1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Auswanderung Allgemein

Auswandern ohne Erwebstätigkeit

  • Lkee
  • 4. Januar 2022 um 17:45
  • Lkee
    2
    Lkee
    Beiträge
    3
    Wohnort
    Stockholm
    • 4. Januar 2022 um 17:45
    • #1

    Ein Hallo in die Runde,

    wir wollen Mitte nächsten Jahres in die Schweiz auswandern und dabei von unserem Ersparten leben. Verstehe ich es Recht, dass man Eigenmittel pro Person/Jahr ca 50 000 Franken nachweisen muss. Gilt dies dann für den Bewilligungszeitraum von 5 Jahren, also 5 x 50 000 und bei 2 Personen 5 x 100 000? Weiß jemand, in welcher Anlageform man dies nachweisen muss. Geht es z.B. auch mit Aktien oder Edelmetallen? Gibt es evtl Kantone, in denen die Bearbeitung etwas entspannter abläuft?

    Noch eine Frage zur Anbindung an die Schweiz. Man muss glaubhaft machen, dass man eine Verbindung zur Schweiz hat, z.B. nachweislich wiederkehrende Besuche oder langjährige GEschäftsbeziehungen. Wie genau nehmen sie das?

    Danke für Eure Hilfe!

    Elke

  • Markus Schulz
    26
    Markus Schulz
    Reaktionen
    523
    Beiträge
    709
    Wohnort
    Winikon, LU
    In der Schweiz seit
    03.2019
    • 5. Januar 2022 um 09:22
    • #2

    Ganz so einfach ist das nicht. Der Zuzug ohne Erwerbstätigkeit ist zwar möglich, hängt aber immer vom Einzelfall ab.

    In Eurem Beispiel: Ihr wollt 5 Jahre Bewilligung haben, beteiligt Euch aber weder durch Erwerbstätigkeit noch durch Vermögen am Aufwand der in Eurer Gemeinde / Kanton durch Euch entsteht. Sprich: Ihr leistet mit 500k Vermögen keine nennenswerte (Gemeinde-)Steuer, nutzt aber z.B. die Infrastruktur und alles drum herum. Eure Nachbarn sollen also den Aufwand für Euch bezahlen. Das mögen die meisten Gemeinden nicht so sehr.

    Daher findet man eigentlich auch keine definitiven Zahlen über das Vermögen was nachzuweisen ist. Ein Aktienportfolio wird vermutlich auch nicht reichen. In jedem Fall ist eine vorgängige Übertragung von Vermögen in die Schweiz sicher angezeigt, damit ein Schweizer Institut ein Statement abgeben kann.

    Und wenn man auf Pauschalbesteuerung abzielt verfügt man regelmässig über so viel Vermögen, dass sich die Frage ob das reicht gar nicht erst stellt :winking_face:

  • Lkee
    2
    Lkee
    Beiträge
    3
    Wohnort
    Stockholm
    • 5. Januar 2022 um 11:06
    • #3

    Danke für deine Antwort! Verstehe ich es recht, dass es vermutlich ohne Erwerbstätigkeit schwierig ist, einen Aufenthaltstitel zu bekommen? Was bedeutet Pauschalbesteuerung? Gilt diese für das eingeführte Vermögen?

  • Markus Schulz
    26
    Markus Schulz
    Reaktionen
    523
    Beiträge
    709
    Wohnort
    Winikon, LU
    In der Schweiz seit
    03.2019
    • 5. Januar 2022 um 13:18
    • #4

    Bei der Pauschalbesteuerung (auch Aufwandsbesteuerung) wird aufgrund fehlenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit der Aufwand für den Lebensunterhalt als Grundlage für die Besteuerung herangezogen, da Vermögenswerte oftmals in anderen Belegenheitsstaaten zu verorten sind und daher meist nur satzbestimmend für die (niedrige) Vermögenssteuer herangezogen werden können.

    Dabei wird z.B. im Kanton Luzern mindestens der siebenfache Mietzins bzw. der Mietwert einer Immobilie als Bemessungsgrundlage genommen. Weitere Familienmitglieder sind mit mindestens 600k als Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen.

    Pauschalbesteuerung Kanton Luzern

    Ansonsten bleibt das Migrationsamt Luzern z.B. auch recht vage im Bereich der Freizügigkeit:

    Amt für Migration und Aufenthalt Luzern

    Zu beachten ist, dass "Einkommen und/oder Vermögen" vorausgesetzt wird. Daraus kann man aber Ableiten, dass ein Aktiendepot in einer sich in 5 Jahren verzehrender Höhe alleine nicht reicht. Letztes Jahr gab es viele Depots die von heute auf morgen mehr als 30% ihres Wertes verloren haben, das kann dann genau zu den Ausschlusskriterien führen die im Text aufgeführt werden. Daher sollte da nach oben ein deutlicher Puffer sein bzw. auch ein entsprechendes Barvermögen vorliegen, oder halt entsprechendes Einkommen (was dann die Steuerthematik wieder besser auflösen lässt). Das Einkommen kann ja auch aus dem Vermögen stammen, nur muss das sicherlich eine gewisse Substanz haben.

  • Maik 5. Januar 2022 um 13:30

    Hat das Thema aus dem Forum Auswanderung Allgemein nach Umzug und Aufenthaltsbewilligung verschoben.
  • Maik 5. Januar 2022 um 13:30

    Hat das Thema aus dem Forum Umzug und Aufenthaltsbewilligung nach Auswanderung Allgemein verschoben.
  • Lkee
    2
    Lkee
    Beiträge
    3
    Wohnort
    Stockholm
    • 5. Januar 2022 um 15:56
    • #5

    Danke für die wertvolle Information! Ich werde versuchen in der zukünftigen Gemeinde näheres herauszubekommen. Unter den Bedingungen, die du beschreibst, wird es wahrscheinlich schwierig.

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™