Hallo zusammen,
meine Partnerin und ich planen, zusammen mit unserer gemeinsamen Tochter in die Schweiz zu ziehen.
Zunächst wäre ich der Alleinverdiener, würde also für beide ein Gesuch um Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen des Familiennachzugs stellen. Ein Anspruch auf Nachzug besteht, soweit meine Recherche ergeben hat, nur für Kinder, Eltern und Ehepartner. Soweit so schade...
Meine Hoffnung liegt in den Infos zu Konkubinaten:
- Fällt unsere Beziehung tatsächlich in die Kategorie Konkubinate, d.h. gelten diese Regelungen für uns oder ist darunter doch etwas anderes zu verstehen?
- Stichpunktartig habe ich mir die Infos für die Kantone Zürich und Aargau hierzu angeschaut, teilweise unterscheiden sich die Anforderungen, grundsätzlich erfüllen wir die meisten aber (Bsp.: gemeinsamer Haushalt, gemeinsames Kind...). Zu den folgenden Punkten dennoch einige Nachfragen:
- Falls eine Heirat oder eine Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nicht gewollt ist, ist dies umfassend zu begründen;
-> Welche Art der Begründung senkt denn die Genehmigungswahrscheinlichkeit bzw. welche Erwartungshaltung steckt hinter dieser Abfrage? - Art und Umfang einer vertraglichen Übernahme gegenseitiger Fürsorgepflichten (Konkubinatsvertrag);
Verpflichtungserklärung des in der Schweiz wohnhaften Partners;
-> Soweit mir bekannt sind Konkubinatsverträge eine rein freiwillige Option, muss er für den Nachzug tatsächlich geschlossen werden??
-> Verpflichtungserklärung = Unterhaltsgarantie? = Übernahme gegenseitiger Fürsorgepflichten?
-> Welches Vermögen/Einkommen muss eigentlich für den Unterhalt des (vorerst) einkommenslosen Partners vorweisen können? Hab hier im Forum mal von 30-40k pro Jahr gelesen, d.h. dieser Betrag müsste bei jeder Prüfung/Verlängerung auf dem Konto nachgewiesen werden?
- Falls eine Heirat oder eine Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nicht gewollt ist, ist dies umfassend zu begründen;
Für eure Hilfe schon mal vielen herzlichen Dank!