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  4. Grenzgänger

Grenzgänger mit Wochenaufenthalt trotz geringer Entfernung

  • Laralu
  • 18. Februar 2022 um 20:47
  • Laralu
    2
    Laralu
    Beiträge
    1
    • 18. Februar 2022 um 20:47
    • #1

    Guten Tag zusammen

    Ich arbeite seit einem Jahr in der Schweiz und wohne in Deutschland. (70 km einfacher Weg) und pendele täglich zur Arbeit.

    Ich möchte mir nun eine Wohnung in der Schweiz suchen, meine Wohnung in Deutschland aufgeben und mich in Deutschland wieder bei meinen Eltern einrichten. Ich würde jedes Wochenende nach Deutschland zu meinen Eltern fahren.(Freunde, Familie und mein Hund sind dort).

    Nun, da ich meinen Lebensmittelpunkt in Deutschland sehe, möchte ich dort gerne gemeldet bleiben. Leider kann ich keine Bewilligung als Wochenaufenthalter in der Schweiz beantragen da die Entfernung zu gering ist. Für mich ist es in Ordnung weiterhin die Steuern in Deutschland zu bezahlen. Geht es dann trotzdem als Wochenaufenthalter? Sprich Auto z.b kann dann in Deutschland gemeldet bleiben ? Also alles gleich wie beim tatsächlichen Wochenaufenthalter Status nur dass ich Steuern weiter bezahle? Mir ist nun aber nicht ganz klar wie alles laufen wird. Wer entscheidet denn nun wo sich mein Lebensmittelpunkt befinden wird ? Wo muss ich es anmelden?

    Ich bin über Tipps dankbar und freue mich auch über Anregungen. Sicherlich habe ich einige Dinge über die ich mir auch noch den Kopf zerbrechen sollte total aussen vor gelassen.

    Ich bedanke mich im vorraus für eure Hilfe!

    Liebe Grüße, Lara


    Einmal editiert, zuletzt von Laralu (18. Februar 2022 um 22:09)

  • Laralu 18. Februar 2022 um 22:08

    Hat den Titel des Themas von „Grenzgänger ohne Wochenaufenthalt“ zu „Grenzgänger mit Wochenaufenthalt trotz geringer Entfernung“ geändert.
  • Simon
    6
    Simon
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    40
    • 19. Februar 2022 um 14:27
    • #2

    Ich denke wenn Du unter der Woche in der Schweiz übernachtest, bist Du automatisch Wochenauftenthalter. Du musst Dich halt beim Einwohneramt anmelden. Das Auto bleibt in Deutschland gemeldet, da Du ja den Titel G behältst.

    Steuern musst Du aber in Deutschland zahlen, da eine tägliche Rückkehr zumutbar wäre.

    Solange Du weiter in Deutschland mit Deinem Hauptwohnsitz gemeldet bist, stellt sich die Frage Deines Lebensmittelpunkts nicht.

  • wandererDE
    1
    wandererDE
    Beiträge
    1
    • 27. Juni 2022 um 01:45
    • #3

    Hallo zusammen,

    (sorry für den langen Post :smiling_face: )

    ich habe das gleiche Thema "Wochenaufenthalter trotzt Geringe Entfernung?". Ich werde bald in Schweiz mein neuen Job anfangen. Die Einfache Entfernung zwischen Wohnort in DE und Arbeitsort in CH ist 97 km, also <110 km. Ich habe gelesen, dass es drei Kriterien gibt, die für Wochenaufenthalter gelten könnten. Entfernung mit Auto (>110 km) oder Entfernung mit ÖV (>90 km) oder Fahrzeit (>3 Std. gesamt). In meinem Fall je nach wann man die Fahrzeit mit Auto auf Google Maps berechnet, kommt (je nach die Verkehrslage) unterschiedliche Fahrzeiten raus (logisch). Während der Bürozeiten schwankt die zwischen 1 Std. 20 Min. und 1 Std. 50 Min (eine Richtung). Das gleiche beim Rückkehr. Außerhalb Bürozeiten ist die Fahrzeit eine Richtung ca. 1 Std. 10 Min. Also je nach wie man berechnet kann es heißen insgesamt die Fahrzeit über oder unter 3 Stunden.

    Mit dem Zug ist das ganze so aussieht: Entfernung 116 Km, Fahrzeit eine Richtung mindestens 2 Std.

    Ich werde auf jeden Fall ein Wohnung in Schweiz Mieten weil ich ungern so viel Fahren. Ich würde aber auf jeden Fall versuchen dass ich als WA anerkannt werde. Da ich mit dem Thema keine Erfahrung habe, werde ich sehr Dankbar wenn ihr mit folgende Fragen helfen könnt:

    - Ist der 110 Km Regel das wichtigste Entscheidungskriterium um ein WA Status zu bekommen?

    - Kann ich trotzt Schwankende Fahrzeiten (mit Auto) über Fahrzeit Argument WA Status bekommen?

    - Wenn ich den WA-Status basierend auf der Reisezeit mit ÖV beantrage, muss ich dann immer die ÖV benutzen oder kann ich auch mit Auto fahren?

    Liebe Grüße, Sam

    Einmal editiert, zuletzt von wandererDE (27. Juni 2022 um 02:06)

  • Braxi
    1
    Braxi
    Beiträge
    1
    • 26. September 2023 um 08:48
    • #4

    wandererDE bei mir sind die Gegebenheiten ähnlich…. Konntest du das Formular GRE3 erfolgreich einreichen?

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