Umzug in die Schweiz ohne Abmeldung in D. Und wie läuft es dann mit der KV?

  • Hallo liebe Auswanderer,


    ich lese hier sehr interessiert eure Beiträge seit einiger Zeit und bin sehr dankbar um die Erfahrungen und die Expertise, die sich hier findet.

    Ich habe eine Frage: Ich würde furchtbar gerne die Wohnung in D behalten und in D angemeldet bleiben, da mein Sohn schon seit 12 Jahren mit mir hier lebt. Ich habe hier auch schon gelesen, dass manche sich in der Schweiz anmelden, ohne sich in D abzumelden. Allerdings ist mir ein Rätsel wie das gehen soll, ohne dass die deutsche Krankenkasse das mitbekommt. Denn solang man in D gemeldet ist, braucht man doch eine Krankenversicherung in D, oder nicht? Das ist ja verpflichtend.

    Bezahlen diejenigen also die KK-Beiträge in D einfach weiter?

    Denn für eine Abmeldung aus der deutschen Krankenversicherungspflicht braucht man doch eine Abmeldung aus D...Weiß da jemand von euch mehr?


    Liebe Grüße und danke im voraus! :slightly_smiling_face:

  • Salü Roberta Schmidt

    Die Anmeldung in der CH ohne Abmeldung in DE wird nur in einigen Gemeinden der CH funktionieren. Andere Gemeinden in der CH bestehen auf die Vorlage der Abmeldebescheinigung aus DE.

    Die KK in DE hängt bei Arbeitnehmenden an der Arbeitsstelle. Wenn Du in der CH wohnst, musst Du grundsätzlich in der CH KK bezahlen. Arbeitest Du aber in DE und wohnst in der CH, gibt es auch Sonderregelungen, dass Du keine KK in der CH zahlen musst, sondern weiter in DE. Dafür ist die gemeinsame Stelle der KVG in Olten zuständig. Bei mir hat das im Rahmen meines Familiennachzuges (temporär) so funktioniert.

    Und dann gibt es noch Regelungen für Grenzgänger, die in DE wohnen und in der CH arbeiten, aber da kennen sich andere Leute besser aus.

    Beste Grüsse

    tobi

  • Du kannst durchaus in beiden Ländern gemeldet sein, allerdings würde ich mir das aus steuerrechtlichen Gründen gut überlegen.


    Meine Frau war jahrelang von der CH-Krankenkassenpflicht befreit, da sie noch an einer deutschen Uni eingeschrieben war und ihr Studium von der Schweiz aus zu Ende brachte. Ging recht problemlos, da es noch ein Magisterstudiengang war und es quasi keine Präsenzpflicht gab.

  • Okay, danke euch beiden für eure Antworten.

    Mittlerweile ist es mir klar geworden, dass diese Frage kein allzu heißes Eisen darstellt.

    Da mein Umzug ziemlich flott vonstatten geht ( Arbeitsvertrag am 17.01. unterschrieben, Umzug am 01.02.) werde ich der deutschen KV einfach eine Bestätigung über den Abschluss einer Schweizer KK schicken. Ohne Abmeldebestätigung. Schließlich hab ich eine 3monatige Kündigungsfrist für meine Wohnung. Das wird funktionieren.

  • Viel Spass wenn das Finanzamt im nachhinein mitbekommt das du dich in Deutschland nicht abgemeldet hast.Ich kann dir nur sagen die bekommen es früher oder später mit (Datenaustausch)

  • Zitat

    werde ich der deutschen KV einfach eine Bestätigung über den Abschluss einer Schweizer KK schicken. Ohne Abmeldebestätigung.

    Je nach Laune der KV muss die darauf nichts tun. Die KV-Versicherungspflicht in Deutschland endet nicht durch Abschluss eines privaten KV-Vertrages irgendwo im Ausland :winking_face:


    Du wirst da schon mehr "Content" liefern müssen, z.B. über den Wechsel im Anstellungsverhältnis berichten.


    Auf den sich anbahnenden "Konflikt" über die steuerliche Ansässigkeit bei Beibehaltung einer deutschen Meldeadresse an der obendrein der Sohn lebt hat Kutscher schon hingewiesen.