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Auswanderung die 1000ste mit komplexem Hintergrund

  • Ducati88
  • 1. Februar 2022 um 20:08
  • Ducati88
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    Ducati88
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    6
    • 1. Februar 2022 um 20:08
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich bin 33, bin verheiratet und habe einen dreijährigen Sohn und lebe in Bayern im Eigenheim.

    Ich habe im Forum still mitgelesen; einige Fragen konnten beantwortet werden. Ein paar komplexe Fragen hätte ich noch.

    In die Schweiz gehe nur ich; meine Ehefrau und mein Sohn bleiben weiterhin in D. (Kindergarten, Job, etc.) Ich würde meinen Hauptsitz in D abmelden, sodass ich nur einen Wohnsitz in der Schweiz habe. (Was ich in der Sufu gefunden habe, müsste das passen)

    Ich bin derzeit in einer Vollzeitanstellung und leite nebenbei eine GbR.

    Mein Plan ist folgender:

    Ich möchte in der Schweiz in Vollzeit arbeiten und nebenbei als Freelancer tätig sein. Ich habe diesbezüglich ein paar Kunden aus der Schweiz gewinnen können. Ein paar andere wären in D. Ich würde den Schweizern eine Rechnung in CHF und den Deutschen eine Rechnung in Euro stellen. Das müsste möglich sein. Wie wird das zusätzliche Einkommen in der Schweiz versteuert? Kommen von dem zusätzlichen Geld noch Sozialabgaben weg?

    Kann ich meine GbR auch aus der Schweiz aus leiten? Oder müssen beide Gesellschafter in D wohnen? (Wir zahlen uns ein paar Mal im Jahr Geld aus, das würde ich dann in der Schweiz versteuern) (Bei meiner GbR oder Freelancertätigkeit handelt es sich jeweils um eine Beratertätigkeit)

    Im Rahmen meiner Vollzeittätigkeit (Schweiz) würden vom Brutto Sozialabgaben + Steuer abgezogen werden und von dem was mir netto bleibt muss ich die Krankenversicherung bezahlen und ggf 3a. Ich gehe davon aus, dass von meinen zusätzlichen Einnahmen lediglich die Steuer und keine Sozialabgaben abgezogen werden.

    Vorerst habe ich keine weiteren Fragen. Bestimmt ist die Antwort noch komplexer. :grinning_face:

    Falls diese Fragen schon gestellt werden, bitte Thread löschen, ich habe nichts konkretes in der Sufu gefunden.

    Liebe Grüße

  • AnjaB
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    • 2. Februar 2022 um 07:12
    • #2

    Ich kann Dir die Fragen leider nicht beantworten.

    Frage mich nur, ob Du noch ein Leben hast, bei der vielen Arbeit??? Das bereitet mir etwas Sorgen.

    Mein Sohn ist nur 2 Jahre älter. Er kann Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren in Deutschland!

    Aber eigentlich geht mich das ja nichts an :winking_face: Muss eben jeder selber wissen...

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 2. Februar 2022 um 08:54
    • #3

    Insofern keine Scheidung ansteht, wird das mit dem "Abmelden" technisch zwar gehen, die Wohnstätte im Eigenheim bleibt aber erhalten, was erhebliche steuerliche Konsequenzen hat. Deine steuerliche Ansässigkeit bekommst Du in diesem Modell kaum verlagert, zumal weiter davon geschrieben wird dass es eine GbR und Freelancer-Kunden in Deutschland gibt. Da bleiben also neben den persönlichen Beziehungen der Familie auch noch wirtschafliche Interessen in D. Das wird so nix.

    Die GbR wird, wenn Auszahlungen erfolgen sicherlich unter dem Aspekt der Wegzugsbesteuerung zu betrachten sein, die Einnahmen der nächsten 5 Jahre zusätzlich noch in der nachlaufenden Besteuerung. (Aktuell nimmt D eine Doppelbesteuerung vor: Wegzug plus nachlaufend nochmals, falls es dumm läuft.)

    "Freelancer" gibt es in der Schweiz so nicht, das ist dann selbstständig erwerbend. Und wenn da irgendwas ähnliches wie Lohn bei rauskommt unterliegt das natürlich auch der AHV. Alternativ kann man eine GmbH oder AG dazu gründen, lohnähnliche Leistungen unterliegen aber dann auch der AHV. Stellt man sich frei vom Lohn und entnimmt über Dividenden führt das in dem Fall ebenfalls zur AHV-Pflicht. (Dividenden sind nur dann ausgenommen, wenn ein dem Geschäftsfall und Gewinn entsprechender Lohn gezahlt wird, sonst wird es als Umgehung angesehen und AHV darauf berechnet. Ganz ähnlich wie bei Aktien, wird da im nennenswerten Umfang gehandelt und verdient, werden die Einnahmen auch mit AHV belegt. Was ja auch sinnvoll ist.)

    Es gibt Freigrenzen von 2.300 pro Jahr. Aber wenn das der "Verdienst" sein sollte lohnt es nicht, da bereits die Steuer-Administration via Treuhänder dabei teurer wird als der Verdienst. Insofern gilt:

    Zitat

    Sie entrichten bei einem jährlichen Einkommen von weniger als 9 600 Franken den Mindestbeitrag von 503 Franken. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie den Mindestbeitrag bereits auf dem massgebenden Lohn für eine im selben Jahr ausgeübte unselbständige Erwerbstätigkeit bezahlt haben, können Sie verlangen, dass die geschuldeten Beiträge nur zum untersten Satz der sinkenden Skala (5,371 %) erhoben werden. Das Einkommen muss jedoch unter dem untersten Wert der sinkenden Beitragsskala liegen.

    Üben Sie die selbständige Erwerbstätigkeit im Nebenberuf aus, werden auf Jahreseinkommen, die 2 300 Franken nicht übersteigen, nur auf Ihr Verlangen Beiträge erhoben.

    Die Ausgleichskassen erheben zusätzlich Verwaltungskostenbeiträge von maximal 5 % der Beiträge auf den Erwerbseinkommen

  • Ducati88
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    Ducati88
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    • 2. Februar 2022 um 11:36
    • #4
    Zitat von AnjaB

    Ich kann Dir die Fragen leider nicht beantworten.

    Frage mich nur, ob Du noch ein Leben hast, bei der vielen Arbeit??? Das bereitet mir etwas Sorgen.

    Mein Sohn ist nur 2 Jahre älter. Er kann Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren in Deutschland!

    Aber eigentlich geht mich das ja nichts an :winking_face: Muss eben jeder selber wissen...

    Hallo AnjaB,

    tatsächlich habe ich sehr viel Arbeit. Ich nutze die freie Zeit dann aber umso effektiver. :smiling_face:

    Lebt ihr dann auch in verschiedenen Ländern?


    Zitat von Markus Schulz

    Insofern keine Scheidung ansteht, wird das mit dem "Abmelden" technisch zwar gehen, die Wohnstätte im Eigenheim bleibt aber erhalten, was erhebliche steuerliche Konsequenzen hat. Deine steuerliche Ansässigkeit bekommst Du in diesem Modell kaum verlagert, zumal weiter davon geschrieben wird dass es eine GbR und Freelancer-Kunden in Deutschland gibt. Da bleiben also neben den persönlichen Beziehungen der Familie auch noch wirtschafliche Interessen in D. Das wird so nix.

    Die GbR wird, wenn Auszahlungen erfolgen sicherlich unter dem Aspekt der Wegzugsbesteuerung zu betrachten sein, die Einnahmen der nächsten 5 Jahre zusätzlich noch in der nachlaufenden Besteuerung. (Aktuell nimmt D eine Doppelbesteuerung vor: Wegzug plus nachlaufend nochmals, falls es dumm läuft.)

    "Freelancer" gibt es in der Schweiz so nicht, das ist dann selbstständig erwerbend. Und wenn da irgendwas ähnliches wie Lohn bei rauskommt unterliegt das natürlich auch der AHV. Alternativ kann man eine GmbH oder AG dazu gründen, lohnähnliche Leistungen unterliegen aber dann auch der AHV. Stellt man sich frei vom Lohn und entnimmt über Dividenden führt das in dem Fall ebenfalls zur AHV-Pflicht. (Dividenden sind nur dann ausgenommen, wenn ein dem Geschäftsfall und Gewinn entsprechender Lohn gezahlt wird, sonst wird es als Umgehung angesehen und AHV darauf berechnet. Ganz ähnlich wie bei Aktien, wird da im nennenswerten Umfang gehandelt und verdient, werden die Einnahmen auch mit AHV belegt. Was ja auch sinnvoll ist.)

    Es gibt Freigrenzen von 2.300 pro Jahr. Aber wenn das der "Verdienst" sein sollte lohnt es nicht, da bereits die Steuer-Administration via Treuhänder dabei teurer wird als der Verdienst. Insofern gilt:

    Hallo Markus,

    danke für deine ausführliche, schnelle Antwort.

    Ich dachte mir fast, dass es nicht so einfach, bzw. unmöglich ist.

    Aus der GbR kann ich jederzeit austreten, das ist kein Problem. Die nachlaufende Versteuerung - Du meinst wahrs. die Vorauszahlungen an das Finanzamt? - wäre damit kein Problem. Idealerweise müsste ich mit Frau und Kind in die Schweiz gehen, wenn ich das richtig verstanden habe. Das wäre langfristig der Plan.

    Ich stelle mir die Frage, wenn ein Schreiner bsp. einen Auftrag in D hat. Dann würde der Schweizer Schreiner auch keine Steuern in D bezahlen?

    Das mit der AHV habe ich verstanden und sehe es wie Du für sinnvoll an.

    Sagen wir mal ganz einfach: Ich habe technisch den Hauptsitz in Schweiz und arbeitet dort in Vollzeit. Und meine Frau und Kind leben in D. (Frau arbeitet in Teilzeit und ist somit versichert) Wie würde in diesem Beispiel die Versteuerung aussehen?

    Noch einmal vielen Dank für die Erklärung.

  • Markus Schulz
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    • 2. Februar 2022 um 13:25
    • #5

    Nachlaufende Besteuerung bedeutet, dass Du nach Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit noch 5 Jahre für aus Deutschland stammende Einkünfte dort veranlagt wirst. Bsp: Schreiner aus Deutschland zieht in die Schweiz und hat noch 2 Kunden für die er in D arbeitet. Dann muss er das Geld aus diesen Aufträgen in D versteuern. Beschränkt steuerpflichtig, also in jedem Fall sehr teuer. Ebenso wenn ein Angestellter "einfach so" in die Schweiz zieht und weiter in D beschäftigt bleibt - der muss dann auch noch 5 Jahre in D Steuern zahlen.

    Aber trotz "technischem" Sitz in CH wirst Du mit dem Setup Deine steuerliche Ansässigkeit in D behalten. D.h. Du wirst das Globaleinkommen in D versteuern, das Einkommen in der CH wird dabei unter den Progressionsvorbehalt gestellt, alle weiteren Einkommensarten sind aber in D zu veranlagen. Progressionsvorbehalt bedeutet dabei: Verdienst Du als Angestellter 100k in der CH, so wird z.B. Dein Einkommen aus der GbR (z.B. 10k) so besteuert als wäre es in Deutschland der Betrag 100 - 110K. Also Spitzensteuersatz, gerechnet auf die realen 10k.

    Das geht also nur gut auf, wenn man ausschliesslich in CH abhängig beschäftigt ist. Alles weitere dazu macht die Sache kompliziert und teuer in der Abklärung und Administration. Nebenbei: 100% Pensum sind in CH 42.5 Stunden die Woche. Dazu hoffentlich noch der Wunsch hin und wieder bei der Familie zu sein, da bleibt wenig Raum für eine weitere Tätigkeit die auch überzeugend als "aus der Schweiz erbracht" dargestellt werden kann.

  • Ducati88
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    • 2. Februar 2022 um 16:52
    • #6

    Hallo Markus,

    danke für deine ausführliche Antwort.

    Das alles macht es wohl nicht einfach. Natürlich besteht der Wunsch meine Familie regelmäßig zu sehen.

    Ich habe irgendwo gelesen, dass verheiratete Ehepaare, die in verschiedenen Ländern leben getrennt veranlagt werden könne. Sprich, meine Frau Steuerklasse 1 dann in D und ich in CH. Ist dir da etwas bekannt?

    Danach habe ich vorerst keine Fragen mehr.

    Ich denke am besten wäre es dann in CH in Vollzeit zu arbeiten, nebenbei mein Gewerbe zu gründen und für Schweizer Kunden zu arbeiten.

    Wenn ich Fuß fassen kann würde ich meine Familie dazuholen und Wohneigentum erwerben.

    Falls es dich interessiert, werde ich dich auf dem Laufenden halten.

    Liebe Grüße

  • Markus Schulz
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    • 2. Februar 2022 um 17:38
    • #7

    Follow-ups sind ja immer spannend.

    Getrennt veranlagen könnt Ihr Euch ja problemlos, das geht sogar innerhalb des gleichen Landes. Aber dennoch wird das deutsche Finanzamt darauf bestehen, dass Deine steuerliche Ansässigkeit in D verbleibt.

    Insofern es nur Einkommen in der Schweiz gibt wird das auch nicht so dramatisch sein, aber eine Erklärung in D wirst Du abgeben müssen. Und da wird bei der Komponente "Selbstständigerwerbend" sicher nachgefasst werden, zumal es bei "Beratertätigkeit" regelmässig keiner notwendigen festen Betriebseinrichtungen bedarf.

  • Ducati88
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    • 2. Februar 2022 um 17:59
    • #8
    Zitat von Markus Schulz

    Getrennt veranlagen könnt Ihr Euch ja problemlos, das geht sogar innerhalb des gleichen Landes. Aber dennoch wird das deutsche Finanzamt darauf bestehen, dass Deine steuerliche Ansässigkeit in D verbleibt.

    Naja, wenn ich mich technisch abmelde, in der Schweiz arbeite und kein Geld aus D mehr bekomme, dann habe ich in gibt es ja keine Frage bzgl. steuerliche Ansässigkeit mehr?

    Das einzige was ich mit D zu tun habe, wäre meine Immobilie.

    Könnte es dann so funktionieren?

    Alles klar Markus, ich halte dich auf dem Laufenden! :smiling_face:

  • Markus Schulz
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    • 2. Februar 2022 um 18:33
    • #9

    Nein, so funktioniert das leider nicht. Im Grunde verbleibst Du damit unbeschränkt Steuerpflichtig in Deutschland. Das zielt auf das Globaleinkommen ab, ebenso auf eine spätere Verlagerung. Im Steuerrecht sind mehrere "Fallstricke" für den Wegzug aus Deutschland die sich an der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht orientieren oder Fristen daran festmachen. Das Erb- und Schenkungsrecht kennt diese Fristen auch. Dort wird man noch 5 Jahre nach Ende der unbeschränkten Steuerpflicht als "Inländer" definiert. Insofern ist der Verbleib der Ansäissigkeit - auch wenn es zu keiner Veranlagung kommt weil das CH-Einkommen nur in CH versteuert werden muss - nachteilig.

  • Ducati88
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    • 2. Februar 2022 um 19:25
    • #10

    Wow, das ist echt krass.

    Dann werd ich meine Pläne wohl verwerfen und als Schnapsidee abtun. :smiling_face:

    Danke Dir!

  • Markus Schulz
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    • 2. Februar 2022 um 20:02
    • #11

    Oder straffen. Anstellung suchen, Probezeit durchbringen und dann die Familie migrieren. Das ist ja ein klassischer Weg ohne grosses Tam-Tam. Und dann eine kleine Neugründung für die Beratertätigkeit. Das erscheint mir der deutlich entspanntere Weg.

  • Ducati88
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    • 2. Februar 2022 um 20:10
    • #12
    Zitat von Markus Schulz

    Oder straffen. Anstellung suchen, Probezeit durchbringen und dann die Familie migrieren. Das ist ja ein klassischer Weg ohne grosses Tam-Tam. Und dann eine kleine Neugründung für die Beratertätigkeit. Das erscheint mir der deutlich entspanntere Weg.

    Achso, dann war das ein Missverständnis. Das habe ich falsch verstanden.

    Das wäre so auch ok!

    Danke

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