Nun ist es so, dass ich zwei schuldenfreie Eigentumswohnungen in Deutschland besitze die ich aufgrund der 10 Jahres-Spekulationsfrist nicht verkaufen kann.
    Daher nun die Frage nach den zu erwartenden Steuern die ich zu zahlen habe und was ich wo angeben muss.
    Ich unterlege das mal mit fiktiven Zahlen um Werte nennen zu können die das auch etwas besser veranschaulichen wie ich finde.
    Jahresgehalt in der Schweiz: 120'000 sFr

    Wert der vorhandenen Eigentumswohnungen: 500'000 sFr
    Einkommen aus Vermietung und Verpachtung: 20'000 sFr

    Schweiz:
    Jahresgehalt brutto: 120.000
    Daraus müsste ich dann Quellensteuer in Höhe von 14`000 sFr (1 Kind -wohnt aber bei seiner Mutter in Deutschland, geschieden, keine Konfession) entrichten.
    (https://www.belogin.directories.be.ch/taxme-neskovaq…uerrechner.html)

    Aufgrund des Progressionsvorbehalt des Doppelbesteuerungsabkommen würden die 20'000 sFr aus Vermietung und Verpachtung noch zu meinem schweizerischen Jahresgehalt hinzugerechnet werden oder?
    Müsste ich dann eine Steuererklärung in der Schweiz machen, da ich dann Einkünfte in Höhe von 140'000 sFr hätte?

    Kommt dann immer noch der Abzug der Quellensteuer zum Zuge da das Einkommen mit 140'000 über der Quellensteuergrenze von 120'000 sFr liegt?

    Muss ich generell eine Steuererklärung machen, da ich vermietetes eigentum in Deutschland habe?

    Für die Vermögenssteuer muß ich dann noch die Eigentumswohnungen in Höhe von 500'000 sFr angeben die dann besteuert werden?

    Deutschland:
    Hier hätte ich ein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 19.000 EUR (= 20'000 sFr) das dann beschränkte Einkommenssteuerpflichtig wäre?
    Der Progressionsvorbehalt wird nur einmal berücksichtigt (bei dem Land des Lebensmittelpunkts also bei mir die Schweiz) und somit wird mein schweizer Einkommen in Höhe von 120'000 sFr nicht berücksichtigt?
    d.h es bleibt letztendlich die 19.000 EUR in Deutschland mit dem entsprechenden Steuersatz zu versteuern.

    In Deutschland habe ich einen Steuerberater der höchst wahrscheinlich Klarheit bei dem Punkt "Steuern in Deutschland" schaffen kann, aber mit dem schweizer Steuerrecht kennt er sich definitiv nicht aus.
    Deshalb hier meine Fragen und es ist mir klar, dass ich hier keine finale Steuerberatung eines Treuhänders erhalte, aber mit Sicherheit einige Hinweise die mich weiterbringen und mir helfen mein Konstrukt zu verstehen.


    Ich bedanke mich schonmal bei euch und wünsche eine schöne und besinnliche Weihnacht.

    Viele Grüße
    Henning

  • Immenhof
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    Immenhof
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    • 23. Dezember 2021 um 18:15
    • #2

    Für diesen konkreten Sachverwalt würde ich eine Person bezahlen, die sowohl DE als auch CH Steuerrecht kennt. Es kostet nicht die Welt und du hast innerhalb kürzester Zeit konkrete Antworten :smiling_face:

  • Kutscher
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    • 24. Dezember 2021 um 16:27
    • #3

    Hallo

    https://www.fecht-partner.de/

    Dieser ist SEHR Kompetent , er hat eine Firma in Deutschland und eine in der Schweiz.

    War selber da und TOP.

    Ist nicht nicht Verwand und Bekannt mit mir.

    Lg

  • 25henning25
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    • 25. Dezember 2021 um 11:17
    • #4

    Hallo,

    danke für die Infos bisher wobei es mich leider noch nicht so richtig weiter gebracht hat um Klarheit für mich zu finden.

    Viele Grüße und schöne Feiertage

  • sascha_73
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    sascha_73
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    • 26. Dezember 2021 um 16:47
    • #5

    Hallo Henning

    Bei der Quellensteuer wirst du in den Tarif A0N eingestuft, weil dein Kind in Deutschland wohnt.

  • Simon
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    Simon
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    40
    • 26. Dezember 2021 um 23:20
    • #6
    Zitat von 25henning25

    Hallo,

    danke für die Infos bisher wobei es mich leider noch nicht so richtig weiter gebracht hat um Klarheit für mich zu finden.

    Viele Grüße und schöne Feiertage

    Mir hat mein Steuerberater gesagt, dass es egal ist wo das Kind wohnt, wenn man für den Hauptteil des Unterhaltes aufkommt und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, in der Schweiz oder in Deutschland. Mein Unternehmen hat das auch so bestätigt, und ich wurde entsprechend eingeordnet.

    Edit: sehe gerade, dass Dein Kind bei der Mutter lebt. Hier müsste man prüfen ob ein gemeinsamer Haushalt vorliegt und wie der Unterhalt bestritten wird.

  • Markus Schulz
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    • 27. Dezember 2021 um 07:32
    • #7
    Zitat von 25henning25

    zu meiner Freundin in das schöne Berner Oberland auszuwandern

    Zitat von Simon

    Hier müsste man prüfen ob ein gemeinsamer Haushalt vorliegt

    Prüfung ist erfolgt. Kein gemeinsamer Haushalt :winking_face:

    Würde steuerlich ja auch die Ansässigkeit in Deutschland belassen und damit alle Fragen auflösen. :beaming_face_with_smiling_eyes:

  • 25henning25
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    • 27. Dezember 2021 um 07:43
    • #8

    Betreffend Eingruppierung Quellensteuer:

    (Quelle:)


    Hierzu habe ich folgendes gefunden:

    A-Tarif:

    Alleinstehende, ledige, getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Steuerpflichtige;

    H-Tarif:

    Alleinstehende, Steuerpflichtige (ledige, geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende und verwitwete Steuerpflichtige), die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haus-halt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten.

    Daher denke ich es ist wie Sascha sagt, dass es A0N sein wird.

    Komisch, dass es bei Simon anders gehandhabt wurde, aber gegen eine H1N Eingruppierung hätte ich natürlich auch nichts :winking_face:
    Ich bezahle gemäß Düsseldorfer Tabelle den Unterhalt, aber mein Sohn würde nicht bei mir in der Schweiz leben und daher wird es dann nicht H1N werden.

    Ein größeres Kopfzerbrechen bereitet mit aber der Teil mit dem Eigentum in Deutschland wie das steuerlich behandelt wird.

  • Kutscher
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    • 27. Dezember 2021 um 10:27
    • #9

    Bezgl. Eigentum in DE ist es so das es in der Schweiz zum Vermögen angegeben werden muss und man darauf Vermögenssteuer bezahlen muss,aber es sind nur wenige PROMILLE.Angeben würde ich es auf jedenfall sonst bist du wegen Steuerhinterziehung drann.Kenne ein paar aus der Schweiz die das nicht gemacht haben ( Ferienwohnungen zb. )und nun Jammer sie.Die Schweiz erfährt es neuerdings durch den Datenaustausch.

    Wie es genaunin Deutschland läuft weiss ich nicht so genau.Mit der Schweiz ist es 100 %ig.

    LG

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