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Hab gerade die Kündigung bekommen - bin völlig überfordert und brauche mal Hilfe

  • Gingy
  • 16. Februar 2022 um 11:24
  • Gingy
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    Gingy
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    • 16. Februar 2022 um 11:24
    • #1

    Hallo liebes Forum,

    nach fast drei Jahren Schweiz als Grenzgänger habe ich vorhin vollkommen überraschend wegen "Umstrukturierung" die Kündigung bekommen mit zwei Monaten Kündigungsfrist, aber ich soll nicht mehr auf der Arbeit erscheinen. Ich weiss nicht, was passiert ist, bin total geschockt. Ich weiss nicht wie es weitergeht, bin grad noch vollkommen daneben und fühle mich überwältigt von all dem, was ich jetzt alles machen muss, denn ich weiss gar nicht, was ich jetzt machen soll. Könnt Ihr mir bitte helfen, ich kann mich sonst an niemanden wenden?

    - läuft meine G-Bewilligung von alleine aus, oder muss ich mich irgendwo melden?

    - läuft meine Krankenkasse von alleine aus, oder muss ich mich dort melden?

    - was ist mit meinem Schweizer Bankkonto, wird mir das von alleine gekündigt von der Bank?

    - Mein Handy läuft auf Firmenadresse, sonst hätte ich keinen Vertrag bekommen. Muss ich das dem Anbieter melden? Ich will das Handy behalten, weil nach drei Jahren natürlich jeder Bekannte diese schweizer Telefonnummer hat.

    - wo soll ich mich arbeitslos melden, in Deutschland? Ich bin 55J mittlerweile und habe kaum Hoffnung auf eine neue Stelle.

    Bitte helft mir mit all dem.

  • AnjaB
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    • 16. Februar 2022 um 12:25
    • #2

    Hallo Gingy

    Ich weiss nicht, ob ich Dir weiter helfen kann. Mit der G-Bewilligung kenne ich mich nicht wirklich aus, da können Dich eventuell andere Forummitglieder mehr unterstützen.

    • 1. Schritt wäre auf jeden Fall, sich so schnell wie möglich, beim RAV in der Schweiz anzumelden! Die sagen Dir dann hoffentlich, wie Du als Grenzgänger*in bei Kündigung und daraus folgender Arbeitslosigkeit vorgehen musst.
    • Aufenthaltsbewilligung, Krankenkasse, Bankkonto und Handyvertrag wird sicherlich nicht automatisch aufgehoben oder gekündigt, darum musst Du Dich wahrscheinlich selber kümmern. Das ist vor allem davon abhängig, ob Du Grenzgänger*in bleiben möchtest oder nicht.

    Auf jeden Fall, solltest die Kündigung auf keinen Fall persönlich nehmen!!!

    "Umstrukturierung" kann so vieles bedeuten... Gerade in diesen Zeiten und in unserem Alter :winking_face:

    Ich weiss nicht, in welcher Branche Du tätig bist, Du musst ab sofort Bewerbungen schreiben, damit Du Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verlierst! Egal von welchem der beiden Länder Du dieses bekommst.

    Immerhin bekommst Du noch 2 Monate Dein Gehalt, wenn Du ab sofort frei gestellt wurdest, nehme ich an, das ist schon mal viel Wert.

    Das "Glück" hatte ich bisher nur einmal, bei einer überraschenden Kündigung durch den Arbeitgeber.

    Ansonsten kann ich nur sagen, WIR sind im besten Alter!

    Vielleicht ist das gerade jetzt unsere Chance nicht auf dem Arbeitsmarkt aussortiert, sondern gebraucht zu werden.

    So haben es die Experten letztens in der Sendung Eco prognostiziert... Davon gehe ich auch aus und bin ganz optimistisch.

    Viel Glück

  • jan82
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    • 16. Februar 2022 um 13:12
    • #3

    Das tut mir sehr leid. Also wenn Dein Arbeitgeber "nur" umstrukturiert, dann ist die deutsche Arbeitslosenkasse für Dich zuständig (abhängig von Deinem Wohnort) - bei Inolvenz, Schlechtwetter, Kurzarbeit oder was weiss ich sieht's anders aus. Es wird im Grunde so gerechnet als hättest du in Deutschland gearbeitet. Für die Meldung in Deutschland hast du drei Tage Zeit (Achtung!). Gleichzeitig gibt es in der Schweiz das Formular PD U1, welches Dir Deine Zeiten in der Schweiz bestätigt. Das solltest du unbedingt anfordern. In Zürich gibt's das bspw. hier: PD U1 Formular beantragen (Grenzgänger) | Kanton Zürich (zh.ch).

    Krankenversicherung und Bankkonto musst du selber kündigen. Firmenhandy kannst du in der Regel übernehmen (da hat der Arbeitgeber eigentlich nichts dagegen - eher im Gegenteil).

  • lieberjott
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    • 16. Februar 2022 um 14:26
    • #4

    Das sind wirklich schlechte Nachrichten - mein Mitleid.

    Die Kündigungsfrist ist natürlich nicht gerade üppig, aber leider Schweizer Standard für dieses Dienstalter.

    Die Grenzgängerbewilligung bleibt eigentlich so lange gültig wie's draufsteht, das heisst, du könntest dich woanders bewerben und auch erwähnen dass du bereits eine gültige Grenzgängerbewilligung hast - man müsste dann nur den Arbeitgeberwechsel mitteilen.

    Bank und Krankenversicherung werden ja nicht vom Arbeitgeber informiert, da dieser mit denen nichts zu tun hat - darum müsstest du dich dann zu gegebener Zeit selber kümmern, wenn es wirklich so aussieht, dass du in der Schweiz nicht mehr arbeiten wirst - was ich natürlich nicht hoffe!

    Bezüglich Firmenhandy sollte eigentlich ein Umschreiben auf deine Privatanschrift in Deutschland möglich sein - ich hab das eigentlich bei allen drei Providern so gehabt (Sunrise, Salt, zuletzt Swisscom). Notfalls muss man da auf einen Provider wechseln (und Nummer mitnehmen), der das unterstützt. Könnte sein, dass du dann aber nur noch Prepaid haben darfst, was ja aber nicht so schlimm wäre.

  • Gingy
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    • 16. Februar 2022 um 14:47
    • #5

    Danke an alle für eure Ratschläge. Ihr habt mir damit schon sehr geholfen.

    Dann behalt ich erst mal das Bankkonto, das Handy und die Grenzgängerbewilligung, solange da niemand nach fragt. Die schweizer Krankenkasse denke ich werd ich informieren, weil das Arbeitsamt ja dann für mich zuständig ist und ich wieder in die gesetzliche Krankenkasse komme.

    Ich denke ich behalte jetzt erst mal alles, gehe morgen auf das Arbeitsamt mich arbeitslos melden und rufe die Sympany an, damit die mich dann zu gegebener Zeit abmelden. Und dann werd ich jetzt erst mal eine Nacht über alles schlafen. Was bin ich froh, dass ich die Wohnung hier nicht aufgegeben habe, wenigstens hab ich das noch.

    Danke vielmals euch allen!

  • Kutscher
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    • 16. Februar 2022 um 16:00
    • #6

    Krankenkasse aber erst kündigen wenn du sicher die Schweiz verlässt ,sonst bist du nicht mehr Versichert.Falls du doch kündigst und in der Schweiz bleibst ohne Krankenkasse musst später nachzahlen!Also vorscht mit der Krankenkasse,frag lieber bei der Kasse nach ,nicht das du da nachzahlen musst.

    Bei mai als sie mich kündigten genau so wie bei dir mit 56Jahre ,hab ich die Koffer gepackt und bin zurück nach Deutschland und bereue es nicht.In der Schweiz ohne gutes Einkommen kaum möglich normal zu Leben.Hier werden immer noch GUTE Fachkräfte gesucht auch im besserem Alter.

    Kopf hoch es wird wieder.

  • Gingy
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    • 17. Februar 2022 um 13:23
    • #7

    danke vielmals :smiling_face:


    Zitat von lieberjott

    Die Grenzgängerbewilligung bleibt eigentlich so lange gültig wie's draufsteht, das heisst, du könntest dich woanders bewerben und auch erwähnen dass du bereits eine gültige Grenzgängerbewilligung hast - man müsste dann nur den Arbeitgeberwechsel mitteilen.

    dazu hätte ich nochmal eine Rückfrage, bitte. Auf meinem Grenzgängerausweis steht die Adresse meiner (früheren) Firma. Wenn ich dort nicht mehr arbeite, gibt derfrühere Arbeitgeber diese Info jadem Kanton weiter. Ist der Ausweis dann noch gültig?

    Einmal editiert, zuletzt von Maik (17. Februar 2022 um 15:56) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Gingy mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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    • 17. Februar 2022 um 16:31
    • #8
    Zitat von Gingy

    danke vielmals :smiling_face:


    dazu hätte ich nochmal eine Rückfrage, bitte. Auf meinem Grenzgängerausweis steht die Adresse meiner (früheren) Firma. Wenn ich dort nicht mehr arbeite, gibt derfrühere Arbeitgeber diese Info jadem Kanton weiter. Ist der Ausweis dann noch gültig?

    Ich bin kein Experte, aber die Infos auf https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/th…_g_eu_efta.html interpretiere ich so, dass dein Ausweis nicht die Gültigkeit verliert, nur weil du deinen Job nicht mehr hast. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum sollte passen.

    Zudem bin ich der Meinung, dass der Arbeitgeber das Arbeitsende nicht an den Kanton melden wird.

    Wenn ich bei meinem Kanton schaue, dann gibt's alle möglichen Meldungen die man hinsichtlich der Grenzgängerbewilligung online machen kann - aber nicht jene zum Arbeitsende.

  • jan82
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    • 17. Februar 2022 um 19:36
    • #9

    Das wird der AK gemeldet - das war’s. Wem die das aber melden: keine Ahnung.

  • Gingy
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    • 17. Februar 2022 um 21:22
    • #10
    Zitat von lieberjott

    Ich bin kein Experte, aber die Infos auf https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/th…_g_eu_efta.html interpretiere ich so, dass dein Ausweis nicht die Gültigkeit verliert, nur weil du deinen Job nicht mehr hast. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum sollte passen.

    Zudem bin ich der Meinung, dass der Arbeitgeber das Arbeitsende nicht an den Kanton melden wird.

    Wenn ich bei meinem Kanton schaue, dann gibt's alle möglichen Meldungen die man hinsichtlich der Grenzgängerbewilligung online machen kann - aber nicht jene zum Arbeitsende.

    danke für den Link! weisst du was? Ich verstehe das so. Die Bewilligung dauert so lange wie das Arbeitsverhältnis. Deswegen steht bei den 5 Jahren dabei, solange ein Arbeitsvertrag 'vorliegt', und beim letzten Punkt steht, solange wie der Arbeitsvertrag gilt wird die Bewilligung ausgestellt. Ich kann mich aber irren.

    "...Bewilligung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus der EU/EFTA ist fünf Jahre gültig, sofern ein Arbeitsvertrag vorliegt, der unbeschränkt oder länger als ein Jahr gültig ist. Wurde der Arbeitsvertrag für eine Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr, aber länger als drei Monaten abgeschlossen, richtet sich die Gültigkeitsdauer dieser Bewilligung nach der Gültigkeitsdauer des Arbeitsvertrags."

    Einmal editiert, zuletzt von Gingy (17. Februar 2022 um 22:49)

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    • 18. Februar 2022 um 08:51
    • #11
    Zitat von Gingy

    danke für den Link! weisst du was? Ich verstehe das so. Die Bewilligung dauert so lange wie das Arbeitsverhältnis. Deswegen steht bei den 5 Jahren dabei, solange ein Arbeitsvertrag 'vorliegt', und beim letzten Punkt steht, solange wie der Arbeitsvertrag gilt wird die Bewilligung ausgestellt. Ich kann mich aber irren.

    "...Bewilligung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus der EU/EFTA ist fünf Jahre gültig, sofern ein Arbeitsvertrag vorliegt, der unbeschränkt oder länger als ein Jahr gültig ist. Wurde der Arbeitsvertrag für eine Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr, aber länger als drei Monaten abgeschlossen, richtet sich die Gültigkeitsdauer dieser Bewilligung nach der Gültigkeitsdauer des Arbeitsvertrags."

    Ich interpretiere es so: Arbeitsvertrag weniger als ein Jahr: Bewilligung gilt so lang wie der Arbeitsvertrag.
    Arbeitsvertrag dauert länger als ein Jahr: "Unbegrenzte" Gültigkeitsdauer, also fünf Jahre. Selbst wenn dein Arbeitsvertrag nur für zwei Jahre gilt, würde auf der Bewilligung ein Ablaufdatum von fünf Jahren draufstehen.

  • Gingy
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    • 18. Februar 2022 um 14:18
    • #12

    okay danke, das ist ja schon mal beruhigend.

  • Gingy
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    • 22. Februar 2022 um 20:36
    • #13

    Hallo nochmal, jetzt kommt das nächste. Habe mein Zeugnis erhalten von nicht mal 1 DIN A4 Seite. Da sind meine Aufgaben aufgelistet, dann kommen 2 Sätze (!) über mich und dann die Schlussfloskel. Das ist doch ein Witz, oder? Es springt einem einfach ins GEsicht, dass die Frau einfach nur froh ist, mich los zu sein, und sich keine Zeit nehmen will, ein richtiges Zeugnis auszustellen. Ich habe eine Email gemacht und geschrieben, dass das nicht deutschen Standards entspricht und einem schlechten Zeugnis entspricht. Man kann auch überall im Internet nachlesen, dass nach 3 JAhren Zugehörigkeit ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zwei Seiten haben sollte. Auf die Email hin hat sie sich wieder quergestellt und zurückgeschrieben, das Zeugnis wäre nach Schweizer Standards. Muss ich zu einem Anwalt?

    Welche Erfahrungen habt Ihr dazu?

  • AnjaB
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    • 22. Februar 2022 um 21:50
    • #14

    Hallo Gingy

    Meines Wissens nach, kannst Du hier in der Schweiz die Rechtsabteilung vom RAV damit beauftragen, ein ordnungsgemässes/wohlwollendes Arbeitszeugnis zu bekommen. Bis zu 2 Jahre hat man hier wohl Zeit ein Arbeitszeugnis anzufechten.

    Ich weiss nicht, ob das Arbeitsamt in Deutschland das auch macht.

    Sonst musst Du wohl einen Anwalt zu Rate ziehen.

    Oder Du schreibst Dir selber ein qualifiziertes Zeugnis, schickst es Deinem Arbeitgeber, damit er es unterschreibt.

    Ich schenke meinen "schlechten" Zeugnissen mittlerweile keine grosse Beachtung mehr. Da ich mich mit dieser Art Zeugnis nicht identifiziere, versuche ich beim Vorstellungsgespräch zu überzeugen.

    Viel Glück

  • jan82
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    • 23. Februar 2022 um 08:35
    • #15
    Zitat von AnjaB

    Oder Du schreibst Dir selber ein qualifiziertes Zeugnis, schickst es Deinem Arbeitgeber, damit er es unterschreibt.

    Genau das würde ich empfehlen. Mach einen „Vorschlag“ für das Zeugnis - dann hast du vermutlich die beste und schnellste Lösung für dich. Recht haben und (zeitnah) Recht bekommen sind da zwei Paar Schuhe.

  • lieberjott
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    • 23. Februar 2022 um 09:28
    • #16
    Zitat von Gingy

    Ich habe eine Email gemacht und geschrieben, dass das nicht deutschen Standards entspricht und einem schlechten Zeugnis entspricht.

    Diese Argumentation ist in meinen Augen aber nicht zielführend. In der Schweiz interessieren Schweizer Standards - keine deutschen.

    Hier kannst du weitere offizielle Infos finden: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/A…itszeugnis.html

  • Susile
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    • 26. Februar 2022 um 19:51
    • #17

    Wenn das Zeugnis so formuliert ist wie du beschreibst, dann wird es auch in der Schweiz als unterdurchschnittliches Zeugnis wahrgenommen werden.

    In welchem Bereich warst du tätig bzw. möchtest du tätig sein?

  • Gingy
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    • 2. März 2022 um 16:30
    • #18

    Susile, ich war tätig als Sachbearbeiterin im Einkauf und suche wieder ähnliches.

    ABER und hier kommt es jetzt, der Arbeitgeber meldet dem Kanton meinen Austritt aus der Firma, und damit erlischt meine Grenzgängerbewilligung. Sie muss wieder neu beantragt werden vom neuen Arbeitgeber. Der Antrag wird geprüft, und er kann auch abgelehnt werden. Das hat die Mitarbeiterin am Telefon gesagt, die ich vorhin anrief.

    Ich habe alle Rechtschreib- und Grammatikfehler mit rotem Stift unterstrichen und vom Arbeitgeber ein neues Zeugnis verlangt. Er hat es in die Wege geleitet und schreibt auch noch ein paar Sätze mehr dazu, damit es wenigstens eine Seite über meine Tätigkeiten gibt.

    Es waren 17 Fehler auf der Seite....

  • AnjaB
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    • 2. März 2022 um 18:16
    • #19

    Hallo Gingy

    Da hat sich Dein Arbeitgeber sozusagen selber ein "Armutszeugnis" geschrieben.

    Viel Glück und Erfolg mit dem neuen Zeugnis bei der Stellensuche.

    Ich habe letztens ein Buch von Martin Wehrle gelesen "Ich arbeite in einem Irrenhaus"...

    Der Karrierecoach meint, dass es von Vorteil sein könnte, sich von 2-3 vertrauten Personen, ehemalige Vorgesetzte, Teamleiter, schriftliche Referenzen geben zu lassen. Nur ein paar Sätze, die Dich und Deine Arbeitsweise beschreiben.

    Ich bin seit 5 Wochen wieder auf Jobsuche. Ich hatte jeweils 2 befristete Arbeitsverträge, insgesamt durfte ich 8.5 Monate arbeiten, im Spital.

    Die Arbeitsbescheinigung vom 1. Job, 3 Monate Stationsassistentin, habe ich nach 4 Monaten bekommen!

    Mein Arbeitszeugnis vom 2. Job , habe ich noch nicht, obwohl ich am 28.1. mein Austrittsgespräch hatte!

    Von einem Unternehmen, wo jeder Mitarbeiter 3 HR Leute als Ansprechperson hat, hätte ich das nicht erwartet.

    Ziemlich frustrierend, wenn ich bedenke, was ich für Verpflichtungen dem RAV und der Arbeitslosenkasse gegenüber habe. Wieviel Mühe, Zeit ich in meine Bewerbungsanschreiben investiere, so wie ich es im Bewerbungstraining vom RAV gelernt habe...

  • jan82
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    • 2. März 2022 um 18:49
    • #20

    Ich verstehe das Verhalten der Arbeitgeber da überhaupt nicht. Das fällt doch auf sie zurück…

    Euch beiden dennoch viel Erfolg bei der Stellensuche!

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