ok aber wenn ich doch gar keine Quellensteuer zahle, sondern einmal jährlich meine Steuererklärung in der Schweiz mache, was dann?
Und wie bekomme ich die Steuern zurück?
ok aber wenn ich doch gar keine Quellensteuer zahle, sondern einmal jährlich meine Steuererklärung in der Schweiz mache, was dann?
Und wie bekomme ich die Steuern zurück?
ok aber wenn ich doch gar keine Quellensteuer zahle, sondern einmal jährlich meine Steuererklärung in der Schweiz mache, was dann?
Das ändert nicht viel - Vorbezüge sind steuerpflichtig - es gibt keine Steuern zurück, auch wenn du in der Schweiz ansässig bist - bzw. es wird keine Quellensteuer abgezogen, aber du musst trotzdem eine Steuer berappen. Wenn du regulär besteuert wirst, dann findest du hier weitere Informationen: https://finpension.ch/de/vergleich-kapitalbezugssteuer/
Auf jeden Fall muss dafür gewährleistet sein, dass die Auszahlung stattfindet, so lange du noch deinen steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz hast.