Umzug D --> CH und Gründung in der Schweiz mit Immobilienvermögen in D

  • Hallo zusammen,


    aktuell bin ich Freiberufler mit Wohnsitz in Deutschland.

    In den nächsten 3-6 Monaten will ich in die Schweiz ziehen.

    Dort möchte ich mit einem weiteren Gesellschafter (50/50) eine GmbH gründen.

    Der zweite Gesellschafter hat seinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland.


    In diesem Zusammenhang ergeben sich für mich folgende Fragen:


    1. Ist eine unterjährige Abmeldung in Deutschland problemlos möglich? Ist mit Wegzugbesteuerung zu rechnen?

    2. Gibt es eine bessere Alternative, als eine GmbH in der Schweiz zu gründen?

    3. Können Ausschüttungen über Dividende erfolgen, oder sollten Gehälter angesetzt werden?

    4. Wie erfolgt die Besteuerung in der Schweiz? Wie erfolgt die Besteuerung in Deutschland?


    Komplizierend kommt hinzu, dass ich über eine GbR an einer Immobilie in Deutschland beteiligt bin. Daher dazu folgende weitere Fragen:


    5. Wie erfolgt die Besteuerung der Immobilien? Wird für die Festlegung des Steuersatzes das inländische (Deutschland) einkommen herangezogen, oder das Welteinkommen?

    6. Besteht hier die Gefahr von Wegzugbesteuerung?

    7. Muss in der Schweiz etwas versteuert werden?


    Herzlichen Dank für Eure Unterstützung!

  • 1. Ja, was sollte das Problem sein? Und mit den paar wenigen Details die Du verrätst würde ich eher auf eine nachlaufende Besteuerung tippen. Wegzugsbesteuerung für einen Freiberufler wäre ja eher seltsam (insofern es wirklich ein Freiberuf ist und nicht eine normale selbstständige Tätigkeit)

    2. Vermutlich gibt es Alternativen. Warum willst Du denn eine GmbH gründen? Wieso ist die Auswahl auf diese Rechtsform gefallen?

    3. Geht, ist steuerlich interessant, aber ohne "Lohnsumme" tun sich Probleme bei der Absicherung auf. Lohnersatz wäre da ein Thema. Insofern ist i.d.R. eine Mischform angezeigt, zumal in der Gründung erst einmal Dividendenfähigkeit erreicht werden muss. Da spielt dann Punkt 2 rein, die Einlage in die GmbH hält halt nicht lange vor wenn man sie als Geschäftsguthaben verzehrt.

    4. Wenn die GmbH hier domiziliert ist, wird sie hier versteuern müssen. Auch hier fehlen Details wo denn das Problem genau liegt. Der in Deutschland ansässige Gesellschafter muss seine Gewinne dann halt in Deutschland versteuern. Das hat aber mit der GmbH als eigene steuerpflichtigen (juristischen) Person nichts zu tun.

    5. Immobilien werden im Belegenheitsstaat versteuert, ebenso ihre Erträge. Da wirst Du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, was für die Höhe der Steuer sehr nachteilig ist.

    6. Die Immobilie zieht ja nicht mit um und sie ist nicht in einer Kapitalgesellschaft gehalten, daher wird es keine Wegzugsbesteuerung geben. Personengesellschaften unterliegen regelmässig nicht dem §6 Abs. 1 AStG. (Details sind zu beachten)

    7. Ja klar, das Vermögen durch die Immobilie ist mindestens satzbestimmend wirksam. Erträge daraus ebenfalls satzbestimmend.



    Anmerkung: Jenseits dieser Fragen vermute ich noch ein grösseres Informationsdefizit. Einfach so in die Schweiz ziehen und eine GmbH gründen ist ein aufenthaltsrechtliches Problem, wenn die Gründung nicht entsprechend erfolgsversprechend dargestellt werden kann. Für die Gründung braucht es einen Gesellschafter der in der Schweiz domiziliert ist, dafür braucht man vorgängig eine Aufenthaltserlaubnis, die wiederum (mit Ausnahme) vom Arbeitsvertrag abhängig ist. Für den Arbeitsvertrag braucht man aber die gegründete Gesellschaft.


    Daher empfiehlt es sich, vorgängig ein paar Franken in die Hand zu nehmen und den Plan mit einem Treuhänder zu besprechen. Der erklärt dann auch die unterschiedlichen Gründungsmöglichkeiten in der Schweiz, inkl. der steuerlichen und sozialversicherungstechnischen Sichtweisen.

  • Hallo Markus,


    Herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort, das hilft wirklich schon mal sehr!


    Gerade bin ich noch in der Findungsphase und versuche erstmal die Grundlagen zu verstehen. Es ist sicher erforderlich sich von einem Treuhänder ausführlich beraten zulassen, um ein entsprechende Setup aufzusetzen.


    Soweit ich hier im Forum verstehenden habe, ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft die einzige Möglichkeit, die “nachlaufende Besteuerung” zu vermeiden. Ich kann mich da aber sicher irren. Welche Alternativen gäbe es denn?


    Zur Besteuerung des Geschäftsbetriebs

    Habe ich es richtig verstanden, dass

    • auf Eben der GmbH 15 - 25 % Steuern fällig,
    • Dividenden in der Schweiz dann bei der Einkommensteuer berücksichtigt und
    • Dividenden in Deutschland mit der Kapitalertragssteuer (ca. 25%) belastet werden?

    Bei der Auszahlung von Gehältern werden dann wohl auch Sozialabgaben fällig? Oder kann man sich wie D als Geschäftsführendergesellschafter sozialversicherungsfrei beschäftigen?


    Besteuerung der Immobilien

    Wie meinst Du das mit satzbestimmend?

    • Erträge und Grundsteuer werden komplett in D versteuert, richtig?
    • Auf welcher Grundlage wird der Steuersatz festgelegt? Wird hier das “Welteinkommen herangezogen oder nur die Erträge in D”?
    • Haben die Erträge irgendeine Auswirkung auf die Besteuerung in der Schweiz?
      • A) bei der Vermögenssteuer oder
      • B) der Festlegung des Einkommenssteuersatzes?

    Wie Du siehst, stehe ich noch am Anfang :smiling_face:

    Besten Dank im Voraus und viele Grüße!

  • Noch eine Anmerkung zur Gesellschaftsgründung. Die in der Schweiz ansässige Person, die man zur Gründung benötigt, kann auch ein Treuhänder oder Notar sein, welcher

    nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung wieder aus der Gesellschaft austritt. Das ist ein gängiges Prozedere zur Gründung von Firmen durch Ausländer.

  • Schaust einfach bei startups.ch (gibt bestimmt noch andere Anbieter) - da hast du zumindest einen transparenten Überblick über mögliche Kosten. Gibt bestimmt noch günstigere...