Auszahlung 2b/3a --> welche Nachweise für Zinsgewinne nötig? Welcher Zeitraum?

  • Hallo@all!


    Heute ist mein Bescheid vom Deutschen Finanzamt gekommen. Alles wurde wie erklärt bescheinigt!


    Sprich ich konnte für den in der Steuererklärung 2022 eklärten Zinsgewinn der ausgezahlten Beträge aus der Säule 2b und 3a mit einer Einmalzahlung in meine private Krankenversicherung mehr oder weniger "neutralisieren".


    Somit ist meine Rückwanderung jetzt auch steuerlich abgeschlossen und bis auf meine noch in der Schweiz befindlichen Ansprüche aus der 1. Säule (AHV) und der Säule 2a (obligatorischer Teil der beruflichen Vorsorge), deren Zuteilung ich dann nach Erreichung des Rentenalters beantrage, konnte ich meine Einzahlungen offiziell deklariert zurück nach Deutschland für meine private Verwaltung/ Investition holen.


    Vielen Dank noch einmal an dieser Stelle für die vielen wertvollen Informationen in diesem Forum, welche es mir wesentlich einfacher gemacht haben den doch sehr bürokratischen Prozess erfolgreich abzuschließen.


    JohnnyTT


    Ps Die eine fehlende Zinsbescheinigung in der Säule 3a war anscheinend kein Problem, da diese ohne Nachfrage vom Finanzamt akzeptiert wurde.

  • Hallo,


    Erstattung der vollen Quellensteuer nach Nachweise der Bekanntmachung beim Deutschen Finanzamt.


    Volle Anrechnung des Zinsgewinns auf das Jahreseinkommen mit entsprechender Besteuerung.


    Der von Dir verlinkte Artikel bezieht sich nach meinem Verständnis nur auf im Ausland erzielte Zinsgewinne oder Dividenden, welche Quellenbesteuert wurden. Diese kannst Du dann mit der Deutschen Abgeltungssteuer aufrechnen.


    JohnnyT

  • Dh. der Zins wurde mit 25 % besteuert und fertig , und dein Einkommen seprat Besteuert ?

    Sorry wenn ich so komisch nachfrage ,kenne mich dem Deutschen Steuersystem noch nicht so gut aus.

    Mir wurde gesagt der Zins wird immer separat vom Einkommen besteurt und somit gibt es keine Progression mit dem Einkommen?

    Danke

  • Hm, dachte eigentlich, dass ich es deutlich geschrieben habe.


    Der Zinsgewinn wurde in Deutschland meinem Jahreseinkommen zugeschlagen und dann entsprechend meines einschlägigen Steuersatzes besteuert.


    Die 25% Abgeltungssteuer haben mit der Erstattung der Quellensteuer in diesem Fall gar nichts zu tun, sondern sind nur bei Aktienverkausgewinnen oder Dividenden relevant und können bei Ausländischen Aktien auf die dort anfallende Quellensteuer angerechnet werden. --> HIER KEINE RELEVANZ


    JohnnyT