Auszahlung Überobligatorium

  • Hallo Zusammen,

    ich habe vor einigen Jahren für ein paar Jahre in der Schweiz gearbeitet. Seit dem ich wieder in Deutschland bin, liegt mein Pensionsgeld auf einem Freizügigkeitskonto.

    Ich überlege jetzt, mir mein Überobligatorium auszahlen zu lassen.

    Neben der Quellensteuer müsste ich das Ganze ja auch in Deutschland versteuern.

    Hierzu habe ich drei Fragen:

    1) in Deutschland muss nicht die gesamte Höhe der Auszahlung, sondern nur die Differenz zwischen Einzahlungen und Guthaben?

    2) An welchem Dokument kann ich erkennen (und wie komme ich daran), wie hoch die Einzahlungen waren, die zu meinem Überobligatorium geführt haben?

    3) Kann ich die Quellensteuer auf die deutsche Steuer anrechnen lassen?


    Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen.

  • Also meine Antworten beziehen sich auf die aktuelle Lage...wenn du bereits vor 2005 Beiträge eingezahlt hast, dann könnte die Lage (siehe Öffnungsklausel) anders sein.

    1) in Deutschland muss nicht die gesamte Höhe der Auszahlung, sondern nur die Differenz zwischen Einzahlungen und Guthaben?

    Genau, du musst den so genannten Ertragsanteil versteuern.


    Zitat

    An welchem Dokument kann ich erkennen (und wie komme ich daran), wie hoch die Einzahlungen waren, die zu meinem Überobligatorium geführt haben?

    Diese Information führen die Pensionskassen leider nur als Schattenrechnung - in den Vorsorgeausweisen steht's nicht direkt drin, bzw. eben nur welcher Anteil am Guthaben dem Obligatorium und Überobligatorium zuzuordnen ist ("Altersguthaben" vs. "BVG-Guthaben" [Obligatorium] - die Differenz aus beidem ist das Überobligatorium).
    Ist die Frage, ob die Bank oder die damalige PK dir so eine Aufstellung machen würden (und was es eventuell kostet).


    Ich musste die gleiche Übung auch durchziehen (wegen Vorbezug)...meine PK ist eine sogenannte umhüllende Pensionskasse, der gutgeschriebene Zins ist also gleich für beide Anteile. Ich musste dann über die Vorsorgeausweise hinweg das alles auseinanderdröseln...ich kann dir aber noch nicht sagen, ob das Finanzamt meine Aufstellung in Excel akzeptiert.
    Wenn du mir eine PN schickst, könnte ich dir bei Interesse mal mein Excel schicken.

    Zitat

    3) Kann ich die Quellensteuer auf die deutsche Steuer anrechnen lassen?

    Das könnte gehen. Mittel der Wahl ist aber, dass du in der Schweiz die Quellensteuer zurückforderst und ausgezahlt bekommst. Das entsprechende Formular muss dann auch beim deutschen Finanzamt eingereicht und "abgestempelt" werden - dadurch bekommen sie mit, dass die Auszahlung stattgefunden hat.
    Achtung: Es kann passieren, dass wenn die voraussichtlich zu zahlende Steuer signifikant wäre, das Finanzamt sofort eine Abschlagszahlung bzw. Vorauszahlung darauf haben möchte - zahlbar innerhalb eines Monats.

  • Hi,


    erstmal vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

    Jetzt habe ich doch noch einige Rückfragen.


    Bzgl. Ertragsanteil: Handelt es sich hierbei um das Guthaben reduziert um meine eigenen Einzahlungen oder das Guthaben reduziert um die gesamten Einzahlungen (meine damalige Arbeitgeberin hat doch auch Einzahlungen auf das Oberobligatorium geleistet, oder?)?


    Bzgl. Aufstellung: Hier müsste ich mich wahrscheinlich an die frühere Pensionskasse wenden, oder?


    Bzgl. Quellensteuer: muss ich zur Rückzahlungsanforderung irgend etwas besonderes beachten oder einfach auf der Onlineseite entsprechenden Antrag stellen?


    Schon Mal vielen Dank im Voraus.

    Valentin

  • Zitat

    Bzgl. Ertragsanteil: Handelt es sich hierbei um das Guthaben reduziert um meine eigenen Einzahlungen oder das Guthaben reduziert um die gesamten Einzahlungen (meine damalige Arbeitgeberin hat doch auch Einzahlungen auf das Oberobligatorium geleistet, oder?)?

    Nein, der Ertragsanteil ist nur der Zinszuwachs.
    Wenn dein AG auch ins Überobligatorium eingezahlt hat, dann musstest du dies bereits verteuern(* - kommt drauf an, wie lang das her ist - die Änderung der Besteuerung gibt's ja erst seit 2015!) - daher muss nur der Ertragsanteil besteuert werden (wie gesagt - könnte auch anders sein, wenn deine Einzahlungen sehr lang her sind, die Rechtslage zur Besteuerung könnte dort anders sein).


    Zitat

    Bzgl. Aufstellung: Hier müsste ich mich wahrscheinlich an die frühere Pensionskasse wenden, oder?

    Ja. Und dorthin, wo du dein Freizügigkeitskonto hast, wenn's da auch Zinsen gibt/gab. Oder eben selber via Excel anhand der Vorsorgeausweise aufdröseln.


    Zitat

    Bzgl. Quellensteuer: muss ich zur Rückzahlungsanforderung irgend etwas besonderes beachten oder einfach auf der Onlineseite entsprechenden Antrag stellen?

    Also ich fand das vergleichsweise unkompliziert. Die Daten die teilweise eintragen musst, bekommst du dann in der Auszahlungsbestätigung von der Freizügigkeitsstiftung mitgeteilt - ist ja nur eine Seite. Dann von deinem deutschen Finanzamt abstempeln lassen (und die Auszahlungsbestätigung mit einreichen) und danach beim zuständigen Kanton (Sitz der Freizügigkeitsstiftung) einreichen. Evtl. gibt die Freizügigkeitsstiftung eh gleich das richtige Formular mit.

  • Hallo Zusammen,


    und täglich grüßt das Murmeltier.

    Ich habe immer noch Fragen bzgl. Versteuerungsgrundlage...


    Nochmal etwas konkreter.


    Ich habe von 2015 bis 2018 ca. 3 Jahre in der Schweiz bei einer Bank gearbeitet.

    Mein Oberobligatorium setzt sich zusammen aus meinen Einzahlungen, Beteiligungen meiner ehemaligen Arbeitgeberin und Zinsen.


    Die Zinsen bewegen sich im 3stelligen Bereich. Die Differenz zwischen Guthaben und meinen Einzahlungen (also ohne Zinsen und den Beteiligungen meiner Arbeitgeberin) hingegen beträgt einige Tausend Franken.

    Muss ich wirklich nur die Zinsen verteuern oder doch letzteres?


    Sorry, meine erneute Nachfrage, aber ich kann mir irgendwie nicht so richtig vorstellen, dass ich das Guthaben quasi zinsfrei bekomme.

    Die Gesamtsumme von meinem Oberobligatorium ist zwar jetzt nicht besonders hoch, aber ich hätte doch ein paar Tausend Euro Steuern erwartet...

  • Wenn du es paragraphengenau wissen willst, hier steht alles drin:

    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=1

    Punkt 3.2.2 betrifft deinen Fall. Also Besteuerung wie eine Lebensversicherung. Die Einzahlungen deines AGs ins Überobligatorium hast während deiner Zeit als Arbeitnehmer du bereits als Einkünfte versteuern müssen, daher sollte hier wirklich nur der Ertrag, also die Zinsen zu versteuern sein.

  • Hi,


    alles klar, ich glaube ich habe es jetzt verstanden.


    Die Freizügigkeitsstiftung konnte mir die Zinserträge seit meinem Wegzug nennen. Das sind tatsächlich nur ein paar Franken.

    Ich habe jetzt Mal Kontakt zu meiner alten PK aufgenommen, damit diese mir die Erträge bzw. meine Beiträge und die der ehemaligen Arbeitgeberin am Überobligatorium benennen.

    Die wollen momentan aber noch nicht tätig werden und verweisen auf die Freizügigkeitsstiftung, die diese Info aber definitiv nicht haben...


    lieberjott du sagtest man kann notfalls das auch selbst über die jährlichen Vorsorgeausweise ausrechnen?

    Leider habe ich gar keine Vorsorgeausweise bzw. nur einen. Kannst du mir sagen, ob man die auch nachträglich beziehen kann und wenn wo? Vermutlich auch wieder bei der alten PK, oder?

  • Zitat

    Leider habe ich gar keine Vorsorgeausweise bzw. nur einen.

    Das ist aber seltsam. Zumindest zum Jahreswechsel hättest du immer einen bekommen sollen. Sowie zum Austritt aus der Pensionskasse.

    Hast du die Vorsorgeausweise nie bekommen oder schon entsorgt?


    Zitat

    Kannst du mir sagen, ob man die auch nachträglich beziehen kann und wenn wo? Vermutlich auch wieder bei der alten PK, oder?

    Ja, wenn dann kannst du sie nur über die alte PK anfordern.

  • Also ich habe gerade bei uns nachgeschaut. Als PK haben wir Perspectiva und als Beletage/Kader Zürich (via VZ). Bei beiden kann ich im Intranet als Arbeitgeber die Salden pro Mitarbeiter pro Jahr abrufen. Dabei wird sehr schön aufgeführt:


    • Gemeldeter Lohn
    • Versicherter Lohn
    • Risikoprämie AN
    • Risikoprämie AG
    • Sparbeitrag AN
    • Sparbeitrag AG
    • Sparbeitrag BVG
    • Sparbeitrag Total
    • Zinsertrag/Perfomance BVG
    • Zinsertrag/Performance Total
    • BVG Guthaben Total
    • Guthaben Total


    Und danach die ganzen Rentenvorberechnungen... WEF... Vorbezug und was weiss ich. Dazu Prognosen bis hin zu Invalidenrenten, Kinderrente und was weiss ich. Auch Aufschlüsselung an Sicherheitsfonds - alles da. Bei der Perspectiva geht das Excel Sheet bis Spalte CC - da gibt's schon viele Daten. Also ich gehe ehrlich gesagt schon davon aus, dass dein Arbeitgeber die Daten abrufen kann. Ich habe das jetzt auch das erste Mal gemacht, aber Lohnbuchhaltung ist auch nicht so ganz meine Kerndisziplin :winking_face:


    Gruss,

    Jan

  • Wenn er bei einer Bank gearbeitet hat, kann ich mir gut vorstellen, dass die eine eigene Vorsorgestiftung hatten.
    Aber ja, grundsätzlich sollten die Daten vorhanden sein. Diese nachträglich anzufordern generiert natürlich Aufwand.


    Nachtrag: Wenn die PK nicht nach dem umhüllenden System gearbeitet hat, kann es sogar sein, dass der Zinsertrag für die überobligatorischen Anteil im Klartext in den Vorsorgeausweisen stand/steht.

    Wird nur ein Zinssatz bzw. Zinsertrag genannt, welcher nicht in BVG/überobligatorisch getrennt ist, dann ist es eine umhüllende Pensionskasse wo man eben selber anhand des Anteils des Überobligatoriums am Sparguthaben den Zinsanteil herausziehen muss.

  • Hallo alle miteinander,


    Vielen Dank zunächst für die vielen guten Informationen für den Fall der Auszahlung des Überobligatoriums.


    Ich habe noch ein paar ergänzende Fragen.


    Ich bin nach etwas mehr als 10 Jahren als Arbeitnehmer in der Schweiz im Oktober 2019 zurück nach Deutschland gezogen. Mein Pensionskassenguthaben liegt seit dem bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Mit Ablauf der 3 Jahre nach letzter Eigenleistung (Einkauf in die Pensionskasse zur Schließung der Versorgungslücke) möchte ich mir mein Guthaben gerne auszahlen lassen.


    Mittlerweile bin ich in Deutschland auf Lebenszeit verbeamtet. Da ich als solcher ja nicht der Sozialversicherungspflicht unterliege stellt sich mir die Frage, ob ich neben dem Überobligatorium auch das Obligatorium auszahlen lassen kann? klick

    Zitat

    Abklärung über die Sozialversicherungspflicht: Wenn Sie in einen EU-/EFTA-Staat ausgewandert sind und dort nicht der Sozialversicherungspflicht unterstehen (z.B. wenn Sie keine Einzahlung in das Rentensystem tätigen) können Sie sich gegebenenfalls das gesamte Guthaben auszahlen lassen. Für die Abklärung ist der Sicherheitsfonds (Verbindungsstelle) zuständig und wir benötigen die entsprechende Bestätigung:


    Bestätigung des Sicherheitsfonds, dass Sie im Einwanderungsland nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen (siehe Link ).

    Weiterhin wüsste ich gerne, ob ich für den Fall, dass ich doch in die Kategorie "sozialversicherungspflichtig" falle, das ganze Überobligatorium auszahlen lassen (Versteuerung der Zinserträge in Deutschland, Abführen und Rückverlangen der Quellensteuer in der Schweiz) und anschließend meine Hypothek zur Finanzierung des Eigenheims in Deutschland mit einer WEF aus dem Obligatorium ablösen kann? Wie wird dieser Vorbezug für die WEF steuerlich in der Schweiz und in Deutschland gewertet?


    Vielen Dank schon jetzt und Gruss,


    JohnnyT

  • Zum Thema Sozialversicherungspflicht weiss ich zu wenig...deine Vermutung könnte stimmen, aber:

    Ich würde nicht das Obligatorium vorbeziehen, wenn es nicht unbedingt sein muss. Du zahlst einfach extrem hohe Steuern darauf. Wenn du das Geld nicht brauchst, dann schau lieber, ob du es nicht sinnvoll investierst. Bei Viac beispielsweise kannst du einen Teil des Guthabens auch in Wertpapiere investieren lassen und hast somit - wenn du noch nicht zu alt bist - die Chance, dass es wenigstens noch etwas Rendite gibt.


    Zitat

    Wie wird dieser Vorbezug für die WEF steuerlich in der Schweiz und in Deutschland gewertet?

    Die Schweiz zieht Quellensteuer ab (welche du zurückfordern kannst). Das Obligatorium wird in Deutschland wie Alterseinkünfte besteuert (es sie denn, du hast schon vor 2005 in die PK eingezahlt). Im Jahr 2022 würden also 82% des ausgezahlten Obligatoriums zu deinem persönlichen Steuersatz besteuert werden.

  • Hallo,


    mittlerweile habe ich einen konkreten Ansprechpartner bei meiner alten Pensionskasse. Dieser will mir in den nächsten Tagen eine Übersicht der Beiträge (sowohl meine als auch die der Arbeitgeberin, sowohl Spar- als auch Risiko) zusammen stellen. Das sollte dann ja ausreichen. Differenz sollte dann ja der Ertragszuwachs sein, oder?

    Ich möchte mich auf jeden Fall nochmal bei euch für die vielen wertvollen und hilfreichen Informationen bedanken.


    Viele Grüße

    Valentin

  • Idealer Weise sind in der Übersicht vielleicht auch die Zinsen (vielleicht sogar aufgeteilt auf die entsprechenden Anteile) aufgeführt. Das wäre am Einfachsten. Oder die Saldi zum jeweiligen Jahresende.

    Wenn es nur die reinen Einzahlungsbeträge wären, würde das jetzt nicht mittelbar weiterhelfen.


    Viel Erfolg!

  • Hallo


    Ich kann euch nur sagen: Besorgt euch einen Steuerberater ,denn es ist nicht so einfach und ohne ZOCKT euch das Finanzamt ab spreche aus Erfahrung.

    Zum Glück konnte mein Steuerberater noch alles geradebügeln im Nachhinein.


    Gruss

  • Ich kann euch nur sagen: Besorgt euch einen Steuerberater ,denn es ist nicht so einfach und ohne ZOCKT euch das Finanzamt ab spreche aus Erfahrung.

    Zum Glück konnte mein Steuerberater noch alles geradebügeln im Nachhinein.

    Naja, wenn man selber alles richtig in die Steuererklärung einträgt, dann kann einem Finanzamt schlecht abzocken. Und der Steuerberater arbeitet auch nicht gratis.

    Aber ja, es ist ein komplexes Thema und wenn man nicht genau weiss was man macht, sollte man es dem Steuerberater überlassen. Meiner ist immer noch an der Erklärung für das Jahr 2020 (mit Vorbezug) dran...

  • Hi,


    ich habe da auch eine Frage. Also wenn ich mir den überobligatorischen Teil auszahlen lasse, wenn ich zurück nach Deutschland gehe, dann muss ich darauf Quellensteuer zahlen?

    Und in Deutschland bekomme ich diese dann über meine Einkommensteuererklärung zurück?

  • ich habe da auch eine Frage. Also wenn ich mir den überobligatorischen Teil auszahlen lasse, wenn ich zurück nach Deutschland gehe, dann muss ich darauf Quellensteuer zahlen?

    Ja.


    Zitat

    Und in Deutschland bekomme ich diese dann über meine Einkommensteuererklärung zurück?

    Nein!