Hallo zusammen
Ich hab eine Frage die mir bisher niemand so recht beantworten konnte- als Wochenaufenthalter hätte ich ja eine Wohnung in der CH und in D. Ich weiss derzeit als Grenzgänger dass man ausserhalb der Corona Sonderregelung 24,99 Prozent von daheim arbeiten darf. Da ein Wochenaufenthalter auch als eine Art Grenzgänger mit G Bewilligung gilt ist meine Frage gelten hier dieselben Regeln was Homeoffice angeht ? Und wenn ja wie weisse ich oder ggf die Finanzbehörden nach in welcher Wohnung ich ggf Homeoffice gemacht habe in der Schweiz oder in D? Denn soweit ich das versteh würde ja jeder einzelne Homeoffice Tag den ich auf Deutschem Boden mache prozentual in D versteuert ist das richtig? Bin gespannt ob sich hier damit jemand auskennt:) Danke im Voraus