ABER und hier kommt es jetzt, der Arbeitgeber meldet dem Kanton meinen Austritt aus der Firma, und damit erlischt meine Grenzgängerbewilligung. Sie muss wieder neu beantragt werden vom neuen Arbeitgeber. Der Antrag wird geprüft, und er kann auch abgelehnt werden. Das hat die Mitarbeiterin am Telefon gesagt, die ich vorhin anrief.
Mitarbeiterin vom zuständigen Migrationsamt oder bei deinem zukünftigen Ex-Arbeitgeber?
Zumindest der zweite Teil ist, wenn überhaupt, nur in der Theorie gültig. Dank des Freizügigkeitsabkommens sind für Bürger aus der EU/EFTA die Grenzgängerbewilligungen eigentlich ein Selbstläufer, wenn die wenigen formalen Anforderungen erfüllt sind.
Ich würde lieber direkt beim zuständigen Migrationsamt nachfragen, ob eine Austrittsmeldung wirklich die Bewilligung erlöschen lässt. Für das Beispiel Sankt Gallen habe ich wirklich einen entsprechenden Passus gefunden, der dieses Vorgehen in der Tat bestätigt. Eventuell ist es kantonal unterschiedlich.