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Führerschein Umschreiben - vergangener F.s.Entzug

  • almtrain
  • 3. Januar 2022 um 14:56
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    • 27. Januar 2025 um 17:22
    • #21

    Bist du sicher das du ein CH MFK brauchst für Deutschland ??

    Als ich von der Schweiz nach Deutschland gezogen bin habe ich auch vorher ein MFK gemacht und musste Trotzdem nochmal zum TÜV gehen!

    Erkundige dich Bitte vorher ,nicht ds es dir so wie mir geht ( Doppelte kosten)

    Was du aber 100% brauchst sind die COC Papiere vom Fahrzeug ohne diese geht es nicht.

    Die haben mir aber ne Menge CHFr gekostet :pouting_face::pouting_face: obwohl ich ein in Deutsches Fahrzeug hatte (Audi).

    Ich hab mich damals NICHT vorher erkundigt ,war evtl. ein Fehler.

  • Shaktiji
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    • 27. Januar 2025 um 20:02
    • #22

    Hey Kutscher, dankeschön für deine guten Tipps. Nein, ich bin nicht sicher wegen MFK, ich war vorhin bei einem TÜV Menschen, der mir sagte, dass er das FAhrzeug mal inspizieren wird und auch er sprach von den coc Papieren, wovon ich nicht weiss, woher ich die nehmen soll. Ich wede die in D beantragen, das riet mir der Mann von TÜV. Dass in der CH vieles sehr viel kostet, ist mir auch schon aufgefallen :))....was hast du denn bei der Überführung als Übersiedlungsgut alles für Papiere für die CH und für D gebraucht, weisst du das noch? Es treibt mich total um, ass ich das alles nicht genau weiss, aber es wird sich zeigen. Übermorgen möchte ich das ganze erledigen, hab Bammel....Ich danke dir für deine nochmaligen Zeilen, falls du magst.

  • Kutscher
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    • 27. Januar 2025 um 23:19
    • #23

    Sorry ich weiss es nicht mehr was ich alles gebraucht habe,es war aber gar nicht so komplizert sonst wurde ich mich noch errinern.

    Frag doch einfach mal tel. beim Zoll nach ,so hab ich es damals gemacht.

  • RaboCo
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    • 28. Januar 2025 um 09:12
    • #24

    Bei mir war es so, dass ich den Führerschein beim Antrag auf den Schweizer Fahrausweis im Schweizer Amt abgeben musste und einen Zettel bekommen habe das dieser beim Amt ist (für den Fall das man in eine Kontrolle kommt) Der Schweizer Ausweis kam innerhalb von sehr wenigen Tagen per Post. Die haben mir dann eben auch erzählt, dass sie diesen zurück nach D senden. Dort habe ich angerufen und die Info bekommen das sie ihn 5 Jahre aufbewahren.

  • Gut Gut
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    • 29. Januar 2025 um 10:54
    • #25

    Letztlich: man hat die Fahrerlaubnis lebenslang, der Führerschein ist das Dokument dazu. Man bekommt ihn von der Führerscheinstelle in seinem Kreis. Ob es nun der alte oder ein neu ausgestellter ist, ist zweitrangig.

    Ich hoffe, daß man auf dem neuen auch wieder alle Klassen hat, die man mal hatte, insbesondere bei Inhabern der vormaligen Klasse 3, wenn man in der Schweiz nur eine eingeschränkte Zahl von erteilten Klassen hat(te), Stichwort LKW bis 7,5 t.

  • RaboCo
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    • 29. Januar 2025 um 12:38
    • #26

    den alten 3er also heute C1 und C1E gab es in der Schweiz nicht. Hier war immer nur bis 3,5t daher muss man wenn man diesen beim umtragen behalten will zum Amtsarzt, hier der Link da es ein gewerblicher Führerausweis ist. Wer damit arbeiten möchte braucht dann noch den CZV Europaweit gültiger Ausweis zur Berechtigung im Güter- und/ oder Personenverkehr

    Suche Fachperson nach Ort
    medtraffic.ch

    Und muss das im Formular unbedingt so dokumentieren. Sonst streichen sie Dir einfach den LK und du bekommst einen nur mit B oder und A usw.

    Ich mache gerade den grossen LKW Schein daher weiss ich das. Ich will ein Womo kaufen das schwere ist als 7,5t

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    • 30. Januar 2025 um 12:06
    • #27

    So ist es, und man muß auch nicht nur einmal zum Arzt um sich gründlich untersuchen zu lassen sondern alle paar Jahre immer wieder. Darum verzichtete ich darauf, die Lkw-Klassen zur Übernahme auf den Schweizer Führerschein zu beantragen.

    Ich sprach aber davon, wie es bei Rückkehr ins Heimatland aussieht und denke, daß man dann wieder alle Klassen wie auf dem vormaligen deutschen Führerschein bekommen sollte.

  • Kutscher
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    • 30. Januar 2025 um 17:38
    • #28

    Ja man kriegt alles wieder ,ich hab den LKW auch wieder drinn.

    Einmal editiert, zuletzt von Kutscher (30. Januar 2025 um 18:03)

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