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Führerschein Umschreiben - vergangener F.s.Entzug

  • almtrain
  • 3. Januar 2022 um 14:56
  • almtrain
    2
    almtrain
    Beiträge
    1
    • 3. Januar 2022 um 14:56
    • #1

    Hallo liebe Foristen,

    Ich bin aus Deutschland in die Schweiz umgezogen; lebe, arbeite nun seit einem halben Jahr hier. Nun würde ich gerne meinen deutschen Führerschein im Kanton Zürich gegen einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Das Prozedere ist mir klar, lediglich bei dem Punkt zur Angabe, ob mir in der Vergangenheit bereits der Führerausweis entzogen wurde habe ich bedenken, denn ich habe den Führerschein schon zweimal je einen Monat abgeben müssen.

    Wenn ich auf dem Formular angebe, dass mir in der Vergangenheit bereits der Führerschein entzogen wurde, was passiert dann?

    Droht mir eine Nachteil oder sogar die Verweigerung des Umtauschs?

    Anhand welcher Dokumente kann das Amt prüfen ob meine Angaben richtig sind?

    Viele Grüße und danke schonmal für die Antworten.

  • forquato
    2
    forquato
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    2
    • 18. August 2023 um 17:19
    • #2

    Diese Frage würde mich auch interessieren! almtrain wie ist es nun bei dir gelaufen?

    LG

  • fellohr
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    fellohr
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    83
    • 18. August 2023 um 18:01
    • #3

    In der Schweiz (wie in wahrscheinlich fast jedem anderen Land der Welt) "fährt" man mit der Wahrheit am besten. Umtauschen müsst ihr ihn früher oder später sowieso. Ob ihr wollt oder nicht. Ausser ihr verlasst die Schweiz innerhalb eines Jahres wieder. Man könnte natürlich auch nicht wollen aber dann dürft ihr gar nicht mehr fahren. Deswegen 🤷🏻‍♂️

    Was beim ankreuzen der gelogenen Antwort passiert kann ich leider nicht sagen.

  • forquato
    2
    forquato
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    2
    • 20. August 2023 um 00:34
    • #4

    fellohr danke für deine Antwort und deine Tipps zu wahrheitsgemäßen Angaben 😉!

    Jedoch beantwortet es nicht die Frage, die nämlich lautet: „welche Auswirkungen hat diese Angabe“.

    Danke für die Antworten darauf.

    Viele Grüße!

  • Gut Gut
    11
    Gut Gut
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    114
    • 20. August 2023 um 11:01
    • #5

    Um welchen Verstoß geht es denn, der bei Dir zum Führerscheinentzug geführt hat? Ich kann mir nicht vorstellen, daß der FS-Umtausch verweigert wird, wenn der Verstoß nicht gerade durch Trunkenheitsfahrten oder ähnlich schwere Verkehrsstraftaten begründet war. Generell hat man die Maßnahme, also den zeitlich befristeten Entzug, ja bereits verbüßt und verfügt über eine gültige Fahrerlaubnis und das beurkundende Dokument (Führerschein). Ich vermute, daß es Nachfragen nach sich ziehen könnte, wenn man wahrheitsgemäß antwortet, daß man den FS entzogen bekommen hatte, vielleicht werden Belege über die Dauer und die Begründung beizubringen sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Gut Gut (20. August 2023 um 12:20)

  • MrFred
    1
    MrFred
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    • 15. November 2024 um 15:21
    • #6

    Was ist denn da nun rausgekommen :smiling_face: ?

  • Shaktiji
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    Shaktiji
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    • 21. Januar 2025 um 15:38
    • #7

    Noch eine Frage hier:

    ich habe einen schweizer Führerausweis, den ich nach dem Import des Busses nach D wieder abzugeben habe, weiss jemand, wie genau das Prozedere ist, damit ich meinen deutschen Führerschein wieder bekomme?

    Danke und LG

    Sabine

  • RaboCo
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    • 23. Januar 2025 um 12:35
    • #8

    Den deutschen Führerschein bekommt man nicht wieder zurück. Er wird fünf Jahre (bei Deinem letzten Wohnsitzamt in Deutschland) aufbewahrt und dann vernichtet. Nur wenn Du innerhalb dieser fünf Jahre wieder nach D siedelst und die dort anmeldest bekommst Du ihn wieder und muss deinen Schweizer Führerausweis abgeben

  • Kutscher
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    • 23. Januar 2025 um 14:56
    • #9
    Zitat von RaboCo

    Nur wenn Du innerhalb dieser fünf Jahre wieder nach D siedelst und die dort anmeldest bekommst Du ihn wieder und muss deinen Schweizer Führerausweis abgeben

    ich bekamm meinen Deutschen Führerschein ( einfach in neuer Form ) nach 26 Jahre wieder zurück ,musste einfch den Schweizer abgeben.

  • MotU
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    • 23. Januar 2025 um 15:59
    • #10

    Ich glaube, was RaboCo sagen wollte, dass sie das alte Kärtchen nicht wieder zurückkriegt, sondern es muss eine Neuausstellung beantragt werden :winking_face:

  • RaboCo
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    • 24. Januar 2025 um 11:21
    • #11

    Hallo Zusammen

    Der alte deutsche Führerschein (sofern er ein gültiger "neuer" Plastikkartenlappen ist), wird tatsächlich haptisch an die Führerscheinstelle an Deinem letzten Wohnsitz gesendet und dort 5 Jahre aufbewahrt. Man kann diese dann ohne Probleme wieder abholen und seinen Schweizer Führerausweis abgeben wenn man sienen Wohnsitz in der Schweiz aufgibt. Wenn man nach 26 Jahren wieder nach D zurückkommt bekommt man einen neuen ausgestellt. Ist im Grunde gleich ist aber doch was Anderes :rolling_on_the_floor_laughing:... Zumindest hat mir das meine Führerscheinstelle so gesagt.

  • Shaktiji
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    Shaktiji
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    • 24. Januar 2025 um 12:48
    • #12

    Hey, super eure Antworten, dankeschön. Bei mir ist es so, dass ich innerhalb dieser 5 Jahre nach D zurücksiedle, und zwar noch nur knapp 1 Jahr. Nun ist die Frage, an wen ich mich wenden muss, also gibt es eine Führerscheinstelle auf den Gemeinden? Ihr seht , ich bin etwas hinterweltlerisch in solchen Fragen. Und wo genau wir der Schweizer Führerausweis abgegeben, beim Strassenverkehrsamt mitsamt der Zusendung der Schilder? Danke euch im voraus

  • lieberjott
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    • 24. Januar 2025 um 16:18
    • #13
    Zitat von Shaktiji

    Nun ist die Frage, an wen ich mich wenden muss, also gibt es eine Führerscheinstelle auf den Gemeinden?

    Bei Nicht-kreisfreien Kommunen ist in der Regel das Landratsamt zuständig.

    Einmal editiert, zuletzt von lieberjott (24. Januar 2025 um 20:06)

  • Gut Gut
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    • 25. Januar 2025 um 12:37
    • #14

    Ich war ja schon lange nicht mehr dort, aber früher gab es eben eine Führerscheinstelle, ich würde mal in Deinem Landkreis schauen, wo die ist, die sollten dann für Deine Führerscheinangelegenheiten zuständig sein. Ich vermute, die könnten auch das ausländische Dokument einziehen.

  • Shaktiji
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    • 25. Januar 2025 um 16:56
    • #15

    Dankeschön, ich werde das mal probieren, einfach mal beim Landratsamt nachfragen, wer nicht fragt, bleibt dumm. Habt ein schönes WE, LG


    Ach ja, mir kommt noch eine Frage: Wenn ich das Auto nach D eingeführt habe, wie genau gestaltet sich das mit den Nummernschildern, die ja noch CH sind? Und wo genau bleibt der Fahrzeugausweis, wird der beim Zoll einbehalten oder schicke ich den zusammen mit den Schildern zum Strassenverkehrsamt in CH? Weiss das jemand von euch?


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Maik (28. Januar 2025 um 14:27) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Shaktiji mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • RaboCo
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    • 27. Januar 2025 um 10:13
    • #16
    Zitat von Shaktiji

    Und wo genau wir der Schweizer Führerausweis abgegeben, beim Strassenverkehrsamt mitsamt der Zusendung der Schilder? Danke euch im voraus

    Nein, man muss ihn in der Schweiz abgeben sonst bekommt man den neunen Schweizer Führerausweis nicht. Die Schweizer Behörde sendet diesen nach Deutschland. Die Schilder. weiss ich nicht.

  • Shaktiji
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    • 27. Januar 2025 um 10:54
    • #17

    und wo in der schweiz muss ich ihn abgeben bitte?man bekommt den neuen schweizer führerausweis nicht??? ich verstehe nicht, was du meinst, oder redest du vom deutschen führerausweis?

  • MotU
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    • 27. Januar 2025 um 11:37
    • #18

    RaboCo war glaube ich verwirrt mit der Richtung; seine Beschreibung passt zu D->CH und nicht umgekehrt, wie bei Dir.

    Zitat von Gut Gut

    ... ich würde mal in Deinem Landkreis schauen, wo die ist, die sollten dann für Deine Führerscheinangelegenheiten zuständig sein. Ich vermute, die könnten auch das ausländische Dokument einziehen.

    Ich weiss es nicht, aber würde mal hier nachfragen. Vielleicht läuft es auch ähnlich in D ab, wie in der CH. Sprich, wenn Du beim StVA Deine neuen Schilder und Fahrzeugbriefe abholst, gibst Du die Schweizer ab und das Amt entwertet und schickt es in die CH zurück... :man_shrugging_medium_light_skin_tone:

  • Kutscher
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    • 27. Januar 2025 um 11:57
    • #19

    Ist ganz einfach: Bei der Zulassungsstelle in Deutschland abgeben und die erledigen den Rest auch mit dem neuen Deutschen.

    Brauchst nur ein paar Unterschriften geben.

    So war es bei mir.

  • Shaktiji
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    • 27. Januar 2025 um 12:41
    • #20

    Ihr seid cool, ich danke euch recht herzlich. Mir graut es total davor, den Bus von CH nach D zu importieren, weil ich trotz Recherche nicht weiss, ob ich wirklich alles zusammen habe. Auch warte ich seit 9 Monaten auf einen Termin für MFK, kann mir gar nicht vorstellen, dass das Auto ohne MFK beim deutschen TÜV überhaupt bestehen kann, oder ob sie mich wieder zurückschicken in die CH wegen MFK... Dieses Thema zerreisst mich seit Monaten und ich traue mich einfach nciht, das Ding durchzuziehen. Vllt kann mich jemand von euch hier beruhigen und es ist gar nicht so schlimm?!

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