Krankenversicherung für Anmeldung notwendig?

  • Hi all,


    ich möchte mich gerne kommenden Montag den 03.01. bei der Gemeinde anmelden - mein Arbeitsvertrag beginnt am 01.01.

    Ich habe im Forum gelesen (RE: Umzug auf den 1.1. Abmeldung über die Feiertage?) dass man zwar ab dem ersten Tag krankenversicherungspflichtig ist, aber dass man 3 Monate Zeit hat eine Krankenversicherung auszuwählen.


    Stimmt das noch so oder brauche ich eine Krankenversicherung schon bei der Anmeldung?


    Herzlichen Dank im Voraus.

    Thomas

  • Soviel ich weiss hat meine 3 Monate Zeit sich eine Krankenversicherung zu suchen, man muss natürlich dann die Beiträge rückwirkend nachzahlen, ich habe damals auch mehrere Wochen gesucht und verglichen. Was allerdings passiert wenn man in der Zeit krank wird kann ich nicht sagen, eventuell muss man dann erstmal selber mit dem Arzt abrechnen? Vermutlich kann da Kerstin mehr zu erzählen?

  • Hab ich gerade hinter mir.

    Zum anmelden brauchst keine KV. Anschliessend solltest Du dich innerhalb 3 Monate anmelden, wenns länger dauert, auch kein Thema, dann musst allerdings als Sttafe fürs kommende Jahr höhere Beiträge bezahlen. Wichtig ist allerdings, dass Du durchgehend versichert bist. Ich hab mich zum August angeldet und erst im Dezember versichert, war allerdings so lange in D versichert, dadurch gab es keine Probleme mit der CH KV.

  • Zitat

    Grundsätzlich muss sich jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz für die Krankenpflege versichern oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. ihrer gesetzlichen Vertreterin versichern lassen.

    Alle Mitglieder einer Familie, Erwachsene wie Kinder, werden einzeln versichert. Bei rechtzeitigem Beitritt beginnt der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Geburt oder der Wohnsitznahme in der Schweiz. Die Krankenversicherung vergütet also allfällige Kosten rückwirkend bis zum Versicherungsbeginn. Aufgrund dieser rückwirkenden Vergütung müssen die Versicherten die Prämien zwingend rückwirkend bis zum Versicherungsbeginn bezahlen.

    Bei verspäteter Anmeldung beginnt der Versicherungsschutz erst ab Beitrittsdatum. Bei nicht entschuldbarer Verspätung muss die versicherte Person einen Prämienzuschlag bezahlen.


    Krankenversicherung: Versicherungspflicht für in der Schweiz wohnhafte Versicherte

    Das "Kein Thema" von @zwergnase sehe ich nicht so. Es ist keine gute Entscheidung direkt zum Start im neuen Land einfachste Verpflichtungen nicht zu erfüllen. Wenn die Zeit wirklich derart knapp ist, empfiehlt es sich die Versicherungen vor Ort auszuwählen (z.B. concordia). Ausgefeilte Tarife und Zusatzoptionen kann man dann immer noch mit Ruhe zum nächsten Versicherungsjahr vergleichen da ein Wechsel i.d.R. problemlos ist.


    fillg1 Es kann im Falle einer Erkrankung vor der Anmeldung rückwirkend mit der Versicherung abgerechnet werden. Ggfs. muss man dann halt in Vorlage treten.

  • Bei mir wars kein Thema, da Versicherungsstart noch vor Arbeitsbeginn war und ich durchgehend in D versichert war.

  • Hallo Thomas


    Willkommen im Forum. Wichtig für den Abschluss der Krankenversicherung ist eine Wohnsitzbestätigung der Gemeinde, da du genau ab dem Tag des Zuzugs versichert wirst. Dies geht natürlich auch rückwirkend.


    Und durch eine gute Beratung kann die Versicherung auch genau auf deine Bedürfnisse zugeschnitten werden.


    LG

    Kerstin

  • Also - Anmeldung ist durch und geht ohne Krankenversicherung. Die Einwohnerkontrolle möchte aber trotz der 3 Monatsfrist schnellstmöglichst gerne eine Krankenversicherungsbestätigung sehen. Passt ja auch :smiling_face: