Auszahlung Überobligatorium

  • ok aber wenn ich doch gar keine Quellensteuer zahle, sondern einmal jährlich meine Steuererklärung in der Schweiz mache, was dann?


    Und wie bekomme ich die Steuern zurück?

  • ok aber wenn ich doch gar keine Quellensteuer zahle, sondern einmal jährlich meine Steuererklärung in der Schweiz mache, was dann?

    Das ändert nicht viel - Vorbezüge sind steuerpflichtig - es gibt keine Steuern zurück, auch wenn du in der Schweiz ansässig bist - bzw. es wird keine Quellensteuer abgezogen, aber du musst trotzdem eine Steuer berappen. Wenn du regulär besteuert wirst, dann findest du hier weitere Informationen: https://finpension.ch/de/vergleich-kapitalbezugssteuer/


    Auf jeden Fall muss dafür gewährleistet sein, dass die Auszahlung stattfindet, so lange du noch deinen steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz hast.