KFZ Steuer und Versicherung - nach Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland

  • Am dem 01.02 werde ich in der Schweiz wohnen und arbeiten. Bin noch in Berlin angemeldet.
    Mir ist unklar wie das mit der KFZ Versicherung und Steuer aussieht nach der Wohnsitz Abmeldung.


    • In der Schweiz habe ich 1 Jahr Zeit um das Auto in der Schweiz anzumelden also bis 01.02.2023
    • Die KFZ Versicherung wird Jährlich in November bezahlt also ist das Auto noch bis 11.2022 versichert.

    Darf ich das Fahrzeug in der Schweiz bis 11.2022 mit der Deutschen Versicherung fahren?

    Darf ich das Fahrzeug erst 11.2022 in der Schweiz anmelden?

    Wenn ich mich in Berlin zum 01.02 abmelde - wird nicht auch die Versicherung gekündigt?


    Kurz gesagt: kann ich mit dem Auto in der Schweiz bis 11.2022 fahren obwohl ich in Deutschland abgemeldet bin?

  • Hoi,


    das entscheidet Deine Versicherung. Du musst mit denen in Kontakt treten, die Situation erklären und als Antwort kriegst Du dann, was die Frist zur Ummeldung in der Schweiz ist.


    Die meisten Versicherungen bieten eine Übergangszeit von ~3Monaten an.


    Viel Spass

  • Hallo Guru

    Die Steuer bezahlst Du ja in DE im Voraus. Sobald Du dein KFZ in der Schweiz immatrikuliert hast und die Info an die KFZ-Meldestelle nach Berlin gesendet hast, bekommst Du den Zuviel bezahlten Betrag zurück. Ebenso bei der Versicherung.

    Wir haben uns Nov 2020 endgültig in Berlin abgemeldet und die KFZ im März/April 2021 in der Schweiz zugelassen.

    Viel Erfolg bei Deinem Umzug-Projekt.

    Beste Grüsse

    tobi

  • habe europa-go (meine Auto-Versicherung) angerufen. Laut denen habe ich 6 Monate Zeit das Auto in der Schweiz anzumelden.
    Der Teilbetrag der Jahresbeitrages der Versicherung wird auch automatisch ausgezahlt.



    danke euch für die Hilfe

  • Hallo

    Verstehe ich das richtig, nach Umzug und Ummelden der Adresse in die CH kann ich das Autokennzeichen und Führerschein für einige Monate belassen? Wann führe ich das Auto dann beim Zoll ein? Zusammen mit dem Umzugsgut, oder erst bei der Ummeldung des Autos?