Guten Morgen
Ich habe einiges zu dem Thema gelesen, aber für mich ist immer noch nicht ganz klar was der effektive Unterschied zwischen Aufenthaltsbewilligung vs. Niederlassungsbewilligung ("Das Aufenthaltsrecht ist unbeschränkt und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden.") in der Schweiz ist.
- Als EU-Bürger gibt es keine Visumspflicht in der Schweiz, d.h. ich kann mich unbeschränkt hier aufhalten, wenn ich mein Leben selbst finanzieren kann. Ich bin nicht sicher, ob das so korrekt ist, aber das ist mal meine Annahme.
- Mit Aufenthaltsbewilligung B werde ich z.B. im Rahmen eines Angestelltenverhältnis in die Schweizer Sozialsysteme aufgenommen, zahle dort ein und habe ggfls. beschränkte Rechte.
- Mit Niederlassungsbewilligung C ist das Aufenthaltsrecht unbeschränkt und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden. Was bedeutet das konkret? Könnte ich mich nicht als EU-Bürger ohne Bewilligung in der Schweiz aufhalten mit der Gefahr, dass sich die Regeln ändern (z.B. Einführung Visumspflicht für EU-Bürger) und ich dann ausgewiesen würde.
Kann mir jemand den effektiven Unterschied zwischen Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung, den ich bei einem Wechsel spüren würde, deutlich machen?
Danke vielmals
Philip