1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

"Umzug" in die Schweiz zum 1. Februar

  • John
  • 21. Januar 2022 um 23:12
  • John
    4
    John
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    15
    • 21. Januar 2022 um 23:12
    • #1

    Hallo,

    kurz zu meiner Lebenssituation. Ich bin noch bis Ende Januar in Köln beschäftigt, aber trete eine neue Stelle an in Zürich ab dem 1. Februar. Aktuell wohne ich also noch in Köln in einer Mietwohnung, die ich mir mit meiner Freundin teile. Meine Freundin bleibt auch erstmal in Köln wohnen, sodass ich hier auch noch eine Adresse habe. Nun habe ich mir ab dem 30. Januar für den ersten Monat eine möblierte Airbnb Wohnung in Zürich gemietet, um dann von dort auf Wohnungssuche zu sehen. Außerdem will ich mir erstmal anschauen, ob der Job mir wirklich gut gefällt, so dass es den Aufwand wert ist.

    Nun zu meiner Frage:

    Da ich also noch nicht wirklich zum 1. Februar "richtig" umziehe, frage ich mich, ob ich bei der Anreise beim Zoll anhalten muss. Außer ein paar Klamotten und PC fahre ich halt mit meinem Auto runter, (dass mir schon länger als 6 Monate gehört.) Muss ich dieses deklarieren oder würdet ihr einfach über die Grenze fahren.

    Vielen Dank

  • Rennrad21
    8
    Rennrad21
    Reaktionen
    14
    Beiträge
    72
    • 22. Januar 2022 um 10:55
    • #2
    Zitat von John

    Hallo,

    kurz zu meiner Lebenssituation. Ich bin noch bis Ende Januar in Köln beschäftigt, aber trete eine neue Stelle an in Zürich ab dem 1. Februar. Aktuell wohne ich also noch in Köln in einer Mietwohnung, die ich mir mit meiner Freundin teile. Meine Freundin bleibt auch erstmal in Köln wohnen, sodass ich hier auch noch eine Adresse habe. Nun habe ich mir ab dem 30. Januar für den ersten Monat eine möblierte Airbnb Wohnung in Zürich gemietet, um dann von dort auf Wohnungssuche zu sehen. Außerdem will ich mir erstmal anschauen, ob der Job mir wirklich gut gefällt, so dass es den Aufwand wert ist.

    Nun zu meiner Frage:

    Da ich also noch nicht wirklich zum 1. Februar "richtig" umziehe, frage ich mich, ob ich bei der Anreise beim Zoll anhalten muss. Außer ein paar Klamotten und PC fahre ich halt mit meinem Auto runter, (dass mir schon länger als 6 Monate gehört.) Muss ich dieses deklarieren oder würdet ihr einfach über die Grenze fahren.

    Vielen Dank

    einfach rüber ohne viel Gedanken/aufregungen. Bin selbst zu Beginn mit sehr viel Gedanken etc. alles penibel aufgelistet rüber gefahren. Und die Zöllner aben nur abgestempelt ohne gross zu schauen.

    Von daher take it easy und gutes ankommen.

    Hab auch in einerm airbnb gewohnt und in aller Ruhe nach einer Whg. geschaut.

  • zwergnase
    1
    zwergnase
    Gast
    • 22. Januar 2022 um 11:45
    • #3

    Auto musst Du erst deklarieren, wenn Du Deinen Ausländerausweis hast, oder Du den Umzug machst.

  • John
    4
    John
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    15
    • 22. Januar 2022 um 12:31
    • #4
    Zitat von Rennrad21

    einfach rüber ohne viel Gedanken/aufregungen. Bin selbst zu Beginn mit sehr viel Gedanken etc. alles penibel aufgelistet rüber gefahren. Und die Zöllner aben nur abgestempelt ohne gross zu schauen.

    Von daher take it easy und gutes ankommen.

    Hab auch in einerm airbnb gewohnt und in aller Ruhe nach einer Whg. geschaut.

    Vielen Dank Euch für die schnellen Antworten :).

    D.h. Du (Rennrad21) würdest aber auch empfehlen, beim Zoll anzuhalten? Ich würde dann natürlich erstmal nur einen ganz kleinen Teil der Zoll-Liste mitnehmen. Insgesamt ist mein Hausrat auch zum Glück noch nicht so groß, und wenn ich nur teuere Sachen auflisten muss, dürfte diese gar nicht so lang sein. Vermutlich bin ich dann für den Zoll auch recht uninteressant und werde hoffentlich schnell durchgewunken..

    Nun hat aber Zwergnase geschrieben, dass ich erst mit dem Ausländerausweis etwas beim Zoll deklarieren kann. Wie war das denn bei Dir (Rennrad21)?

    Wäre ich noch für Februar in Dtld. steuerpflichtig, wenn ich erst später die Sachen deklariere? Ich dachte der Arbeitsvertrag würde ausreichen, um etwas beim Zoll als Übersiedlungsgut zu deklarieren.

  • zwergnase
    1
    zwergnase
    Gast
    • 22. Januar 2022 um 12:40
    • #5

    Übersiedlungsgut inkl. Auto kannst Du auch ohne Ausweis deklarieren, nur wenn Du den Umzug erst später durchführst, kannst Du dein Auto erst deklarieren, wenn der Ausweis da ist. Ohne Umzug kein Übersiedlungsgut. Es besteht aber die Möglichkeit vorab einen Teilumzug zu machen, bei dem das Auto dabei ist. Hierfür reicht ein Arbeits- und Mietvertrag.

  • John
    4
    John
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    15
    • 24. Januar 2022 um 12:37
    • #6

    Ich habe dem Zoll nun nochmal meine Situation per Email geschildert. Im folgenden ein Auszug der Antwort:

    "

    Mit der Miete ein Airbnb und der beibehalt Ihre Deutsche Wohnsitz es gibt wahrscheinlich kein Wohnsitzverlegung in der Schweiz. Es gilt wenn Sie effektiv in Deutschland wohnhaft bleiben und regelmässig dorthin zurückfahren. Wenn es effektiv so ist, Ihre Persönliche Effekten dürfen sie Zollfrei einführen und der Gebrauch Ihre Fahrzeug im Inland ist erlaubt.

    Erst bei der Wohnsitzverlegung müssen Sie Ihre Fahrzeug und Gegenstände als Übersiedlungsgut mit Form. 18.44 bei der Einreise melden.

    Wenn Sie ein Wohnung gefunden haben und möchten Ihre Fahrzeug und Gegenstände mitnehmen, wir bieten ein Vorprüfung an :

    "


    Ich frage mich nun: Würde ich damit denn noch für den ersten Monat in Deutschland steuerlich belangt?

  • Markus Schulz
    26
    Markus Schulz
    Reaktionen
    524
    Beiträge
    708
    Wohnort
    Winikon, LU
    In der Schweiz seit
    03.2019
    • 24. Januar 2022 um 21:11
    • #7

    Ja klar. Du ziehst ja auch nicht wirklich um und hast damit keine Verlagerung der Ansässigkeit. (Keine Zollanmeldung für den Hausrat, AirBnB, Freundin in der gemeinsamen Wohnung in D...das alles spricht ja auch dafür). Wobei sich die Steuern recht flott reduzieren, wenn das die einzigen Einnahmen für Dich sind. Gemeinsame Veranlagung ist bei Status "Freundin" ja auch nicht drin.

  • John
    4
    John
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    15
    • 24. Januar 2022 um 21:52
    • #8

    Was meinst du damit, dass sich die Steuern recht flott reduzieren?

    Für die Anstellung ist es wohl schon wichtig, dass ich in der Schweiz gemeldet bin.

    Insgesamt ist mein Hausrat auch nicht besonders groß, da ich bisher noch studiert habe. Für das Kreisbüro in Zürich ist die Airbnb-Wohnung auch kein Problem laut eigener Aussage für die Anmeldung. Tatsächlich wird das auch als Übergangslösung von einigen Seiten empfohlen.

    >>>Vielleicht verstehe ich etwas falsch, aber wenn ich für den Zoll keine Wohnsitzverlegung zum 1. Februar in der Schweiz vornehme, dann würde das doch im Widersprich zur Anmeldung im Zürcher Kreisbüro stehen. Dort muss ich mich anmelden, um ein Konto, Versicherung etc. abzuschließen.<<<

    Daher ist jetzt aktuell mein Verständnis, dass ich mit Anmeldung von einem Teilumzug mich bei der Einreise beim Zoll melde.

    Falls ich etwas falsch verstehe, wäre ich für Hinweise sehr dankbar.

  • Kerstin
    22
    Kerstin
    Autorin Auswandererblog
    Reaktionen
    319
    Beiträge
    453
    Blog-Artikel
    13
    Wohnort
    Kleindöttingen
    In der Schweiz seit
    Juni 2017
    Herkunft
    Mönchengladbach/Erkelenz
    • 25. Januar 2022 um 01:09
    • #9

    Du kannst sogar schon den vollen Umzug anmelden - als Teilumzug dann Sachen mitnehmen - und hast dann ich glaube fast 2 Jahre Zeit, den Rest rüber zu bringen. Und wenn du mit dem Auto umziehst, d.h. du meldest es als Umzugsgut an, dann kannst du es mit deutschen Papieren und mit Glück auch mit der deutschen Versicherung noch ein Jahr in der Schweiz bewegen - solange du das Fahrzeug nicht beruflich brauchst. Also als Busfahrer z.B. musst du deinen Führerausweis sofort umschreiben lassen und kannst kein Jahr damit warten.

  • Markus Schulz
    26
    Markus Schulz
    Reaktionen
    524
    Beiträge
    708
    Wohnort
    Winikon, LU
    In der Schweiz seit
    03.2019
    • 25. Januar 2022 um 09:15
    • #10

    Du hast nach den steuerlichen Auswirkungen gefragt und ob Du in Deutschland noch "belangt" wirst. Und darauf lautet die Antwort mit hoher Wahrscheinlichkeit "Ja".

    Denn - jenseits von der Wohnsitznahme und Anmeldung in der Schweiz - dürfte das aus steuerlicher Sicht noch keine Verlagerung der Ansässigkeit sein, weil eben deutsche Adresse beibehalten wird, AirBnB auch kein dauerhaftes Mietverhältnis unterstellen lässt und mit der Freundin in der gemeinsamen Wohnung in D sicherlich der Lebensmittelpunkt der sozialen Beziehung noch nicht primär in der Schweiz zu sehen ist.

    Das ist alles unabhängig von der Anmeldung in der Schweiz zu betrachten. Man kann sich ja auch auf eine Pensions-Adresse anmelden und hat damit eine valide Wohnsitznahme im Sinne des Melderechts der Schweiz. Aber das ist eine andere Ebene als die steuerliche Betrachtung.

  • John
    4
    John
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    15
    • 25. Januar 2022 um 09:22
    • #11

    Okay, vielen Dank für Eure Hinweise :).

    Super Forum hier, durch das ich einiges lernen konnte.

    Einmal editiert, zuletzt von John (25. Januar 2022 um 09:56)

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Ähnliche Themen

  • Corona Epidemie: Informationsaustausch

    • Amadeus
    • 6. März 2020 um 02:25
    • Kaffeerunde
  • Zoll Deutschland

    • Rebecca
    • 16. Januar 2022 um 15:59
    • Umzug und Aufenthaltsbewilligung
  • Auto kurz vorm Umzug in DE kaufen und mitnehmen

    • epiktet
    • 29. Dezember 2021 um 20:13
    • Auto und Führerschein
  • Zeitplan Auswanderung

    • Switzerland
    • 29. September 2021 um 06:33
    • Auswanderung Allgemein
  • Auswanderung in die Schweiz mit geleastem Auto

    • FluegelausGlas
    • 20. September 2021 um 10:45
    • Auto und Führerschein
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™