Hallo!
Ich bin in Berlin angemeldet und arbeite jetzt befristet für 7 Wochen bei einer TV-Dreh in Basel, und bin während des Drehs bei einer Firma in Basel eingestellt. Ich habe ein AHV-Nummer bekommen, aber muss ja auch eine KV abschliessen. Weil ich hier aber nicht angemeldet bin - Unterkunft wird von Arbeitgeber bezahlt - und ich nur für diese 7 Wochen hier bin, scheint das fast unmöglich zu erledigen. Arbeitgeber hat behauptet, ein A1-Formular von meine deutsche KV reicht, aber weil ich weder Entsendet wird noch eigentlich Grenzgänger bin, wollen sie sowas nicht ausstellen. In DE bin ich zurzeit als Selbständig versichert, und mittlerweile habe ich auf Anfrage von Arbeitgeber eine Reiseversicherung (Würzburger) abgeschlossen, aber mir ist ganz sicher, dass hier alles nicht in Ordnung ist.
Kann mir jemanden sagen, ob ich mich in Basel anmelden muss, um eine KV abzuschliessen, oder ob es andere einfachere Lösungen/Ausnahmen gäbe, die diese kurzfristige grenzüberquerende Beschäftigungen vereinfachen?
Vielen Dank!
Für 7 Wochen in der Schweiz eingestellt - was mit KV?
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Rede mal mit deiner KK in Deutschland, da gibt es ein Formular (weiss jetzt leider die Nr. nicht) dass du in der Schweiz von der obligatorischen Krankenversicherung befreit. Musst dann allerdings deine KK in D natürlich weiter zahlen.
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Ich habe schon mit meiner KK in D gesprochen, und sie meint dass der Territorialprinzip gilt, also wenn ich bei einer schweizer Firma eingestellt bin, dann habe ich auch nichts mit Deutschland zu tun sondern muss selber KV in der Schweiz abschliessen. Würde ja auch sinn machen - und wäre viel günstiger als in D - wenn es möglich wäre, ohne sein Wohnsitz hier anmelden zu müssen? Mein Arbeitgeber in Basel scheint zufrieden zu sein, aber ich würde es lieber jetzt korrekt machen statt in einem Jahr meine KK erklären zu müssen warum ich als Eingestellter im Ausland (ganz viel) Geld verdient habe während ich in D als Selbständig versichert war.
Ich habe gerade erfahren dass ich mich an der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherungen Ausland) wenden kann - werde ich als nächstes tun.