Hallo@all!
Heute ist mein Bescheid vom Deutschen Finanzamt gekommen. Alles wurde wie erklärt bescheinigt!
Sprich ich konnte für den in der Steuererklärung 2022 eklärten Zinsgewinn der ausgezahlten Beträge aus der Säule 2b und 3a mit einer Einmalzahlung in meine private Krankenversicherung mehr oder weniger "neutralisieren".
Somit ist meine Rückwanderung jetzt auch steuerlich abgeschlossen und bis auf meine noch in der Schweiz befindlichen Ansprüche aus der 1. Säule (AHV) und der Säule 2a (obligatorischer Teil der beruflichen Vorsorge), deren Zuteilung ich dann nach Erreichung des Rentenalters beantrage, konnte ich meine Einzahlungen offiziell deklariert zurück nach Deutschland für meine private Verwaltung/ Investition holen.
Vielen Dank noch einmal an dieser Stelle für die vielen wertvollen Informationen in diesem Forum, welche es mir wesentlich einfacher gemacht haben den doch sehr bürokratischen Prozess erfolgreich abzuschließen.
JohnnyTT
Ps Die eine fehlende Zinsbescheinigung in der Säule 3a war anscheinend kein Problem, da diese ohne Nachfrage vom Finanzamt akzeptiert wurde.