WEF Wohn-Eigentum-Förderung für Hausbau in D - Auszahlung in CH

  • Hallo Zusammen,


    Ich wohne seit ca. 15 Jahren in der Schweiz und plane in Deutschland ein Haus zu bauen und dann nach Deutschland zu ziehen, wobei ich in dann in der Schweiz als Grenzgänger arbeiten werde.


    Ich habe ca. 220k in meiner Pensionskasse angespart und könnte mir dieses Geld als Wohn-Eigentums-Förderung(WEF) ausbezahlen lassen.

    Ich könnte mir bei Wohnsitz Schweiz das Geld auszahlen lassen und dann in einem darauffolgenden Jahr nach Deutschland ziehen, damit nicht zusätzlich deutsche Steuern anfallen.

    Somit sollten nur CH Steuern anfallen, bei:

    120k -> 3.17% (3,8k)

    180k -> 4.36% (7,7k)

    220k -> 4.87% (10,7k)


    Die Frage ist nun, ob dieses Vorhaben so funktionieren würde.

    Laut meiner Pensionskasse kann mir das Geld frühestens 3 Monate vor Anmeldung in Deutschland ausbezahlt werden. Wenn ich mich zum 1. Januar in Deutschland anmelde könnte mir meine Pensionskasse das Geld 3 Monate zuvor(Oktober) zur Verfügung stellen.


    Eine weitere Frage wäre, ob sich die Auszahlung überhaupt rentiert, wenn meine Pensionskasse ca. 6% Rendite erwirtschaftet und für ein Kredit wohl unter 1% Zinsen fällig wären.


    Wenn ich den Vorbezug des Pensionskassengeldes in Deutschland mache, dann wären wohl der normale Einkomenssteuersatz auf das Obligatorium und eine Kapital-/Abgeltungs-steuer auf das Überobligatorium fällig, wobei ich davon ausgehe, das die steuerliche Belastung wesentlich höher wäre, als in der Schweiz. Oder ich lasse das Pensionskassengeld unberührt und lasse mir dieses im Rentenalter auszahlen, wenn ich weniger Einkommenssteuer zahlen muss.


    Die Frage ist nun, ob ich den Vorbezug in der Schweiz machen soll, im Rahmen der WEF und ob meine Rechnung so überhaupt aufgeht.

    Könnt Ihr mir hier Tipps geben, eventuell habe ich noch nicht alles berücksichtigt.


    Eine andere Frage wäre noch, ob es Sinn macht zum 1.1. nach Deutschland zu ziehen, um weitere Steuern zu vermeiden, eventl. auf Einkommen oder Kapital(Aktien).



    Danke für Eure Hilfe.


    Martin

  • Zitat

    Laut meiner Pensionskasse kann mir das Geld frühestens 3 Monate vor Anmeldung in Deutschland ausbezahlt werden.

    Das ist aber eine sehr eigenwillige Sichtweise. Du willst nicht das Geld abziehen, weil du die Schweiz verlässt, sondern weil du ein Haus baust - eben WEF. Und das kann ja länger dauern als drei Monate. Meines Erachtens ist dieses Vorgehen der PK nicht durch das Gesetz bzw. weitere Regelungen legitimiert.


    Zitat

    Eine weitere Frage wäre, ob sich die Auszahlung überhaupt rentiert, wenn meine Pensionskasse ca. 6% Rendite erwirtschaftet und für ein Kredit wohl unter 1% Zinsen fällig wären.

    Das musst du für dich entscheiden bzw. ausrechnen. Ich würde aber definitiv nicht das ganze PK-Guthaben beziehen.


    Zitat

    Wenn ich den Vorbezug des Pensionskassengeldes in Deutschland mache, dann wären wohl der normale Einkomenssteuersatz auf das Obligatorium und eine Kapital-/Abgeltungs-steuer auf das Überobligatorium fällig, wobei ich davon ausgehe, das die steuerliche Belastung wesentlich höher wäre, als in der Schweiz.

    Das ist so, korrekt. Wobei das Obligatorium wie Alterseinkünfte besteuert wird, also noch nicht zu 100%.


    Zitat

    Die Frage ist nun, ob ich den Vorbezug in der Schweiz machen soll, im Rahmen der WEF

    Wenn WEF, dann ja! Weil du dann nur die Schweizerische Quellensteuer zahlst.

    Ich sehe hier eher das Problem, dass die PK eigene Regeln aufstellt die dir das Leben schwermachen.

  • Vielen Dank für deine Informationen.




    Das ist aber eine sehr eigenwillige Sichtweise. Du willst nicht das Geld abziehen, weil du die Schweiz verlässt, sondern weil du ein Haus baust - eben WEF. Und das kann ja länger dauern als drei Monate. Meines Erachtens ist dieses Vorgehen der PK nicht durch das Gesetz bzw. weitere Regelungen legitimiert.

    Wieso meinst du eigenwillig ? Ich verlasse die Schweiz ja nicht und arbeite dort immer noch als Grenzgänger, daher steht mir auch nur WEF zur Verfügung, sodass ich ein Eigenheim finanzieren kann, auch wenn dieses in Deutschland ist.

    Ja ich denke hier können die Pensionskassen selbst entscheiden, wobei mir bestätigt wurde, das meine Pensionskasse hier noch sehr kulant ist, weil andere Pensionskassen eine Auszahlung nur erlauben nach Umzug ins Ausland, was dann definitiv Besteuerung in Deutschland bedeuten würde.


    Wenn WEF, dann ja! Weil du dann nur die Schweizerische Quellensteuer zahlst.

    Ich sehe hier eher das Problem, dass die PK eigene Regeln aufstellt die dir das Leben schwermachen.

    Ja, ich sehe es auch so, dass ich den Vorbezug noch bei Wohnsitz Schweiz mache, um die Besteuerung in Deutschland zu vermeiden. Hierbei müsste ich dann aber keine Quellensteuer zahlen, sondern die normale Schweizer Steuer, da ich während dem Bezug ja noch in der Schweiz wohne und nicht in Deutschland. Ja die Regelung, das ich den Vorbezug

    maximal 3 Monate vor der Anmeldung in Deutschland machen darf, schränkt mich schon sehr ein, da ich erstmal einen Kredit abschliessen müsste, welche dann zeitnah durch den Vorbezug abgelöst wurde.


    Ich denke ich sollte hier zwingend noch mit einem Steuerberater sprechen, welcher sich hier 100% auskennt. Ich habe zwar die Bestätigung meiner Pensionkasse, aber für mich sieht das wie ein Graubereich aus.



    Danke und Gruss


    Martin

  • Also ich würde mir gar nichts auszahlen lassen. Ich habe meine PK verpfändet und dafür einen sehr guten Zins erhalten. Weil ich das Geld nicht brauchte, hab ich's direkt investiert und amortisiere in der Schweiz die Hypothek indirekt. Sollten die Zinsen nach Ablauf der Vertrags ansteigen, zahle ich dann zurück - oder eben nicht.

    In Deutschland habe ich ebenfalls Geld von der Bank geholt, obwohl ich es nicht gebraucht hätte. Aber bei den Zinsen kann man da nicht viel verkehrt machen... In Deutschland war es nochmals günstiger als in der CH. Das ist kein Vergleich zu Polen - da würde ich keine Hypothek holen...


    Der Vorteil am Verpfänden ist: Das ist nicht steuerwirksam.

  • Ja, die Verpfändung hat Vorteile - ist die Frage, ob die finanzierende Bank in Deutschland das akzeptiert bzw. ob sich damit etwas an den Konditionen ändert.

    Wieso meinst du eigenwillig ? Ich verlasse die Schweiz ja nicht und arbeite dort immer noch als Grenzgänger, daher steht mir auch nur WEF zur Verfügung, sodass ich ein Eigenheim finanzieren kann, auch wenn dieses in Deutschland ist.

    Ja ich denke hier können die Pensionskassen selbst entscheiden, wobei mir bestätigt wurde, das meine Pensionskasse hier noch sehr kulant ist, weil andere Pensionskassen eine Auszahlung nur erlauben nach Umzug ins Ausland, was dann definitiv Besteuerung in Deutschland bedeuten würde.

    "Eigenwillig" weil hier die PK - wie ich selber auch schon erleben durfte - eigene Regelungen erfindet, die so weder im Gesetz noch in einschlägigen Verordnungen stehen.
    Hier zum Beispiel eine einschlägige Verordnung: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1994/2379_2379_2379/de Da steht nirgendwo etwas mit "maximal drei Monate" vorher.

    Wenn du hartnäckig sein willst, dann frag' doch mal die PK, worauf sie sich stützt. Wenn dass, wie sie sich vorstellt, weder im PK-Reglement, noch in Gesetzen oder Verordnungen des Bundes so steht, dann darf man das ruhig offensiv ansprechen.


    Und wie gesagt, ich verstehe nicht, warum die PK so auf die Anmeldung scharf ist - du willst ja nicht an das Geld wegen Wegzug ins Ausland, sondern wegen WEF. Und da geht's ja primär um den Nachweis, dass es für den Eigengebrauch ist - da sehe ich irgendeine starre Frist nicht als tauglich. Man kann ja auch vertraglich versichern, dass das zu erstellende Gebäude für den Eigenbedarf ist und reicht nach Fertigstellung entsprechende Nachweise ein.

  • Vielen Dank für Eure Beiträge.


    Mir geht es hauptsächlich darum dass ich nicht in Deutschland versteuert werde darum will ich mir das Geld auszahlen lassen, bzw. zum Tilgung des Wohnbaukredits nutzen.


    In CH zahlen ich da abhängig vom Betrag um die 3-5% Steuern.


    In D muss ich hier wahrscheinlich viel mehr Steuern zahlen.

    -> Obligatorium voll versteuert (40% ?) .

    -> Überobligatorium wohl 26% Kapitalertragssteuer auf den Zinsertrag.



    Diese Hohen Steuern will ich vermeiden indem ich mir das Geld noch in CH auszahlen lasse und erst im nächsten Jahr noch D ziehe.

    Wenn ich in Deutschland bin macht es wohl keinen Sinn mehr einen Vorbezug zu machen, sondern mir das Geld im Alter auszahlen zu lassen, sodass ich im Alter von der Steuerprogression und von Rentenfreibeträgen auf das Obligatorium profitieren kann.


    Das sind meine Überlegung und von daher denke ich immer noch, das es Sinn macht einen Teil der Pensionkasse in der Schweiz auszahlen zu lassen.



    Eventuell ist die Pensionkasse ja auch kulanter bezüglich der 3 Monate Regelung, sie können das Geld ja schlecht zurückverlangen, wenn sich der Bau verzögert und ich erst 1-2 Monate später nach D ziehen kann.

  • Mir geht es hauptsächlich darum dass ich nicht in Deutschland versteuert werde darum will ich mir das Geld auszahlen lassen, bzw. zum Tilgung des Wohnbaukredits nutzen

    Ja das habe ich verstanden und das ist mir auch klar - bzw. das stelle ich gar nicht in Frage. Aber so wie sich die PK anstellt, wird das wohl nicht so einfach werden - darauf versuche ich dich hinzuweisen. Und dass diese Regel mit den drei Monaten willkürlich zu sein scheint.


    Wenn du einen Kredit in voller Höhe aufnehmen musst, weil zum entscheidenen Zeitpunkt das Geld der PK nicht als Eigenkapital zur Verfügung steht, dann stellt sich die Sinnfrage in meinen Augen noch mehr. Zumal man bei "normalen" Immokrediten nur begrenzt sondertilgen kann oder alternativ kurzlaufende Kredite nicht die besten Zinskonditionen haben.

    Aber wie gesagt, das kann man alles berechnen - und dann seine Entscheidung fällen. Auch wenn es sich nicht "lohnt" (Vergleich Darlehenszins über X Jahre für den entsprechenden Kapitalanteil vs. effektiver Zinssatz bei der PK), kann es trotzdem legitim sein, einen Teil des PK-Guthabens zu verwenden - quasi als vorgezogene Altersvorsorge in Beton.

  • Mir geht es hauptsächlich darum dass ich nicht in Deutschland versteuert werde darum will ich mir das Geld auszahlen lassen, bzw. zum Tilgung des Wohnbaukredits nutzen.

    Auch da wäre eine Verpfändung vermutlich eine recht elegante Option - sofern möglich.

  • Aber so wie sich die PK anstellt, wird das wohl nicht so einfach werden - darauf versuche ich dich hinzuweisen. Und dass diese Regel mit den drei Monaten willkürlich zu sein scheint.

    Zumindest hat der Berater gesagt, dass ich den Vorbezug machen kann, allerdings eben mit der Bedingung, dass ich 3 Monate danach in D angemeldet und dort wohnen muss.

    Ich hoffe ich kann auf diese Aussage vertrauen.



    Aber wie gesagt, das kann man alles berechnen - und dann seine Entscheidung fällen. Auch wenn es sich nicht "lohnt" (Vergleich Darlehenszins über X Jahre für den entsprechenden Kapitalanteil vs. effektiver Zinssatz bei der PK),

    Ja ist aber trotzdem nicht so einfach das zu berechnen, man weiss nicht, wie sich die Steuern in D entwickeln, aber 3-4% in CH so günstig komme ich nicht mehr an mein PK Geld.

    Anscheinend hat meine PK im letzten Jahr eine sehr gute Rendite eingefahren, weit über 6%. Die Frage ist was da beim Mitarbeiter hängen bleibt ........



    Auch da wäre eine Verpfändung vermutlich eine recht elegante Option - sofern möglich

    Du meinst verpfänden, dass man einen besseren Zins bekommt ? Ich denke es geht gar nicht besser, die Zinsen sind aktuell so tief.

    Ich denke ich würde gerne einen Teil aus der PK nehmen, ich kann ja nur die Hälfte rausnehmen, ansonsten hätte ich auch kein gutes Gefühl mehr.




    Wenn ich die Hälfte rausnehme, dann wäre das wohl ein guter Kompromiss, zumal ich ja wieder in die PK einzahlen werde.



    Danke euch für die Tipps

  • Du meinst verpfänden, dass man einen besseren Zins bekommt ? Ich denke es geht gar nicht besser, die Zinsen sind aktuell so tief.

    Ich denke ich würde gerne einen Teil aus der PK nehmen, ich kann ja nur die Hälfte rausnehmen, ansonsten hätte ich auch kein gutes Gefühl mehr.

    Wenn du ein Haus für bspw. 400k kaufst und die PK mit 200k verpfändest, dann ist es so, dass du das komplette Geld von der Bank aufnehmen kannst - also 400k (so war es zumindest bei mir). Wenn's hart auf hart kommt, hat die Bank natürlich sofort die verpfändeten 200k - die sind dann weg. Die verpfändete PK wird nicht voll gewertet, sondern in meinem Fall nur mit 80%. Das heisst die 200k PK würden in meinem Fall wie 160k bei den Eigenmitteln bewertet.


    Das würde nun dazu führen, dass die Bank bei ihrer Berechnung davon ausgeht, dass 40% abgesichert sind. Das gibt einen sehr guten Zins. In meinem Fall zahle ich bei der LzO (Sparkasse) 0.65% bei maximal 10k Sondertilgung p.a. über 10 Jahre. Die 200k bringen mir bei der Pensionskasse erheblich mehr als ich für die 200k bei der Bank zahlen muss. Und das Geld von der Bank nehme ich in meinem Fall ja nicht für den Kauf (das Geld hatte ich), sondern habe es an der Börse platziert. Viel günstiger geht es nicht.

  • Jan, Dein Haus in Zug hat nur 400k gekostet? :face_with_tears_of_joy:


    Wobei ein Margin-Konto in diesem Fall die noch günstigere Option sein dürfte, wenn man es rein von den Kosten betrachtet. Da kann man mit dem cash short gehen und hat den grösseren Hebel.


    Generell würde ich im aktuellen Umfeld eine Hypothek auch nicht amortisieren, das setzt dann allerdings hinreichend Eigenmittel voraus (in der Schweiz mind. 36%).

  • Ja ist aber trotzdem nicht so einfach das zu berechnen, man weiss nicht, wie sich die Steuern in D entwickeln, aber 3-4% in CH so günstig komme ich nicht mehr an mein PK Geld.

    Doch, das ist einfach zu berechnen, da die Besteuerung ja nur einmalig erfolgt. Und wir gehen ja weiterhin davon aus, dass die Besteuerung in der Schweiz erfolgt...

    6 % Zins sind schon üppig, ist die Frage, ob die PK das dauerhaft so durchhalten kann.