Auszahlung 2b/3a --> welche Nachweise für Zinsgewinne nötig? Welcher Zeitraum?

  • Hallo,


    Danke vorab für die super Infos, die man hier findet. Ich bin 2019 nach 11 Jahren in der Schweiz nach Deutschland zurück gezogen, da meine Frau und das Kind zurück wollten. Nun möchte ich mir gerne das "geparkte" 3a Guthaben auszahlen lassen.

    Ich glaube es insoweit verstanden zu haben, dass ich einen Antrag auf Auszahlung wegen dauerhaften Wegzug in die EU Stelle Das 3a Konto wird saldiert und quellebesteuert. Anschließend wird der Restbetrag an mich ausgezahlt. In Deutschland lege ich die Zahlung dem Finanzamt offen und kann mit dieser Bescheinigung die Quellensteuer zurück verlangen. Soweit so gut.


    Steuern zahle ich in D dann auf den Zinsgewinn. Hier ist mir allerdings nicht klar auf welchen? Jeden erzielten Gewinn seit Bestehen des 3a Kontos? Das Schwierige ist, dass ich mehrere 3a Konten hatte und diese Gelder in einem zusammen gezogen habe. Lückenloser Nachweis aller Konten und deren Zinsgewinne wird schwierig bis unmöglich.

    Wie schätzt ihr die Lage ein?


    Vorgang sollte ja analog fürs Überobligatorium (2b) laufen, korrekt?


    Danke und Gruß,


    JohnnyT

  • Ja, das hast du richtig beschrieben (wobei ich bei der Säule 3a keine Ahnung habe). Und es müsste eben der ganze Zinsertrag sein, seit Anfang an.

    Ich hätte jetzt gesagt: Mal vorgängig das Finanzamt kontaktieren und die Lage schildern; dann kannst du schauen was als Feedback kommt.

  • Hallo


    Bei der 2 B kommt einiges mehr an Steuern auf dich zu als nur die Zinsen!!!

    Ich hab jeden Znsgewinn bei der 3 Säule dokumentiert von Anfang an über 30 Jahre.Frag mal bei der Bank nach ,die müsstn jeden Beleg noch haben oder aber bei der CH Steuerbehörde die haben deine Zinsgewinne auch noch ,wenn du ordnungsgemäs Steuern bezahlt hast.


    https://unkelbach-treuhand.de/…-schweizer-pensionskasse/

    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=1


    Stand 2016 ist immer noch AKTUELL

    Einmal editiert, zuletzt von Maik () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Kutscher mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo


    Bei der 2 B kommt einiges mehr an Steuern auf dich zu als nur die Zinsen!!!

    Bitte erklären. Säule 2b ist der überobligatorische Anteil in der Pensionskasse und dort muss meines Wissens nur der Ertragsanteil (also die Zinsen) versteuert werden.

  • bei überobligatorium ja nur zinsen.

    Ich hab mir das überobligatorium vor der ausreise ausbezahlen lassen,hat gerade noch so geklappt ,1 tag vor der abmeldung war das geld auf dem konto.

    Der rest wird happig besteuert in deutschland ,leider.

    und nicht vergessen ,bei auszahlung kommt die krankenkasse auch noch und will beiträge für 10 jahre auf die summe haben.

    ich habs mir noch nicht auszahlen lassen und überlege evtl. vor der auszahlung nochmals kurz in die CH zu gehen und nach der suszahlung wieder nach DE zurück.Bin noch in der abklärung wie lange ich in der CH sei müsste nach der auszahlung damit das Finazamt hier mir nicht einen strich durch die rechnung macht.

  • und nicht vergessen ,bei auszahlung kommt die krankenkasse auch noch und will beiträge für 10 jahre auf die summe haben.

    Aber doch nicht für Pflichtversicherte in der GKV?!

    Wenn man freiwillig versichert ist, könnte das jedoch so sein.

  • hab noch lesematerial im anhang wenns dich interessiert


    und hier auch noch was:

    https://www.vdek.com/vertragsp…ege-einkommen-renten.html

    Grundsätzliche Hinweise vom 10.07.2018 lin anklicken und als PDF runterladen

    Ja eben, hier geht's jeweils um Rentner. Wer Rentner in der deutschen Rentenversicherung ist, der macht keinen Vorbezug...

  • ich bin auch noch nicht rentner und mich würde es trotzdem voll erwischen.habs schon abgeklärt mit steuerberater und bei der krankenkasse selber.

    darum verfolge ich die möglichkeit zurück zu gehen und dann wiederkommen.es gibt auch noch die möglichkeit die auszahlung bis zum 70 geburtstag hinauszuschieben evtl. ändert sich bis dann was an der rechtssprechung hab also noch gute 10 jahre zeit.

  • ich bin auch noch nicht rentner und mich würde es trotzdem voll erwischen.

    Weil du Selbständiger, familenversichert oder aus anderen Gründen freiwillig in der GKV versichert wärst?
    Du solltest schon die Umstände und Details genauer darlegen, denn dass die Vorbezüge KV-beitragspflichtig sind, ist nicht der Standard.

  • Weil du Selbständiger, familenversichert oder aus anderen Gründen freiwillig in der GKV versichert wärst?
    Du solltest schon die Umstände und Details genauer darlegen, denn dass die Vorbezüge KV-beitragspflichtig sind, ist nicht der Standard.

    Habe auch das Gefühl, als ob hier einiges durcheinander geht...


    Generell betrifft die Regelung sowieso nur den Fall der Auszahlung der 2a, also des obligatorischen Teils. Habe das von Kutscher zitierte Dokument Mal quer gelesen und nach meinem Verständnis beziehen sich alle Aussagen dort nur auf den Bezug von Renten oder Einmalzahlungen als Rentner


    Mir geht es um die Auszahlung des Guthabens aus der Säule 3a und 2b und soweit ich das bisher aus den verfügbaren Quellen recherchieren konnte, sind diese Auszahlungen bis auf die Steuer auf den Zinsgewinn (leider auch ca CHF 30000) in Deutschland steuerfrei. Ein "gestreckter" Bezug wird wohl leider nicht möglich sein, oder?


    Gruß,


    JohnnyT

  • Ich bin nicht Rentner oder selbständig usw.ich arbeite auch nicht in deutschland und hab auch kein einkommen und trotzdem müsste ich die säule 2 b versteuern und nicht nur die zinsen.wie gesagt ich hab das von verschiedenen stellen abgeklärt (3 versch. steuerberater in deutschland und finazamt und steuerberater in der CH ) und alle kommen auf das gleiche,Steuern ist auf die ganze summe fällig.Die säule 3a ist in deutschland STEUERFREI und wenn man die auszahlung hier meldet ,dann kann man sogar die CH quellensteuer zurückbekommen.Aber die 2b muss man versteuern und egel ob man rentner ist oder nicht.Das mit der krankenkasse stimmt was oben geschrieben wurde,je nach fall unterschiedlich.

    ich hab mir das sogar schon ausrechnenlassen was ich zahlen müsste bei 2 verschiedenen steuerbertater und beide rechnungen sind gleich.also bei mir sind wir in einem hohen 5 stelligen bereich.


    Lg

  • Zitat

    Ich bin nicht Rentner oder selbständig usw.ich arbeite auch nicht in deutschland

    Und warum sagst du dann pauschaö, dass die Krankenversicherung einen Anteil vom Kuchen haben möchte?


    Zitat

    Trotzdem müsste ich die säule 2 b versteuern und nicht nur die zinsen.

    Vielleicht sollten die Grundlagen geklärt werden...gehst du von einem Wohnsitz (bzw. Steuerpflicht) in der Schweiz oder Deutschland aus?


    Falls Schweiz: Klar, hier gilt dann die Quellensteuer auf den ganzen Betrag (ohne Unterscheidung obligatorisch/überobligatorisch), aber die ist ja eher human.


    Falls Deutschland:

    Säule 2b = überobligatorischer Anteil der PK. Und doch, da muss in Deutschland nur der Ertragsanteil versteuert werden.

    Es kann andere Regelungen (Öffnungsklausel) geben, wenn du beispielsweise vor dem Jahr 2005 schon länger als zehn Jahre in eine PK eingezahlt hast, aber diese beziehen sich dann darauf, dass der gesamte Vorbezug nur mit dem Ertragsanteil zu besteuern ist.


    Zitat

    Aber die 2b muss man versteuern und egel ob man rentner ist oder nicht.

    Ich habe nichts gegenteiliges behauptet.

  • Muss das Thema leider noch Mal kurz aufgreifen. Habe jetzt alle Nachweise für die Zinsgewinne der Säule 3a zusammen. Leider fehlt mir ein Nachweis für ca. 3 Monate bei der Corner Bank, da diese das folgende behauptet:

    Zitat

    Da die Aufbewahrungsfrist 10 Jahre beträgt müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihnen diesen Nachweis nicht zustellen können.

    Jetzt weiß ich nicht so recht, wie ich mit dieser "Lücke" bei meinem Auszahlungsantrag bzw. der Meldung beim Deutschen Finanzamt und anschließender Rückforderung der Quellensteuer umgehen soll? Hat jemand schon den Fall gehabt, dass er den Zinsgewinn nicht lückenlos nachweisen konnte?


    JohnnyT

  • Die "Behauptung" ist per se erst einmal korrekt (Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen gemäss OR).


    Man könnte sich mit dieser Frage letztendlich an das Finanzamt wenden und schauen was sie sagen.

    Alternativ ein Steuerberater, aber der kostet natürlich und kann auch nicht garantieren, dass es letztendlich so ist, wie es das FA will.

  • Hallo,


    wollte nur kurz eine Rückmeldung geben. Auszahlung des 3a und 2b Guthabens hat ohne Probleme mit den entsprechenden Nachweisen geklappt. Nach "Bekanntmachen" beim Deutschen Finanzamt habe ich auch relativ schnell die komplette Schweizer Quellensteuer zurück erstattet bekommen. Insofern hat das erst einmal "steuerfrei" geklappt. Die Zinsgewinne werde ich jetzt in der Steuererklärung 2022 in Deutschland deklarieren und versteuern.


    Gruß,


    JohnnyT

  • Hallo


    Gute Neuigkeiten

    Muss KEINE Steurn zahlen in Deutschalnd auf meine Säule 3A und die Quellensteuer aus der Schweiz habe ich ebenfalls bekommen.

    Alle Zinsen Knapp 41000.- sind ebenfals STEUEFREI.

  • OK, Du bist aber auch Rentner, oder? Also normaler Bezug?


    Habe nämlich gerade meine Erklärung gemacht und muss die Zinsen (insgesamt auch ca 40000 für Säule 2b und 3a) als ausländische Zinserträge in der Anlage KAP versteuern.


    JohnnyT

  • Nein kein Rentner aber vor 2005 den Vertrag abgeschlossen.

    Ok, stimmt, dann ist es auch steuerfrei. :smiling_face:


    Bin mal gespannt, was es noch für Rückfragen vom Finanzamt gibt, vor allem weil mir für einen Zinszeitraum der Nachweis fehlt und ich diesen auch nicht mehr bekommen konnte. Laut Bank wurden die Unterlagen nach 10 Jahren Aufbewahrungsfrist geschreddert.


    Aber alles in allem bisher wie geplant gelaufen. Auszahlung der Säule 2b und 3a abzüglich Quellensteuer. Diese habe ich aber auf Antrag innerhalb von zwei Wochen wieder zurück bekommen. Vesteuerung der Zinsgewinne nun in Deutschland. Um diesem doch höheren Betrag etwas entgegen zu setzen, habe ich im letzten Jahr eine einmalige Vorauszahlung der privaten Krankenversicherungsbeiträge für die nächsten drei Jahre geleistet und konnte den Zinsgewinn damit mehr oder weniger komplett kompensieren.


    Gruß,


    JohnnyT